Bundestag überlegt Grundgesetzänderung
Im Bundestag gibt es erste Überlegungen für eine Änderung des Grundgesetzes, um handlungsfähig zu bleiben, wenn das Parlament wegen der Corona-Epidemie nicht mehr zusammentreten kann.
Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur dpa am Montag nach einem Gespräch von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen. Demnach geht es darum, eine ähnliche Regelung aufzunehmen, wie sie bereits für den Verteidigungsfall in der Verfassung steht.
Das Grundgesetz sieht einen „Gemeinsamen Ausschuss“ von Bundestag und Bundesrat als Notparlament im Verteidigungsfall vor, wenn das Parlament nicht rechtzeitig zusammentreten kann. Eine vergleichbare Regelung gibt es für andere Fälle bislang nicht. Nach dpa-Informationen wird nun aber diskutiert, ins Grundgesetz einen Artikel 53b einzufügen, der analog für solche Entwicklungen greift. Aus dem Kreis der Parlamentarischen Geschäftsführer verlautete jedoch, dass ein derart einschneidender Schritt gründlich zu beraten sei und nicht im Eiltempo vorgenommen werden dürfe.
Der Bundestag zählt 709 Abgeordnete. Inzwischen wurden vier von ihnen positiv auf Corona getestet.