@Rhino:
Auch noch:
Quelle ist Fischer, Bundesrichter a.D. in Strafsachen.
Ist ne sehr schwierige Auslegungsfrage. Wie definiert man "Sozialkontakte", immerhin weiß man nicht wie die Person nach Hause fährt (Auto, öffentlicher Nahverkehr?), reicht alleine schon die Verweigerung der Anweisung des Krankenhauses ne Maske zu verzichten? Ab welchem Moment darf man die Person bei der Polizei und Ordnungsamt melden, wann gilt die Schweigepflicht nicht mehr?
Ne, Anwalt. Alles andere wäre grobe Fahrlässigkeit hier Ratschläge zu geben ohne Rechtsschutz.
Auch noch:
Es geht aber natürlich noch mehr: Fall Sie irrtümlich annehmen, Sie seien infiziert, und Ihnen bei Sozialkontakten eine Infektion Dritter egal ist, ist das eine versuchte (gefährliche) Körperverletzung. Dasselbe gilt, wenn Sie tatsächlich infiziert sind, es aber durch Glück nicht zu einer Ansteckung Dritter kommt. Auch Strafbarkeit durch Unterlassen kommt in Betracht. Ein Tipp für Ärzte, Physiotherapeuten, Rechtsanwälte, die entschlossen sind, die unsinnige Panik zu ignorieren: Wenn sich aufgrund Ihrer Nachlässigkeit ein Patient oder Mandant bei Ihnen infiziert, kann das nicht nur peinlich, sondern auch teuer werden.
Coronavirus und das Strafrecht: Virus strafbar!
Was ist größer: die Angst vor der Krankheit oder die vor der Angst? In jedem Fall lohnt sich auch hier, einen Blick aufs Strafrecht zu werfen. Es hält Rezepte gegen jeglichen Missstand bereit.
www.spiegel.de
Quelle ist Fischer, Bundesrichter a.D. in Strafsachen.
Ist ne sehr schwierige Auslegungsfrage. Wie definiert man "Sozialkontakte", immerhin weiß man nicht wie die Person nach Hause fährt (Auto, öffentlicher Nahverkehr?), reicht alleine schon die Verweigerung der Anweisung des Krankenhauses ne Maske zu verzichten? Ab welchem Moment darf man die Person bei der Polizei und Ordnungsamt melden, wann gilt die Schweigepflicht nicht mehr?
Ne, Anwalt. Alles andere wäre grobe Fahrlässigkeit hier Ratschläge zu geben ohne Rechtsschutz.
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