Swisslink
L99: LIMIT BREAKER
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@Swisslink
Wo genau ist datenschutzrechtlich der Unterschied zwischen der aktuell notwendigen Impfstatusabfrage zu zukünftigen Abfragen sobald ein Impfstatus erlöschen kann? Ernst gemeinte Frage. Ich musste meinem Arbeitgeber letzte Woche bereits den Nachweis bringen, da wurde Doppelimpfung und Zeitpunkt auch zur Kenntnis genommen.
Falls du die Abfrage allgemein kritisch siehst, ist das wieder ein anderes Thema, denke ich.
Der Unterschied ist simpel: aktuell wirst du nicht gebüßt, wenn du nicht geimpft bist. Dein Arbeitgeber kann es überprüfen, eine Bar/ein Restaurant kann es überprüfen, aber du bist nirgendwo erfasst, dass du geimpft bist. Wirst du gebüßt, braucht man aber ein nationales Impfverzeichnis und das dürfte schwer durchzusetzen sein. Und wenn es kein nationales Impfverzeichnis gibt, kannst du die Impfpflicht auch gleich wieder aufheben, weil man sie nicht durchsetzen kann.