COVID-19 - Entwicklungen und Neuigkeiten


Der Bundestag hat infolge einer Beschlussempfehlung (BT-Drs. 19/18129) und eines Berichtes (BT-Drs. 19/18158) des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz eine Gesetzesinitiative zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht eingebracht (Bundestagsdrucksache 19/18110), welche am 25. März 2020 im Bundestag in 1., 2. und 3. Lesung besprochen und beschlossen wurde.

Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Mantelgesetz, dass in Ausnahmefällen während der Covid-19-Pandemie besondere Rechte für Verbraucher regelt.

Nachfolgend erläutern wir im Einzelnen, welche Neuerungen dieses Gesetz in den verschiedenen Rechtsbereiche mit sich gebracht hat.


Insolvenzrecht

Zunächst wurde die Pflicht zur Insolvenzantragstellung unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Bei zwischen dem 28. März 2020 und dem 28. Juni 2020 gestellten Gläubigerinsolvenzanträgen setzt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voraus, dass der Eröffnungsgrund bereits am 1. März 2020 vorlag. Für die Zeit der Aussetzung wird das Zahlungsverbot derart gelockert, dass den jeweiligen Betrieben die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs ermöglicht wird.

Dies gilt dann nicht, wenn die Insolvenzreife nicht auf den Folgen der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) beruht oder wenn keine Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.

Auch die Insolvenzanfechtungsrechte werden deutlich eingeschränkt. Hiervon ist insbesondere die Rückzahlung von im Aussetzungszeitraum neu bewilligten Krediten umfasst. Aber auch andere kongruente (hierunter versteht man die Anfechtung von Handlungen, die einem Gläubiger Befriedigung seines Anspruchs gewähren, etwa die Bezahlung eines Kaufpreises) und bestimmte inkongruente Deckungen (dies sind Sicherungen oder Befriedigungen des Gläubigers, auf die dieser in der gewährten Form keinen Anspruch hatte) sind unabhängig von der Art des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses eingeschlossen.

Zivilrecht

Verbrauchern und Kleinstunternehmen werden bestimmte Leistungsverweigerungsrechte eingeräumt. Beispielsweise können Vermieter ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beruht.

Bei Verbraucherdarlehensverträgen, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, gilt, dass Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden, mit Eintritt der Fälligkeit für die Dauer von drei Monaten gestundet werden, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der Covid-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat, die dazu führen, dass ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist.

Gesellschaftsrecht

Hier wurden Erleichterungen bei der Fassung von Beschlüssen durch Organe von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen und Wohnungseigentümergemeinschaften geschaffen, damit die derzeitigen Versammlungsverbote nicht zur Einschränkung oder gar zum Wegfall der Handlungsunfähigkeit führen. Für Publikumsgesellschaften (AG, KGaA, SE) wird durch das Gesetz sogar ermöglicht, die Hauptversammlung 2020 rein virtuell abzuhalten.

Inkrafttreten

Die Regelungen im Insolvenzrecht treten rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft; die Änderungen im Zivilrecht (einschließlich Miet- und Darlehensrecht) zum 1. April 2020. Die Änderungen im Gesellschaftsrecht treten mit dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
 
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Bye bye :roflmao:


Ich bekomme auch Hassmails und heule auch nicht rum. Warum sollte man wegen sowas aufhören weiter zu machen?
 
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Die Maskenpflicht ist doch total bescheuert, wenn man nirgendwo welche kaufen kann und um welche zu bekommen, muss man diese auch erst mal maskenlos kaufen.

Online kaufen, wird sehr gefährlich sein, da viele dubiose Online-Händler mit falschen Zertifikaten ihr Unwesen treiben.

Ich versteh auch nicht, wieso noch immer so viele Pakete gestohlen werden kann. Sind so viele Idioten da, die nicht auf die Idee kommen, dass das überwacht werden muss? Rund um die Uhr? Nach dem Motto uns passiert das schon nicht.
 
In vielen Krankenhäusern geht die Schutzkleidung aus. Bayerns Ministerpräsident Söder fordert nun eine „nationale Notfallproduktion“. An eine andere drastische Maßnahme will der CSU-Chef dagegen noch nicht denken.
 
Die Kurve senkt sich jetzt tatsächlich ganz schön, ist bereits leicht unter Italien (und wird imo die Tage noch weiter darunter fallen). Da wir ein Drittel mehr Einwohner haben als Italien, ist das in der Form schon bemerkenswert und positiv.
 
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Da mich diese Thema betrifft und da es auch mit Covid 19 zu tun hat und die Auswirkugen von bestimmten Maßnahmen wie zb der Bau darf und kann arbeiten so auslöst.

So da ich ja aus der Baubranche (Österreich wird wohl in Deutschland nicht anders aussehen) komme hab ich diese Woche die ersten Auswirkungen des Diktates vom Staat Österreich das arbeiten auf der Baustelle möglich ist schon gesehen.

Der Arbeitgeber hat Sorge zu tragen das die Arbeiter mit der nötigen PSA ausgestattet sind. Worunter auch die Schutzmasken fallen, das heißt wir müssen dafür sorgen das unserer Arbeiter, Schutzmasken, Desinfektionsmittel usw bekommen. Gut kein Problem verstehen wir alle.
Nur was macht man wenn der Staat einem vorschreibt ihr könnt mit den von uns euch aufgelegten Schutzmaßnahmen arbeiten, wenn der selbe Staat zu unserem Zulieferer, der uns Schutzmasken zugesichert hat und die auch lieferbar waren, sagt diese Lieferung geht wegen Eigenbedarf an den Staat und nicht an die Baufirma.

Bauherrn wurden durch diese Maßnahme, dass gesagt wurde das Baufirmen arbeiten können, massiv gestärkt. Forderungen wegen Bauzeitverlängerung wegen Lieferschwierigkeiten von Materialien usw., Arbeitern die im Ausland festsitzen usw werden abgeschmettert. Weil Staat sagt Arbeiten ist möglich und wir müssen dafür sorgen das es geht.

Das nächste ist da ja die Bauherrn jetzt dadurch abgesichert sind, sagen die ersten schon der Endtermin steht wenn ihr das nicht schafft euer Problem und es wird mit Pönale gedroht.

Wir wissen nicht wo wir unsere Arbeiter, die in den Arbeiterquatieren wohnen, unterbringen (wenn denn mal welche aus dem Ausland kommen) denn je Zimmer ist nur noch 1 Person erlaubt, super sollen wir die andere Hälfte in ein Hotel unterbringen oha die sind ja zu gesperrt wegen der Pandemie. Bleiben noch Zelte am Lagerplatz oder was?

In einem Firmenbus können nur noch 2 Personen fahren das geht sich gerade so aus mehr sind nicht erlaubt, gut das man auf der Baustelle nur zwei Personen benötigt...

Aber ja wir können verlangen das die Arbeiter selbständig auf die Baustelle kommen, wobei ich jetzt mal sage die werden auch nur 1 Auto benutzen und den Abstand nicht einhalten...

Arbeiter die Risikopersonen zu Hause haben, müssen für sich jetzt selbst entscheiden wohne ich dann noch zu Hause oder ziehe ich in den Garten in ein Zelt, denn wir haben ja einen Arbeitspflicht. Was heißt er muss zur Arbeit oder kann kündigen (scheiß Lösung für den Arbeitnehmer der froh ist eine Arbeit zu haben)

So das war nur ein kleiner Auszug und den Auswirkungen von dem was unsere Gewerkschaft da geniales Ausgehandelt hat.
 
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da bin ich tatsächlich dankbar, in einem beruf (online-marketing) in einer branche (pharmazie) zu arbeiten, die im rahmen dieser pandemie vergleichsweise wenig eingeschränkt ist und maximal wenig unter einnahmeausfällen o.ä. leidet :streber:
hoffe aber für alle hier so unbeschadet wie möglich (gesundheitlich wie finanziell) aus dieser sache wieder raus zu kommen
 
ist genausowenig ein 100% schutz wie eine maske kleiner als ffp3. ??‍♂️ Is ja alles schön und gut mit masken, besser als ohne und so, aber damit ist man nicht auf wundersame weise 100% geschützt ...

aber es muss ja nicht auf "100% schutz oder 0% schutz" hinauslaufen. auch (bspw.) 50% schutz ist, für die allgemeinheit, doch schon besser als 0%
 
aber es muss ja nicht auf "100% schutz oder 0% schutz" hinauslaufen. auch (bspw.) 50% schutz ist, für die allgemeinheit, doch schon besser als 0%

sag ich ja: „besser als ohne“. Nur der deutsche Michel denkt da anders und macht dann halt corona partys mit masken ...


lol, nich schon wieder ?
 
Ich finde es ehrlich gesagt auch ziemlich dreist, wie stark der öffentliche Dienst in solchen Krisenzeiten mal wieder bevorzugt wird. Diverse Beamte (Lehrer etc.) sitzen jetzt wochenlang zuhause rum und haben Freizeit, bekommen aber volle Bezüge weiter. Während umgekehrt unzählige Deutsche Unternehmen Kurzarbeit anmelden oder sogar ganz Leute entlassen müssen. Ist imo sehr unfair und sollte auch politisch deutlich mehr angeprangert werden. Auch für Beamte sollte dann so eine Art Kurzarbeiterregelung gelten.
 
Als Beamter bekommt man auch keinen Lohn, sondern einen Lebensunterhalt.

Wortklauberei. Faktisch ist es doch das gleiche, man bekommt halt Geld für Arbeit. Und da ist es schon merkwürdig, dass der öffentliche Dienst trotz Freistellung komplett alle Bezüge weiterbezahlt, während private Unternehmen ihre Mitarbeiter massenweise in Kurzarbeit schicken müssen. Solidarität sieht imo anders aus
 
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