Der Berliner Senat hat
am Sonnabend weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirusbeschlossen. Künftig dürfen keine Veranstaltungen oder Versammlungen mit über zehn Personen mehr stattfinden. Ausnahmen für Parlamente, Gerichte und andere staatliche Einrichtungen sowie für Versorgung, Gesundheitsfürsorge und Unternehmen gelten weiter.
Zudem sollen physische Kontakte zu anderen Menschen, abgesehen von Angehörigen des eigenen Haushalts oder Partnern, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Gaststätten mit Tischbetrieb müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden, sie dürfen allerdings Speisen und Getränke zur Abholung oder zur Lieferung anbieten. Für die Abholung, auch durch Lieferdienste, sind Vorkehrung zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen. Der Beschluss tritt am Sonntag in Kraft.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte zu dem Beschluss: „Diese weiteren Maßnahmen sind nötig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Jeder einzelne von uns muss hier auch eigenverantwortlich handeln und diese Regelungen beachten und umsetzen. Soziale Kontakte müssen eingeschränkt werden. Es ist gut, dass wir im Senat diese Schritte heute gemeinsam beschlossen haben. Weitere Schritte werden wir gemeinsam morgen mit Bund und Ländern diskutieren und auch mit Brandenburg abstimmen.“