Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Pflege-Impfpflicht ab
Es waren Beschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern eingegangen. Doch das Bundesverfassungsgericht hat in einer Eilentscheidung die Impfpflicht in Kliniken und in der Pflege zunächst gebilligt.
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Die Richterinnen und Richter nahmen im Eilverfahren nur eine Folgenabwägung vor. Sie prüften, was die schlimmeren Konsequenzen hätte: wenn sie erst einmal alles laufen lassen, obwohl die Klagen berechtigt wären – oder wenn sie die Impfpflicht vorübergehend aussetzen und sich diese später als verfassungsgemäß herausstellt.
Diese Abwägung ging zum Nachteil der Klägerinnen und Kläger aus.
»Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber«, teilte das Gericht mit. Die Impfpflicht begegne »zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken«.
Die Richter merken allerdings kritisch an, dass im Gesetz nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis stehe. Es werde lediglich auf eine Verordnung mit weiteren Verweisen auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verwiesen.
Es waren Beschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern eingegangen. Doch das Bundesverfassungsgericht hat in einer Eilentscheidung die Impfpflicht in Kliniken und in der Pflege zunächst gebilligt.
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