Existenzminimum
Und das leite nicht ich ab sondern das BVerfG.
Prüfungsschema zu Art. 1 I GG, Die Menschenwürde, Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung, Schranke, Schranken-Schranke, Verhältnismäßigkeit
www.juraindividuell.de
Der Staat kann nicht einfach Supermärkte schließen wenn er nicht anderweitig das Existenzminimum sichert. Das hat wegen der Menschenwürde eine weitaus höhere Hürde als das Demonstrationsrecht. Die Bezeichnung LEBENSMITTEL kommt ja nicht von irgendwoher.
____________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________
Fantasiefall:
Wenn eine Demonstration verhindern würde, dass der Staat das Existenzminimum eines Menschen sichern kann, MUSS der Staat die Demonstration untersagen, da das Existenzminimum eines Menschen aufgrund der Menschenwürde einen höheren Stellenwert hat als die Bürgerrechte. Die Menschenwürde ist nämlich unantastbar.
Da es aber bisher kein Fall gegeben hat wo Demonstrationen das Existenzminimum (Lebensmittel) eines Menschen einschränken, gab es bisweilen noch kein Demonstrationsverbot aufgrund dieser Grundlage.