Provence
L99: LIMIT BREAKER
Warum liegen denen Daten aus Ungarn vor, aber nicht aus Deutschland?
Im folgenden Video siehst du, wie du consolewars als Web-App auf dem Startbildschirm deines Smartphones installieren kannst.
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Schweden ist das dritte EU-Land, das Kohle aus seiner Stromproduktion gestrichen hat. Das letzte Kohlekraftwerk wurde in der vergangenen Woche – zwei Jahre früher als geplant – endgültig geschlossen
Schweden braucht keinen Lockdown die packen das auch so
https://www.euractiv.de/section/energie-und-umwelt/news/schweden-ist-kohlefrei/
Was hat das jetzt mit Corona zu tun?
Das ist ein gutes Beispiel dafür warum in aktueller Lage das Studieren von Original-Quellen dem Studium von Zeitungsartikeln vorzuziehen ist.Tja, hier zeigt sich genau das, was ich seit Wochen versuche zu sagen: Großveranstaltungen und Tourismusverbot sind die wahren Dämper für R, die Kontaktsperre hingegen ist quasi wirkungslos. Schön mal wieder bestätigt zu werden
"Auf BILD-Anfrage erklärte der Verfassungsgerichtshof, dass es sich um eine Studie der Eidgenössischen Technischen Universität Zürich (ETH) handelt, die den Einfluss „nicht-pharmazeutischer Interventionen“ auf Corona-Infektionen untersucht.
Die Schweizer Forscher kommen zu dem Schluss, dass sie „ziemlich sicher sein können“, dass Maßnahmen wie die Absage von Veranstaltungen, Grenzschließungen und Versammlungsverbote zu den effektivsten staatlichen Eingriffen gegen die Corona-Pandemie gehören. Hingegen zählen sie „Schulschließungen und Ausgangssperren zu den zwei am wenigsten effektiven Maßnahmen, wenn sie in Kombination eingeführt wurden“.
In der Corona-Krise geht New York ungewöhnliche Wege: In den kommenden Monaten will die Stadt bis zu 160 Kilometer autofreie Straßen schaffen. Das soll unter anderem breitere Bürgersteige schaffen
New York soll in der Corona-Krise eine andere Stadt werden. Und vielleicht auch danach.
Das ist ein gutes Beispiel dafür warum in aktueller Lage das Studieren von Original-Quellen dem Studium von Zeitungsartikeln vorzuziehen ist.
Die Original-Quellen sind hier zum einen ein Beschluss des saarländischen Verfassungsgerichtshofs in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren, welches über die Zulässigkeit von Ausgangsbeschränkungen im Saarland zu entscheiden hatte. Unter Ausgangsbeschränkungen sind hier keine Kontaktbeschränkungen gemeint wie sie in den meisten anderen Bundesländern gelten, sondern das Verbot des Verlassens der eigenen Wohnung wenn keine triftigen Gründe vorliegen bzw. glaubhaft gemacht werden können. Diese Ausgangsbeschränkung hat der Verfassungsgerichtshof in der bestehenden Form für teilweise rechtswidrig erklärt mit der Begründung dass sie nicht mehr erforderlich und damit unverhältnismäßig sind. Nicht erforderlich sind die Ausgangsbeschränkungen nach Meinung des Gerichts deshalb, weil sie (wenn überhaupt) nur einen geringfügigen Nutzen für den Gesundheitsschutz haben, welcher über den Nutzen weniger einschränkender Maßnahmen in Bundesländern mit vergleichbarem Infektionsgeschehen hinausgeht.
Diese Einschätzung stützt das Gericht u.a. auch auf die besagte Studie der ETH Zürich, welche die relative Wirksamkeit nicht-pharmazeutischer Maßnahmen in 20 Ländern untersucht hat. Relative Wirksamkeit bedeutet in diesem Zusammenhang den Effekt, den eine einzelne Maßnahme hätte, wenn sie zusätzlich zu allen anderen untersuchten Maßnahmen eingeführt würde. In diesem Sinne am effektivsten haben sich im zugrunde gelegten Modell folgende Interventionen herausgestellt:
1. Schließung von Einrichtungen für Erholungsaktivitäten/Läden/Bars/Restaurants (36%)
2. Verbot von kleineren Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum (34%)
3. Grenzschließung (31%)
4. Schließung aller nicht-essentiellen Geschäftsaktivitäten, d.h. alles außer Supermärkte etc. (31%)
5. Verbot von Massenversammlungen (24%)
Wenig Zusatznutzen hatten hingegen:
6. Schulschließungen (8%)
7. Ausgangssperren, d.h. Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund (5%)
Original-Quellen:
https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/verfghsaar/dboutput.php?id=352&download=1
https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.04.16.20062141v3.full.pdf
https://www.medrxiv.org/content/med....04.16.20062141.DC2/2020.04.16.20062141-1.pdf
Ich frag mich...kann man Schulen nicht auch unter 2.) sehen?Das ist ein gutes Beispiel dafür warum in aktueller Lage das Studieren von Original-Quellen dem Studium von Zeitungsartikeln vorzuziehen ist.
Die Original-Quellen sind hier zum einen ein Beschluss des saarländischen Verfassungsgerichtshofs in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren, welches über die Zulässigkeit von Ausgangsbeschränkungen im Saarland zu entscheiden hatte. Unter Ausgangsbeschränkungen sind hier keine Kontaktbeschränkungen gemeint wie sie in den meisten anderen Bundesländern gelten, sondern das Verbot des Verlassens der eigenen Wohnung wenn keine triftigen Gründe vorliegen bzw. glaubhaft gemacht werden können. Diese Ausgangsbeschränkung hat der Verfassungsgerichtshof in der bestehenden Form für teilweise rechtswidrig erklärt mit der Begründung dass sie nicht mehr erforderlich und damit unverhältnismäßig sind. Nicht erforderlich sind die Ausgangsbeschränkungen nach Meinung des Gerichts deshalb, weil sie (wenn überhaupt) nur einen geringfügigen Nutzen für den Gesundheitsschutz haben, welcher über den Nutzen weniger einschränkender Maßnahmen in Bundesländern mit vergleichbarem Infektionsgeschehen hinausgeht.
Diese Einschätzung stützt das Gericht u.a. auch auf die besagte Studie der ETH Zürich, welche die relative Wirksamkeit nicht-pharmazeutischer Maßnahmen in 20 Ländern untersucht hat. Relative Wirksamkeit bedeutet in diesem Zusammenhang den Effekt, den eine einzelne Maßnahme hätte, wenn sie zusätzlich zu allen anderen untersuchten Maßnahmen eingeführt würde. In diesem Sinne am effektivsten haben sich im zugrunde gelegten Modell folgende Interventionen herausgestellt:
1. Schließung von Einrichtungen für Erholungsaktivitäten/Läden/Bars/Restaurants (36%)
2. Verbot von kleineren Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum (34%)
3. Grenzschließung (31%)
4. Schließung aller nicht-essentiellen Geschäftsaktivitäten, d.h. alles außer Supermärkte etc. (31%)
5. Verbot von Massenversammlungen (24%)
Wenig Zusatznutzen hatten hingegen:
6. Schulschließungen (8%)
7. Ausgangssperren, d.h. Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund (5%)
Original-Quellen:
https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/verfghsaar/dboutput.php?id=352&download=1
https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.04.16.20062141v3.full.pdf
https://www.medrxiv.org/content/med....04.16.20062141.DC2/2020.04.16.20062141-1.pdf
Nein, wie ich bereits geschrieben habe ist das nicht nur auf die Schweiz bezogen.Sehr gut wieder gegeben. Ja passt. An Nummer 2 Zusammenkünfte kleinerer Gruppen. So sehe ich das auch. Massenveranstalltungen garnicht so weit oben. Im Grunde hat es alles gebraucht. Dazu ist es ja "nur" für die Schweiz representativ
Dass restriktivere Maßnahmen auch weniger restriktive Maßnahmen umfassen können und deswegen nicht ganz unabhängig sind, wird von den Autoren ebenfalls diskutiert. So sind etwa Ausgangssperren natürlich grundsätzlich sehr wirksam, weil sie andere wirksame Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Großveranstaltungsverbote einschließen oder zu vergleichbaren Verhaltenseffekten führen wie Grenzschließungen. Dabei kommt es aber auch auf die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Verordnungen an, die ja i.d.R. auch einige Ausnahmen für allgemeine Kontaktbeschränkungen vorsehen.Ich frag mich...kann man Schulen nicht auch unter 2.) sehen?
Immerhin sind die Schüler doch auch in "kleineren Zusammenkünften im öffentlichen Raum", oder nicht?
in meinen augen ist es erschreckend wie viele klatschen waehrend man ihnen die freiheit nimmt. es ist schon bezeichnend wie viele sich wohl die diktatur zurueck wuenschen und herzlichen glueckwunsch, ihr habt sie bekommen. eure freiheit ist weg und nur noch abhaengig davon was unsere neuen diktatoren wollen.
Reproduktionszahl in Wien wieder knapp über 1
Laut einem Bericht der Gesundheitsagentur Ages von gestern ist ein Anstieg der effektiven Reproduktionszahl für Wien zu verzeichnen.
Und das bevor überhaupt die Kneipen, Lokale und anderes wieder aufgesperrt haben.
Ab 1. Mai alle Geschäfte, und Volksschulen
Ab 15 Mai alle Lokale und Restaurants
Ich habe es befürchtet, da während der letzten Tage ein massives Nachlassen der Disziplin zu beobachten ist. Die Leute wissen nicht, was ein Meter ist und die NMS Masken unterm Kinn, unter der Nase oder an der Stirn sind auch nicht so der Bringer.
Wenn man in Graz in die Stadt geht oder in den Augarten, dann pfeifen nahezu 100% auf die Abstandsregeln oder sonstige Empfehlungen...Masken trägt außerhalb von Geschäften ohnehin praktisch niemand, und in riesigen Gruppen sitzen Leute herum und reichen sich joints, Eiskrem oder Bierflaschen.
in deiner tollen Statistik da war deutschland auch immer WEIß sprich keine Daten, lediglich Sachsen in der mitte war graublau für keine Übersterblichkeit:Deutschland weist doch eine Übersterblichkeit auf:
Ja bei uns halten sich die Leute auch an die Beschränkungen, Maskenpflicht(tragen sie auch über die Nase) und Sicherheitsabstände, wobei ich das ehrlich gesagt wenig beurteilen kann, bin zuletzt vor 4 Wochen aus dem Haus gegangenIn Kärnten ist das Virus schon sehr eingedämmt, da gibt es offiziell nur mehr 17 aktiv Kranke und seit einigen Tagen keine registrierten Neuinfektionen mehr. Natürlich sagt das nichts über Dunkelziffern aus, aber zumindest nach den offiziellen Zahlen, sieht es ganz gut aus.
@Naru
Euromomo wertet für Deutschland nur Zahlen aus Hessen und Berlin aus, wie man an der Karte erkennt sind das die einzig marki Bundesländer, aus allen anderen liegen denen keine aktuelleren Daten vor.
Deshalb diese komische Färbung für Deutschland während alle anderen Länder komplett eingefärbt sind. Zur Vervollständigung
in deiner tollen Statistik da war deutschland auch immer WEIß sprich keine Daten, lediglich Sachsen in der mitte war graublau für keine Übersterblichkeit:
Apropos Profis: Erste Auswertungen aus NRW sind da (zur Erinnerung, das anfänglich am meisten betroffene Bundesland hierzulande). Ergebnis: Tadaaa, bis ende März keine Übersterblichkeit feststellbar. Na wer hätts gedacht
Schön ist auch dieses Zitat hier: "Die Daten aus dem bevölkerungsreichsten Bundesland, in dem auch der Corona-Hotspot Heinsberg liegt, können ein erster Hinweis darauf sein, dass es in Deutschland keine große Dunkelziffer bei der Zählung der Covid-19-Todesfälle zu geben scheint."
Corona-Pandemie: NRW meldet keine erhöhte Sterblichkeit
Noch vor Veröffentlichung der bundesweiten Daten hat Nordrhein-Westfalen die Zahl aller Todesfälle bis Ende März vorgelegt. Sie gibt einen Hinweis auf das bisherige Ausmaß der Coronakrise.www.spiegel.de
Tja, hier zeigt sich genau das, was ich seit Wochen versuche zu sagen: Großveranstaltungen und Tourismusverbot sind die wahren Dämper für R, die Kontaktsperre hingegen ist quasi wirkungslos. Schön mal wieder bestätigt zu werden
"Auf BILD-Anfrage erklärte der Verfassungsgerichtshof, dass es sich um eine Studie der Eidgenössischen Technischen Universität Zürich (ETH) handelt, die den Einfluss „nicht-pharmazeutischer Interventionen“ auf Corona-Infektionen untersucht.
Die Schweizer Forscher kommen zu dem Schluss, dass sie „ziemlich sicher sein können“, dass Maßnahmen wie die Absage von Veranstaltungen, Grenzschließungen und Versammlungsverbote zu den effektivsten staatlichen Eingriffen gegen die Corona-Pandemie gehören. Hingegen zählen sie „Schulschließungen und Ausgangssperren zu den zwei am wenigsten effektiven Maßnahmen, wenn sie in Kombination eingeführt wurden“.
Eine ähnliche Entwicklung des Infektionsgeschehens hat sich in diesem Zeitraum in allen anderen Ländern vollzogen, wobei – bis auf den Freistaat Bayern – in keinem Land Ausgangsbeschränkungen, sondern lediglich Kontaktverbote auch außerhalb des öffentlichen Raums angeordnet worden waren.
Dabei verkennt der Verfassungsgerichtshof nicht, dass in den Ländern eine unterschiedliche Ausgangssituation im Hinblick auf den Grad der Verbreitung des Virus bestand (sog. Ingerenz). Allerdings war die Entwicklung im ähnlich stark betroffenen Land BadenWürttemberg, das wie das Saarland zugleich Grenzregion zu der besonders stark betroffenen Region Grand–Est ist, nicht wesentlich nachteiliger als im Saarland, worauf auch der Beschwerdeführer zu Recht hinweist.