henne7
L12: Crazy
Was hat das bitte mit dem Corona Virus zu tun?Klar der UN Bericht ist auch nur ausgedacht!
Im folgenden Video siehst du, wie du consolewars als Web-App auf dem Startbildschirm deines Smartphones installieren kannst.
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Was hat das bitte mit dem Corona Virus zu tun?Klar der UN Bericht ist auch nur ausgedacht!
Ist halt wie mit der Grippe ( ) infiziert bist gleich mal, auskuriert bis das Virus nicht mehr nachweisbar wird, nicht so schnell...Was ich immer noch nicht verstehe ist, warum die Zahl der Geheilten nicht ähnlich schnell steigt, wenn eigentlich 95% harmlos verläuft. Zumindest sollte es das mit einem zeitlichen Abstand von 2 Wochen der Fall sein. Nehmen wir mal an, dass man nach zwei Wochen als Geheilter gilt und beispielsweise vor 14 Tagen X Personen infiziert wurden, dann müssten von diesen wieder 95% wieder aus der Gesamtzahl der Infizierten rausgerechnet werden.
Stattdessen wird mehr oder weniger immer aufsummiert.
Da hat wohl jemand den Simon angeschaut...Alle fünf Sekunden ist einem UN-Bericht zufolge im vergangenen Jahr auf der Welt ein Kind unter 15 Jahren gestorben. Insgesamt seien das 6,3 Millionen Kinder gewesen, und hier hat Corona keine Finger im Spiel! Möchte nur daran erinnern das Corona ein Konstrukt ist!
abwarten und hoffen.. ich selbst arbeite ja im fitnessstudio.. bis auf weiteres geschlossen, bin echt gespannt wann wir wieder öffnen.. ich rechne mit Juni , hoffe nicht dass der Virus uns bis dahin noch mehr auf die Pelle rückt, und wir ihn dann unter Kontrolle haben.
Whatever it Takes?
Die Rustikalität der Maßnahmen folgt aus der Dramatik der Situation und der Uneinsichtigkeit mancher Zeitgenossen, die sich nicht durch Vernunft, sondern nur durch Verbote vom Besuch von Clubs und Kinos oder gar Corona-Partys abhalten lassen. Das ist gerade in dieser ersten Akutphase wichtig...verfassungsblog.de
Besondere Hervorhebung verdient derzeit, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch eine zeitliche Komponente hat. Das formulieren die Polizeigesetze meist ausdrücklich. Beispielsweise ist nach Art. 4 Abs. 3 bayPAG eine Maßnahme nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist, oder sich zeigt, dass sie nicht erreicht werden kann. Je länger die Einschränkungen dauern, desto höher sind daher die Anforderungen an ihre Rechtfertigung. Schon jetzt ohne Rücksicht auf neue Lagebewertungen bis zum 15.06.2020 alle Versammlungen zu untersagen, wie das Baden-Württemberg tut, ist unverhältnismäßig.
Überhaupt ist der derzeit verbreiteten Vorstellung entgegenzutreten, dass bei den notwendigen Abwägungsentscheidungen Gesundheit und Leben apriorisch höherrangig sind als andere Verfassungsgüter. Auch wenn es schwer fällt: Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) steht unter einem einfachen Gesetzesvorbehalt. Im Interesse der persönlichen Freiheit zwingen wir niemanden, in die postmortale Organspende einzuwilligen, obwohl tagtäglich Menschen auf den Wartelisten sterben. Natürlich würden ein Tempolimit auf den Autobahnen und ein Überholverbot auf Landstraßen dazu führen, dass nicht jeden Tag neun Menschen auf Deutschlands Straßen sterben; wir machen es nicht, weil wir (hier m. E. absurderweise) die mobile Freiheit höher gewichten als den Lebensschutz.
Daraus folgt, politisch wie rechtlich, dass wir uns fragen müssen, wie lange wir Maßnahmen aufrecht erhalten können, die zwar auf den ersten Blick die Gesundheit schützen, aber politisch, rechtlich, wirtschaftlich und sozial die DNA unseres Zusammenlebens in Frage stellen oder, wie flächendeckende Ausgangsbeschränkungen auf der Grundlage von Allgemeinverfügungen, schlicht rechtswidrig sind. Es ist ja enorm wichtig, dass Finanz- und Wirtschaftsminister die wirtschaftlich Betroffenen mit einem beherzten „Whatever it takes“ beruhigt haben, wie es einst Mario Draghi in der Eurokrise getan hat. Aber dieses Versprechen lässt sich auch nicht endlos aufrechthalten, wenn wir nicht kommende Generationen ruinieren wollen.
Das wiederum ist aber kein Sachverhalt an den man Entscheidungsträger in der aktuellen Situation erinnern müsste.Das Grundrecht auf persönlicher Freiheit nach Art. 2 II 2 GG steht ebenfalls unter einem einfachen Gesetzesvorbehalt. "Auch wenn es schwer fällt"
Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Empfehlungen von sieben deutschen ärztlichen Fachgesellschaften vom 25. März für die „Zuteilung von Ressourcen in der Notfall-und der Intensivmedizin im Kontext der COVID-19-Pandemie“ betonen, dass eine Priorisierung nicht allein aufgrund des Alters oder sozialer Kriterien zulässig ist und dass aus verfassungsrechtlichen Gründen „Menschenleben nicht gegen Menschenleben abgewogen werden“ dürfen (vgl. hier, S. 3).
Auch der Deutsche Ethikrat hebt in seiner Ad-hoc-Empfehlung „Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise“ vom 27. März zu Recht hervor, dass die Menschenwürdegarantie einen „basalen Diskriminierungsschutz aller“ gewährleistet und nicht nur staatliche Vorgaben untersagt, die bei der Zuteilung von Lebenschancen „Differenzierungen etwa aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Herkunft“ vornehmen, sondern dem Staat auch „eine Klassifizierung anhand des Alters, der sozialen Rolle und ihrer angenommenen ‘Wertigkeit’ oder einer prognostizierten Lebensdauer“ verbietet (vgl. hier, S. 3).
Entscheidend für die Wahrung der Menschenwürde ist, dass nicht auf eine zu erwartende „Restlebensdauer“ abgestellt werden darf, sondern nur auf die Überlebenswahrscheinlichkeiten und Heilungschancen des konkreten Patienten. Ein 90-jähriger etwa kann im konkreten Fall ebenso einen Behandlungserfolg versprechen wie manch ein jüngerer Mensch: Man denke etwa an den Richter des U.S. Supreme Court John Paul Stevens, der noch täglich Tennis spielte, als er mit 90 Jahren seine Richtertätigkeit für das Gericht beendete. Bevor er im Alter von 99 Jahren verstarb, verfasste er noch zwei Bücher. Wir sollten uns, auch in den schwersten Zeiten, bis zuletzt in unserer Einzigartigkeit wahrnehmen und würdigen. Unsere gemeinsame und gleiche Würde verlangt nicht weniger.
Wir sind nicht bei TLOU, aber das Ganze ist auch kein Witz.
Nochmal: Wir befinden uns zum Glück in einem Land, welches nicht komplett die letzten Jahrzehnte kaputt regiert hat, auch wenn das diverse Wähler anders sehen.
Wie das Ganze ausgeht? Keine Ahnung. Aber wenn wir uns dran halten, dann wird es nicht die Zustände wie Italien, Spanien, Frankreich und bald UK/USA geben.
Und wer den Schuss immer noch nicht gehört hat: Ruft die Polizei, wenn da Partys gefeiert werden.
Ist natürlich korreliert, dennoch (oder gerade deshalb) wichtig da nochmal ausdrücklich darauf hinzuweisen.Mal was Anderes. In Deutschland wird nicht nach Alter verteilt werden, sondern nach der Überlebenswahrscheinlichkeit:
Corona-Triage und Menschenwürde
Hat die grundrechtliche Schutzpflicht für das menschliche Leben einen Menschenwürdekern? Die „Triage“ von COVID-19-Patienten, also ihre Sortierung bei knappen Behandlungskapazitäten, wirft diese Frage auf. Sie ist zu bejahen: Es würde die staatliche Schutzpflicht für die Menschenwürde...verfassungsblog.de
In ihrem Alter hat Gertrude Fatton schon so manches durchgestanden. Nun hat die 95-Jährige darüber hinaus die Lungenerkrankung Covid-19 überlebt – und erzählt wie sie die Zeit gemeistert hat.
was ich bei diesem liniendiagramm nicht so ganz verstehe ist, dass wir ja quasi seit zwei wochen voll auf der linie von italien sind, nur eine woche später. trotzdem ist es bei uns nicht annährend so, wie in italien vor einer woche. wie erklärt sich das?