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Die Frage ist was schlimmer für die Amten ist. Alleine zu sein oder früher zu Sterben anstatt Monate auszuharren. Das kannst weder du noch ich bewerten
Versorgung mit Lebensmitteln:
▶ Bitten Sie Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn darum, Ihnen zu helfen. Sie können die Lebensmittel einfach vor Ihrer Tür abstellen
. ▶ Unterstützung bieten ggf. die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk (THW) oder ehrenamtlich Helfende in der Gemeinde.
Jetzt spiel dich mal nicht auf.1. Die Rechtsgrundlage zu zitieren ist keine Behauptung.
2. Es ist zudem nicht mal meine Aufgabe für die Kenntnis der Rechtslage zu sorgen. Das ist die Aufgabe eines jeden Menschen. Und wenn man sie nicht kennt, bezahlt man entsprechend nen Anwalt oder bittet mich lieb, dass ich freiwillig die Aufgabe für Einen übernehme.
Jetzt spiel dich mal nicht auf.
Das Existenzminimums muss man erstmal definieren. Und dazu gehört auch die Freie Meinungsäußerung.
Abgesehen davon ist Art 8. nicht weniger wichtig als Art. 1.
Art. I 1 GG
...Huh
Meinste ned Abs. 1 Art. 1 GG?
Die Bürger schauten nur auf das, was in Deutschland passiere – und nicht etwa nach New York oder Spanien. „Das ist das Präventions-Paradoxon“, so Drosten.In Deutschland sehen die Menschen, dass die Krankenhäuser nicht überlastet sind – und sie verstehen nicht, warum ihre Geschäfte schließen müssen.
Nehmen wir mal an du bist jung und Coronaresistent, hast aber das Virus. Du gibst es an einen weiteren coronaresistenten Jungspund weiter und der auch und der nächste geht zu seiner Oma und die verreckt elendig.Wo stimmt er mir zu? Auch er argumentiert "die Krankheit bedeutet Tod" (Was schon völliger Blödsinn ist, weil die große Mehrheit - selbst in den Risikogruppen - die Krankheit schadlos übersteht) und stellt das der "Wirtschaftlichen Not" gegenüber, die keine Tode verursacht. Das ist eine Utopie und nichts anderes.
Nehmen wir mal an du bist jung und Coronaresistent, hast aber das Virus. Du gibst es an einen weiteren coronaresistenten Jungspund weiter und der auch und der nächste geht zu seiner Oma und die verreckt elendig.
Aber gut, dass die meisten alles schadlos überstehen. Ist für die, die es nicht überstehen aber kacke.
Erst gestern hab ich zum Glück die Nachricht aus Italien bekommen, dass ein Bekannter ( mitte 50) nach Beatmung und ICU in Reha ist. Braucht auch nicht mehr den ganzen Tag Sauerstoff. Das Bild, das per Whatsapp ankam sah aber nicht nach „gehört ja eh nicht zur Risikogruppe“ aus.
Und jetzt komm mir nicht mit „ich pass schon auf“, oder ziehst beim Sex auch rechtzeitig raus?
LulzSo sehen demos der linken in berlin auch aus bis die polizei dazwischen funkt
inzwischen müssten jetzt schon an die 150.000 wieder Gesund sein, bis Sommer ist Deutschland Corona Frei!
Weil Demonstrationen wichtig sind. Siehe Polen mit ihrem Abtreibungsgesetz aktuell.
Das habe ich auch gar nicht bestritten. Ohne Erläuterung ist ein bloßes "X ist ein Grundrecht" aber kein Argument dafür, dass es nicht eingeschränkt werden könnte.
Ich bin mir nicht sicher ob man das so schlussfolgern kann. Schließlich hat jedes Grundrecht infolge der Wesensgehaltsgarantie eine Art Kern, der ebenfalls unantastbar ist und damit nicht mehr abwägbar ist. D.h. Art. 8 wäre zwar einschränkbar, aber auch nur bis zu einem gewissen Grad und daher nicht minder wichtig.Und Art. 8 GG ist weniger wichtig als Art. 1 I GG. Art. 8 GG ist nicht unantastbar. Nur der Menschenwürdekern von Art. 8 GG. Und der folgt logisch wiederum aus Art. 1 I GG. Was zeigt, dass Art. 1 I GG wichtiger ist.
Ich bin mir nicht sicher ob man das so schlussfolgern kann. Schließlich hat jedes Grundrecht infolge der Wesensgehaltsgarantie eine Art Kern, der ebenfalls unantastbar ist und damit nicht mehr abwägbar ist. D.h. Art. 8 wäre zwar einschränkbar, aber auch nur bis zu einem gewissen Grad und daher nicht minder wichtig.
So dachte ich auch erst. Bis ich in Kingreen und Poscher (RN 360) auf folgende Argumentation stieß:Aber aufgrund Art. 1 I GG hat der Wesenskern erst seine Unantastbarkeit. Du musst also den Art. 1 I GG Kern in Art. 8 GG heranziehen, damit du eine Abwägung innerhalb des Art. 1 I GG treffen darfst.
Die verfassungsimmanente Normenhierarchie sollte damit klar sein.
Gelegentlich wird behauptet, der Wesensgehalt eines Grundrechts sei mit seinem Menschenwürdegehalt (vgl Rn 410 ) identisch. Dagegen spricht schon die Überlegung, dass dann Art. 19 Abs. 2 funktionslos wäre; denn seine Schutzwirkung wäre in Art. 79 Abs. 3 vollständig enthalten. Außerdem stehen durchaus nicht alle Grundrechte im Zusammenhang mit der Menschenwürde. Wo allerdings ein Grundrecht einen Menschenwürdegehalt hat, dürfte er häufig mit dem Wesensgehalt dieses Grundrechts übereinstimmen.
So dachte ich auch erst. Bis ich in Kingreen und Poscher (RN 360) auf folgende Argumentation stieß: