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COVID-19 - Entwicklungen und Neuigkeiten

infosantésuisse: Frau Baumann-Hölzle, fallen wir doch gleich mit der Türe ins Haus und fragen Sie als Ethikerin und Theologin: Darf ein Medikament, welches das Leiden eines einzigen Menschen lindert, vier Millionen Franken kosten?

Ruth Baumann-Hölzle: Diese Frage wird im Zusammenhang mit teuren medizinischen Eingriffen oder Medikamenten immer wieder gestellt. Fakt ist, dass sich ein Menschenleben niemals mit Geld aufwiegen lässt, weil es schlicht keine Kriterien für den «Lebenswert» gibt. Anders ausgedrückt: Jedes Menschenleben ist gleich viel wert. Die Frage muss deshalb vielmehr lauten, nach welchen Kriterien lassen sich die in der Regel begenzt vorhandenen finanziellen Mittel – beispielsweise im Gesundheitssystem – fair verteilen. Dazu ist es unumgänglich, Wirksamkeit und Kosten einer medizinischen Behandlung in ein Verhältnis zu setzen und in der Folge Kosten-Nutzen-Schwellenwerte zu definieren. Aber genau hier stossen wir an Grenzen. Zum einen verweigert die Pharmaindustrie die dafür nötige Kostentransparenz, zum anderen fehlen einheitliche Standards zur Nutzenbewertung.


Macht es aus ethischer Sicht einen Unterschied, ob ein exorbitant teures Medikament die Lebensqualität eines Kindes verbessert oder diejenige eines alten Menschen?

Ganz klar nein. Ein altes Menschenleben ist genau gleich viel wert wie ein junges. Anders ausgedrückt: Es gibt keine Güterabwegung mit menschlichem Leben, so steht es übrigens auch in der Bundesverfassung. Wenn wir jetzt anfangen, an diesem Grundsatz zu rütteln, geraten wir ethisch auf die schiefe Bahn und landen schnell bei der sogenannten «Altersrationierung». Das könnte in letzter Konsequenz ganz allgemein dazu führen, dass auf teure Behandlungen nur Anrecht hat, wer aktiv einen Beitrag zum Bruttosozialprodukt leistet. Wir würden damit die Zugangsgerechtigkeit zur medizinischen Versorgung in Frage stellen und uns von jeglichen Solidaritätsgedanken verabschieden. Für mich ein absolutes Tabuthema.




Wert eines Menschenleben =/ Nach welchen objektiven Kriterien verteilen wir die begrenzten Ressourcen einer Krankenkasse.
 
Der gesamte Zug mit "Mensch hat nen Wert" hat seinen Anfangspunkt beim Urteil des Bundesgerichtes aus dem Jahre 2010, dass die Krankenkasse für ein Medikament nur bis Maximal 100'000CHF pro Jahr einer weiteren Lebenserwartung auszahlen darf.

 
Und basiert auf dem Geld, das man ansonsten zur Sicherung eines Lebens aufwendet.

Aus der Krankenkasse.


Die Richter argumentierten, dass das Medikament keinen hohen Nutzen für die betroffene Patientin ausweise, weshalb die Krankenkasse eben nicht zahlen müsse.
Die Richter machten zudem eine Hochrechnung: In der Schweiz gibt es 180 000 Menschen, die mit einer ähnlich eingeschränkten Lebensqualität wie die Morbus-Pompe-Patientin leben müssen. Lindere man deren Beschwerden auch mit jährlich 500 000 Franken, führe dies zu Kosten von 90 Milliarden Franken. Diese gigantische Summe könne die obligatorische Krankenversicherung nicht tragen.
 
Du kannst mir gern ne Quelle liefern, dass laut Schweizer Recht dem Menschen ein Wert zugeschrieben wurde.

Und nein, im Artikel steht das nicht.
 
Einzig ein Ökonom meint den Wert eines Menschen laut Recht dadurch herauslesen zu können wie viel der Staat beispielsweise zur Bergung freigibt.

Wie viel uns ein Leben wert ist, zeigt sich etwa an der Zahlungsbereitschaft einer Gesellschaft für Schutzmassnahmen, wie Gesundheitsökonom Stefan Felder von der Universität Basel erklärt. Angenommen, ein Airbag kostet 500 Franken und die Wahrscheinlichkeit, dass er ein Menschenleben rettet, ist 1:10 000. Mit anderen Worten werden 10 000 mal 500 Franken, also 5 Millionen Franken ausgegeben, um ein Leben zu retten. Ähnliche Werte für Menschenleben ergeben sich bei der Berechnung von Investitionskosten für Steinschlag- oder Lawinenverbauungen. Interessant ist, dass man im Schnitt immer auf einen Wert von vier bis acht Millionen Franken kommt für ein Menschenleben – zumindest in der Schweiz und in Ländern wie den USA oder England.

Wie es in der Schweizer Verfassung ist kann man mir gerne ne Quelle liefern, ich finde nur ne Quelle einer Ethikerin, aber für die deutsche Verfassung wäre dieser Schluss schlichtweg falsch.

Immerhin wäre dem Menschen einen Wert zuzumessen, dass ich beispielsweise für alte Menschen weniger in Bergungskosten investiere als in jüngeren Menschen. Und nicht, dass die Bergungskosten an sich ne Grenze haben, weil der Staat ja nicht unendlich Geld bereitstellt. Kann man genug BVerfG Urteile zum Thema Menschenwürde lesen. Die Ressourcen sind nun mal an die Kasse verknüpft wie viel das Bergungskostenteam bekommt.

In den USA wurde dem Menschen ein Wert zugemessen mit der Erstattung der Angehörigen des Opfers von 9/11. Feuerwehrmänner zogen weniger Entschädigungzahlungen nach sich als Manager.
 
Vielleicht sinkt die Selbstmordrate, weil man stattdessen durch Corona draufgeht.
Also zählt man eventuell Selbstmörder auch dazu weil die bei der Autopsie für positiv befunden wurden? 🤔 Das heißt dann in den Statistiken wieder "sind an oder mit Corona verstorben"
 
Das heißt dann in den Statistiken wieder "sind an oder mit Corona verstorben"

Die Selbstmordstatistik ist ne eigene Statistik.
In Schweden arbeitet man auch damit, dass Fälle - wo man nicht weiß ob es wirklich Selbstmord gewesen ist - man diese in die Selbstmordstatistik packt.

Übrigens, wenn Selbstmordfälle in Schweden mit Coronatoden kaschiert werden, dann spricht es ja gegen das Ex-schwedische Modell. Im Gegenteil müsste man darauf spekulieren, dass einige Coronafälle dann "eh sich selbst umgebracht" hätten, wenn man für das Ex-schwedische Modell ist.


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16 Jahre Kanzlerin
 
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