Was ist hier gegen Menschenrechte?
Zumal, ist im Notstand nicht sogar vorgesehen, dass der Statt sich darüber hinwegsetzten kann?
@Naru
Nein, selbst im Notstand kann der Staat darüber nicht hinwegsetzen.
Ein tiefer Eingriff in die Grundrechte ist nur im Notfall eben rechtmäßig und verhältnismäßig. Vor allem wenn andere Grundrechte zu schützen sind und deren Eingriff weit tiefgreifender wäre und unverhältnismäßiger.
Grundrecht auf Freiheit vs Grundrecht auf Leben.
Und aus meiner Sicht noch die Menschenwürde der Ärzte, Krankenschwester und Patienten vor ne Triage.
Die Grundrechtsprüfung:
Schutzbereich
Eingriff
Rechtmäßigkeit
Was der Unterschied ist? "Hinwegsetzen" würde bedeuten, dass man keinen Rechtsschutz mehr genießt und damit keine Klagemöglichkeit. Die Menschenrechte bestehen aber, man kann gegen die Maßnahmen klagen.