TheSeaSnake
L99: LIMIT BREAKER
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- 13 Jul 2007
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Richtlinie 8.3 – Kinder und Jugendlicheramsi, kannst du deine linksrevolutionäre weltanschauung mal in der hippiemottenkiste liegen lassen. das bildbashing war früher vielleicht mal in, aber heute nur noch dröge und langweilig.
Insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle dürfen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein.
Pressekodex - Presserat
Der Pressekodex setzt ethische journalistische Standards bei Opferschutz, Täterschutz, Sorgfaltspflicht, Diskriminierungen, Nationalitätennennung von Tätern, Schleichwerbung und Sensationsberichterstattung.
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Ist es schon linksrevolutionär Anstand zu haben?