Jeder auf dem Flug hat einen Negativen PCR Test(kein schnelltest) gemacht. Wenn alle nachgewiesen kein Corona haben wozu Maske tragen ?
Im normalen öffentlichen Verkehr muss nicht jeder einen PCR Test vorweisen, deshalb wird dort Maske getragen.
Hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht.
Weil das Gesetz es vorschreibt, also zumindest für den Bürger. Und wahrscheinlich eigentlich auch für Politker....
Den anwesenden Prinzipempörten ist aber schon klar das die Regeln für die zivile Luftfahrt nicht in gleichem Umfang für die staatliche Luftfahrt gelten?
Prinzipempört weil man Doppelmoral und Extrawürste (für diejenigen, welche die Regeln erst gemacht haben) doof findet ? Und ist das wirklich so mit den Regeln? So sicher erscheint mir das nicht..
E
inige Juristen sind wohl nicht der Meinung der Regierung und der Regierungsprinzipverteidiger^^
Die Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums hat mitgeteilt, die offenkundige Abweichung von der an sich im Gesetz festgelegten Maskenpflicht beruhe auf der „Eigenvollzugskompetenz“ der Bundeswehr. In deren Rahmen weiche man von den gesetzlich festgelegten Regelungen ab. Man vollzieht nach diesem Verständnis das Gesetz also quasi in eigener Regie und Auslegung. Konkret soll es einen „Geschwaderbefehl“ geben, welcher einen PCR-Test vorschreibt, aber gleichzeitig die Maskenpflicht zu einer Empfehlung herabstuft.
Gestützt wird diese angebliche Eigenvollzugskompetenz wohl auf §
54a IfSG. Dieser überträgt der Bundeswehr den Vollzug des Gesetzes in Bezug auf ihre Einrichtungen und ihr Personal.
Diese Vorschrift kann man auf den ersten Blick sicher so interpretieren, dass der Bundeswehr mit dem „Vollzug“ auch beträchtlicher Spielraum zugestanden wird,
wie sie das Gesetz anwendet.
Das ist jedoch bei näherer Betrachtung völlig falsch. Es genügt schon ein Blick auf den Abschnitt, in dem der Paragraf steht. Das Kapitel heißt:
"Vollzug des Gesetzes und zuständige Behörden"
Die anderen beiden Paragrafen (§
54 IfSG) und (§
54b IfSG) bestimmen, dass die Länder das Bundesgesetz vollziehen und die Bundesbahnverwaltung dies in ihrem Zuständigkeitsbereich tut.
Es handelt sich bei diesen Vorschriften um reine Zuständigkeitsnormen. Diese legen fest, wer das Gesetz umsetzt und seine Einhaltung überwacht. Diese Vorschriften enthalten keine Ermächtigung, das Gesetz inhaltlich umzudeuten.
Somit bleibt es dabei, dass die Aufweichung der Maskenpflicht im Regierungsflieger ohne Rechtsgrundlage erfolgte; der ominöse § 54a IfSG ist jedenfalls keine. Für eine inhaltliche Abweichung von der Maskenpflicht bedarf es nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes einer Rechtsverordnung. Ich will keinem General zu nahe treten, „Geschwaderbefehl“ klingt immens wichtig, aber er ist und bleibt keine Rechtsverordnung. Die könnte allenfalls aus dem Verteidigungsministerium kommen, wurde aber bislang offenbar nicht aufgefunden.
Unabhängig davon, dass bislang niemand den Geschwaderbefehl inhaltlich kennt, ist er juristisch nicht relevant. Er kann die gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht nicht aushebeln. Der ständig hinzugefügte Hinweis, aber es ist ja ein PCR-Test vorgelegt worden, ist für die Bewertung des Ansteckungsrisikos im Regierungsflieger sicher relevant. Rechtlich gesehen ist das aber eine Nebelkerze. Kein Bahnschaffner lässt dich derzeit ohne Maske im Zug, selbst wenn dein notariell beglaubigtes PCR-Testergebnis gerade mal 25 Minuten alt ist. Der Schaffner hält sich unabhängig von seiner eigenen Meinung ans Gesetz, wenn er dich aufschreibt und rauswirft. Und damit handelt er juristisch gesehen richtig.
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Abgesehen vom Juristischen war die Maske in der Eigenauslegung des Rechts zumindest empfohlen und scheinbar hatte niemand Lust darauf ohne Zwang, die Regierung (und Journalisten) will halt lieber richtig Durchatmen... Vom Rückflug gabs glaube ich keine Bilder der Journalisten mehr
Natürlich, oder darf der Pöbelflieger Atombomben in Feindesland tragen wie es der militärische Zweig der staatlichen Luftfahrt mit dem PA-200 sogar zwingend können soll?
Bundeswehrpersonal muss im Flieger Maske tragen soweit ich weiß.
Neue Maskenpflicht im Anmarsch!
Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch schärfere Corona-Schutzauflagen mit neuen Maskenpflichten in Deutschland billigen. Zum Schutz vor einer...
www.pnp.de
Ist das was schon die ganze Zeit geplant war, nur werden die Ausnahmen für Frischgeimpfte auf freiwillige Basis gestellt nach der Kritik. Ist jetzt Ländersache wie das meiste andere.
Am Ende entscheiden die Länder, gibt auch keine nachvollziehbaren Kriterien wann verschärft wird. Wird wohl wieder ein Flickenteppich.
Wenns nicht so schlimm wird (und damit unnötig) kann man aber auch hoffen, dass etliche Regeln nicht einfach umgesetzt werden. Die Landesfürsten haben auch Angst um Wählerstimmen. Mir persönlich ist es ja theoretisch egal, aber die Gastroregel sehe ich trotzdem als nen Witz, man kann sich nicht beim Reingehen oder auf der Toilette infizieren (wenn die FFP2 maske perfekt getragen wird), dafür auf dem Platz im Innenraum (und die Masken liegen teils sicher unhygienisch auf den Tischen rum).
Ahja, beim Fliegen und in Fernzügen gilt wohl FFP2 pflicht, vorher konnte man wohl auch medizinische Masken tragen. Mal schaun ob das so bleibt...