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COVID-19 - Entwicklungen und Neuigkeiten

Jetzt wurde schon die brazilianische Version nachgewiesen, natürlich bei Rückkehrern :kruemel:

Mir macht es Sorgen dass das Reisen nicht mehr so unbeschwert wird wie vor Corona. Immer mehr Länder setzen mindestens auf einen negativen test bevor man anliegt. USA wollen sogar das man nach Ankunft sich in Quarantäne begibt. Man kann nur hoffen dass das alles irgendwan normal wird.
Scheinst dem Reisen doch selbst nicht so abgeneigt zu sein also warum solch ein Post?
 
Bist letztes Jahr verreisen, hast heut früh darüber gesprochen das Reisen hoffentlich wieder normal wird und meckerst dann stets bei anderen Leuten rum. Jede Person die ins Ausland verreist geht das Risiko ein. Da kann man noch so gründlich sein. Das Risiko besteht stets.
ja und das thema war eigentlich geklärt. immer noch zwei völlig andere situationen.
 


Wenn das stimmt verliert die Impfpflicht sogar ihren Eingriffsgrund, der Impfpass seinen Rechtfertigungsgrund, als auch wenn sich das auf ne einfache Infektion übertragen lässt, man keine Annahme mehr treffen kann ne Herdenimmunität entstehe bei 60-70 %.
Inzwischen gehen einige sowieso von einer Herdenimmunität erst bei 80 oder mehr % aus. Also wenn ein Impfstoff die weitergabe verhindert oder sich die Bevölkerung soweit durchinfiziert. Problem sind die Mutationen, da gibt es wohl widersprüchliche Studien und erste Hinweise, dass ein paar Mutationen für Reinfektionen (mit Erkrankungen) sorgen können und die Antikörper der zuvor infizierten nur noch in 50% der Fälle das Virus "angreifen". Verbreiten sich diese Mutanten und machen die Impfung unwirksamer kann man sich zumindest Lockerungen durch Impfpässe sparen. Kann auch sein, dass die Leute durch die Mutationen weniger Symptome (nach Impfung) haben und es dadurch mehr asymptomatische Fälle geben wird (was einerseits toll wäre wenn weniger schwer erkranken prozentual, andererseits die Verbreitung des Virus fördert)...


Erreger entzieht sich der Immunantwort​


Amerikanische Forscher stellten zudem fest, dass eine der Mutationen der südafrikanischen Linie die Wirkung der Impfungen von Moderna und Biontech/Pfizer herabzusetzen scheint. Diese Mutation mit der Bezeichnung E484K wurde auch bei neuen Virusvarianten in Brasilien gefunden, nicht aber bei der neuen britischen Variante. E484K bewirkt offenbar, dass sich einige Antikörper nicht mehr an das Virus binden können, der Erreger entzieht sich dadurch teilweise der Immunantwort des Körpers.


Ein Immunschutz nach einer durchgemachten Infektion würde dadurch ebenso herabgesetzt wie der Schutz durch ein Vakzin. So wird vermutet, dass sich in der brasilianischen Stadt Manaus derzeit vermehrt Menschen mit der neuen Variante des Virus infizieren, die zuvor bereits einmal erkrankt waren.


Drosten warnt seit längerer Zeit dass wir im Frühjahr bis Sommer ne Durchseuchung von 100k pro Tag kriegen könnten, wenn immer mehr nach lockerungen schreien (weil die ältesten durchgeimpft sind) und auch rechtlich mehr Druck da sein wird. Wenn da noch die Mutationen dazukämen. Ist auch nicht sicher dass das Virus wieder so runtergeht wie letzten Sommer, da hatten wir es wohl unter ne wichtige Schwelle gedrückt, wenn Drosten recht hat (oft hat er leider recht)





Die 50k Toten sind geknackt, Kekules "Worst Case Szenario" überboten udn das Virus hat noch nichtmal richtig angefangen. (Kekules Szenario hatte sich auf Wuhan bezogen, aber da wurde es halt durch einen der härtesten Lockdowns ever gestoppt)

Mir macht es Sorgen dass das Reisen nicht mehr so unbeschwert wird wie vor Corona. Immer mehr Länder setzen mindestens auf einen negativen test bevor man anliegt. USA wollen sogar das man nach Ankunft sich in Quarantäne begibt. Man kann nur hoffen dass das alles irgendwan normal wird.
Das sollte unsere geringste Sorge sein, beziehungsweise sollten wir erstmal ganz aufs Reisen verzichten imo. Ich hoffe fast, dass man das Reisen in Nicht EU Länder verbietet bis die Pandemie vorbei ist. Wir lernen eben nicht, wir hätten das Virus anfangs stoppen können. Jetzt hätten wir zumindest noch die Mutationen stoppen können. Vielleicht könnte man das imemr noch, aber die Wahrscheinlichkeit schwindet.



Die Jüngeren lachen das doch weg - So und anders wurde das doch bisher immer als belanglos abgetan.


Abseits dessen - Was soll ein Deutscher Kanzler, wie eben auch eine Frau Merkel in einem Land mit 16 kleinen selbstverliebten Baronessen + Baronen, die alle ihr eigenes kleines eitles Süppchen kochen schon ausrichten.
Kinder können schwer erkranken, aber es ist selten im Vergleich zu Erwachsenen. Ich bin auch gegen Schulöffnungen bei hoher Inzidenz aber ein Problem ist es nunmal wenn das alles ein Dauerzustand wird.

In der Migrationskrise hätte ich mir stärkere Einmischung der Innenminister und Länder gewünscht, Seehofer hat es versucht und wäre beinahe von Merkel per Kanzlerweisung zur Ordnung gebracht worden, da hatte die Kanzlerin leider fast Allmacht. Bei Gesundheitsthemen ist das rechtlich wohl anders verteilt als wenn es um die Grenzen geht. Ja, in dem Fall wäre mehr Einigkeit angebracht und der Flickenteppich ist schädlich, aber ich frage mich schon ob es nicht mehr Wege gäbe die Bundesländer zu einheitlichem handeln zu zwingen. Das Problem ist auch das Wahlkampfjahr.

Auch wenn das eher linke fordern, ich persönlich wäre weiterhin für Zerocovid. Der Dauerzustand mit all den Mutationen jetzt dazu, man kann sich nicht zu hundert Prozent darauf verlassen dass diese Impfungen die Pandemie beenden, ich wäre dafür es in der EU auszurotten und wenn es ne Abschottung und Reiseerschwerungen bedeutet.


Je mehr ich mich mit Politik auseinandersetze, desto mehr Verachtung empfinde ich für unsere Volksvertreter und werde einfach nur wütend und traurig.


Ich finde die "irreguläre" Massenzuwanderung über sichere Drittländer (=EU) extrem scheiße und das Vorgehen fragwürdig und nicht sehr demokratisch (da hätte man auch das parlament mehr einschalten können da es nicht um Leben oder Tod ging in Österreich oder Ungarn etc.). Und ja man könnte es zynisch sehen und direkt vergleichen. Die Lügen (Grenzen kann man nicht schließen) wurden halt schon vorher widerlegt. Aber ne Pandemie ist wieder was anderes, nur weil unsere Politik ne imo ziemlich schlechte Migrationspolitik zu verantworten hat bedeutet das nicht automatisch, dass sie das Virus genauso reinlassen und durchlaufen lassen sollten/können. Ich lasse mich nicht mehr gerne von Merkel und co regieren und mir Dinge befehlen, aber in diesem Fall wäre ich sogar für härtere Einschränkungen und lasse meine Ablehnung der Personen außen vor. Auch wenn man die Regierung komplett austauschen würde, sie müsste zur Eindämmung des Virus reagieren oder es eben durchlaufen lassen und dann hätten sie womöglich hunderttausende Tote zu verantworten über die Jahre der Pandemie.

Glaubst du Boris Johnnson machen die Lockdowns Spaß? Der war auch mal anders eingestellt und der war vermutlich auch kein Freund der Merkelschen und EU Migrationspolitik der Grenzenlosigkeit, UK ist auch deswegen raus.

Ich finde die Politik trotzdem schlecht, aber nicht weil sie Deutsche "einsperren" oder bei Freizeitbeschäftigungen behindern. (wobei, streng genommen schon, denn durch härtere Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus könnte man innerhalb gewisser Gebiete eben wieder mehr Normalität herstellen, wir haben viel zu viel Zeit verschenkt und wenn die Impfungen das Problem nicht komplett lösen haben wir ein dauerhaftes problem). Ich verzichte eher auf Nicht-EU Reisen als auf Freiheit in der EU.

Johnson sagte das es Hinweise gibt, das sollte man schon ernst nehmen. Man kann nur hoffen das nach weiteren Tests das doch nicht bestätigt werden kann.
Mehr infizierte, mehr Tote, kann auch nur daher rühren. Laut Drosten ist das Virus wegen der besseren Ansteckungsfähigkeit gefährlicher, als wenn es nur tödlicher geworden wäre.


Scheinst dem Reisen doch selbst nicht so abgeneigt zu sein also warum solch ein Post?

Man kann Reisen lieben und die Entwicklung deswegen bedauern und sich trotzdem zusammenreissen und nicht in Virenrisikoländer mit neuen Mutationen reisen. Besser wäre es derzeit gar nicht zu reisen, ich würde es verbieten für ne Weile und ich liebe Reisen an sich. Uschi ist im September nach Griechenland gereist, kann man kritisieren aber man muss es nicht bei jeder Gelegeneheit rauskramen. Ist jetzt auch wieder ne andere Situation mit den mutierten Viren und brasilien in einer anderen Lage als damals Griechenland.
 
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Es geht bei meinem Beispiel um Fälle die aus religiösen Gründen auf Betäuben verzichten und die dann keine lebensrettende Maßnahme mehr erhalten, weil ohne Betäubung in meinem Beispiel der Arzt bzw. die ärztliche Kunst keine lebenserhaltende Maßnahmen durchführt. Müsste mal schauen ob eine Operation ohne Betäuben von Staat eigens ausgeschlossen wird. Daher ist der Verzicht einer Operation genauso wenig "freiwillig".
Eine Person verzichtet also aus religiösen Gründen auf eine Heilbehandlung, die lege artis eine Betäubung miteinschließt. Das ist aus psychologischer Sicht zwar auch nicht freiwillig. Einen Grundrechtsverzicht kann ich hier aber nicht erkennen. Ein Grundrechtsverzicht setzt die Einwilligung des Grundrechtsträgers voraus. Damit der Verzicht wirksam sein kann, muss er ferner freiwillig sein. Das Ergebnis eines wirksamen Verzichts wäre, dass ein bestimmtes, eigentlich grundrechtlich geschütztes Verhalten dieser Person nicht mehr in den Schutzbereich des Grundrechts fällt. In Deinem Beispiel sehe ich aber nicht mal wo die Person überhaupt in irgend etwas einwilligt. Im Gegenteil verzichtet sie ja gerade auf eine wirksame Einwilligung, nämlich in die Betäubung. Damit übt sie ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit aus und verzichtet auf die Ausübung ihres Rechts die Heilbehandlung in Anspruch zu nehmen. Die Nichtausübung eines Grundrechts ist aber kein Grundrechtsverzicht, da sie damit ja nicht ihren Rechtsanspruch aufgibt, die Heilbehandlung in Anspruch nehmen zu dürfen, so wie Du es als Bedingung für eine mögliche Befreiung von der Impfpflicht ins Spiel gebracht hattest.

Profitiert die Allgemeinheit, wenn ein Multimilliardär ein Bett mit Personal für sich alleine parkt?

Einfach ein Bett zusätzlich zu kaufen ist noch keine Entlastung. Zudem würde ich es nicht für verhältnismäßig halten (Ein Bett beim Multimilionär), da aus meiner Sicht während einer Krise sowieso das Eigentum verpflichtet. Es müsste schon über den üblich zu erwartenden Beitrag hinaus sein, so ist es auch ne Impfpflicht.
Ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Es ging ja um die Frage unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von der Impflicht möglich wäre. Dabei hatten wir angenommen, dass die Impfung nur die Erkrankung, nicht aber die Übertragung verhindern kann, so dass ein Nichtgeimpfter nur insofern ein Risiko für die Allgemeinheit darstellt als dass er ein Intensivbett belegen könnte, dass dann einem anderen nicht mehr zur Verfügung steht (Triage). Du hattest überlegt, dass eine Befreiung von der Impfplicht deshalb nur unter der Bedingung möglich ist, dass der Befreite auf seinen Anspruch auf eine Intensivbehandlung im Falle einer Coronainfektion mit schwerem Verlauf verzichtet (=Grundrechtsverzicht), weil damit das von ihm ausgehende beschriebene Risiko erlischt. Ich hatte nun gefragt, ob sich ein Multimilliardär von der Impflicht befreien könnte, indem er sich verpflichtet ein Intensivbett zu betreiben, welches er der Allgemeinheit zur Verfügung stellt, denn auch damit würde das von ihm ausgehende Risiko erlöschen. Würde der Staat noch mehr von ihm für eine Befreiung verlangen, dann nähern wir uns der Grenze wo der Staat anfängt Grundrechte zu veräußern, und das ist verboten.

Gerade gelesen:
Spektakuläres Urteil: Richter nennt Lockdown "katastrophale Fehlentscheidung" - FOCUS Online
Bevor sich Maßnahmengegner zu sehr freuen: Das Urteil basiert im wesentlichen darauf, dass der Richter sich angemaßt hat die vom Virus ausgehende Gefahr besser einschätzen zu können als die wissenschaftlichen Experten. Wird daher ziemlich sicher kassiert..
 
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Eine Person verzichtet also aus religiösen Gründen auf eine Heilbehandlung, die lege artis eine Betäubung miteinschließt. Das ist aus psychologischer Sicht zwar auch nicht freiwillig. Einen Grundrechtsverzicht kann ich hier aber nicht erkennen. Ein Grundrechtsverzicht setzt die Einwilligung des Grundrechtsträgers voraus. Damit der Verzicht wirksam sein kann, muss er ferner freiwillig sein. Das Ergebnis eines wirksamen Verzichts wäre, dass ein bestimmtes, eigentlich grundrechtlich geschütztes Verhalten dieser Person nicht mehr in den Schutzbereich des Grundrechts fällt. In Deinem Beispiel sehe ich aber nicht mal wo die Person überhaupt in irgend etwas einwilligt. Im Gegenteil verzichtet sie ja gerade auf eine wirksame Einwilligung, nämlich in die Betäubung. Damit übt sie ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit aus und verzichtet auf die Ausübung ihres Rechts die Heilbehandlung in Anspruch zu nehmen. Die Nichtausübung eines Grundrechts ist aber kein Grundrechtsverzicht, da sie damit ja nicht ihren Rechtsanspruch aufgibt, die Heilbehandlung in Anspruch nehmen zu dürfen, so wie Du es als Bedingung für eine mögliche Befreiung von der Impfpflicht ins Spiel gebracht hattest.

In dem Augenblick wo ich die Betäubung verweigere, verweigert der Arzt bzw. die ärztliche Kunst die Behandlung. Es kann sein, dass der Grundrechtsträger eine Operation ohne Betäubung haben möchte. Beispielsweise anhand von psychologischer Trancezustände.

Er verzichtet folglich nur auf die Betäubung, der Verzicht der Operation ist aber kein freiwilliger Verzicht. Ab dem Punkt hört auch im Strafrecht die ärztliche Behandlungspflicht in Notfallsituationen auf, aufgrund der Einwilligung sich nicht betäuben zu lassen. Damit verzichtet der Grundrechtsträger darauf, dass der Arzt auch strafrechtlich verpflichtet wäre sein Leben mit allen ärztlichen Mitteln zu retten, weil er sich nicht betäuben lassen will. Das ist eine Einwilligung auf die Aussetzung der Schutzpflicht im konkreten Fall (Leben retten durch die Operation).

Es ist nicht einfach nur ein Recht des Grundrechtsträgers sich behandeln zu lassen, es ist die Pflicht des Staates eine Behandlung zu garantieren, sogar strafrechtlich normiert. Und diese wird durch Einwilligung beschränkt. Nicht vergessen, die Grundrechte garantieren nicht nur Rechte (Hab ein Recht auf ne Behandlung), sondern auch Pflichten (Der Staat muss mir ne Operation möglichst garantieren).

Im Strafrecht ein beliebtes Fallbeispiel bei mir gewesen.


Ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Es ging ja um die Frage unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von der Impflicht möglich wäre. Dabei hatten wir angenommen, dass die Impfung nur die Erkrankung, nicht aber die Übertragung verhindern kann, so dass ein Nichtgeimpfter nur insofern ein Risiko für die Allgemeinheit darstellt als dass er ein Intensivbett belegen könnte, dass dann einem anderen nicht mehr zur Verfügung steht (Triage). Du hattest überlegt, dass eine Befreiung von der Impfplicht deshalb nur unter der Bedingung möglich ist, dass der Befreite auf seinen Anspruch auf eine Intensivbehandlung im Falle einer Coronainfektion mit schwerem Verlauf verzichtet (=Grundrechtsverzicht), weil damit das von ihm ausgehende beschriebene Risiko erlischt. Ich hatte nun gefragt, ob sich ein Multimilliardär von der Impflicht befreien könnte, indem er sich verpflichtet ein Intensivbett zu betreiben, welches er der Allgemeinheit zur Verfügung stellt, denn auch damit würde das von ihm ausgehende Risiko erlöschen. Würde der Staat noch mehr von ihm für eine Befreiung verlangen, dann nähern wir uns der Grenze wo der Staat anfängt Grundrechte zu veräußern, und das ist verboten.

Wie schon gesagt, Bett und das nötige Personal, weil ein Bett noch keine Entlastung in seinem Fall wäre.
 
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In dem Augenblick wo ich die Betäubung verweigere, verweigert der Arzt bzw. die ärztliche Kunst die Behandlung. Es kann sein, dass der Grundrechtsträger eine Operation ohne Betäubung haben möchte. Beispielsweise anhand von psychologischer Trancezustände.

Er verzichtet folglich nur auf die Betäubung, der Verzicht der Operation ist aber kein freiwilliger Verzicht. Ab dem Punkt hört auch im Strafrecht die ärztliche Behandlungspflicht in Notfallsituationen auf, aufgrund der Einwilligung sich nicht betäuben zu lassen. Damit verzichtet der Grundrechtsträger darauf, dass der Arzt auch strafrechtlich verpflichtet wäre sein Leben mit allen ärztlichen Mitteln zu retten, weil er sich nicht betäuben lassen will. Das ist eine Einwilligung auf die Aussetzung der Schutzpflicht im konkreten Fall (Leben retten durch die Operation).

Es ist nicht einfach nur ein Recht des Grundrechtsträgers sich behandeln zu lassen, es ist die Pflicht des Staates eine Behandlung zu garantieren, sogar strafrechtlich normiert. Und diese wird durch Einwilligung beschränkt.

Im Strafrecht ein beliebtes Fallbeispiel bei mir gewesen.
Ja, das ist schon klar. Es ist in dem Fall eine juristische Konsequenz meiner Entscheidung, dass mir der Staat Rechtsschutz verweigern darf. Inwiefern habe ich aber nun auf Schutz verzichtet, wenn der Staat mir diesen verweigert? Hat ein Häftling dann auch auf Grundrechte verzichtet, indem er ein Verbrechen begangen hat? Ist die Haft dann kein Grundrechtseingriff mehr?

Wie schon gesagt, Bett und das nötige Personal, weil ein Bett noch keine Entlastung in seinem Fall wäre.
Der Milliardär rekrutiert selbstverständlich auch medizinisches Personal aus dem Ausland und bezahlt es.
 
Ja, das ist schon klar. Es ist in dem Fall eine juristische Konsequenz meiner Entscheidung, dass mir der Staat Rechtsschutz verweigern darf. Inwiefern habe ich aber nun auf Schutz verzichtet, wenn der Staat mir diesen verweigert? Hat ein Häftling dann auch auf Grundrechte verzichtet, indem er ein Verbrechen begangen hat? Ist die Haft dann kein Grundrechtseingriff mehr?

Grundrechtsverzicht ist auch der falsche Begriff so wie du ihn definierst, weil es ja in meinem Fall nicht den kompletten Wegfall der Grundrechte bedeutet (Heißt, man negiert nicht den Schutzbereich), sondern man "nur" einen gerechtfertigten Eingriff annimmt. So wie du es bestimmst hätte es zur Konsequenz, dass ein Gericht gar nicht mehr ne Grundrechtskontrolle durchführen kann.

Man kann zwar laut Grundgesetz auf den Schutz von einigen Grundrechte verwirken (Schutzbereich wird negiert), aber das ist ein anderes Thema (Art. 18 GG). Fachsprache ist daher die Grundrechtsverwirkung.

Und in meinem Fall ist es die eigene Einwilligung, weil man vorrangig eher auf ein Intensivbett verzichten will, statt sich impfen zu lassen. Und das auf Basis der eigenen Gewissensfreiheit, welches auch ein Grundrecht darstellt. Ich verzichte auf die Ausübung der Waffe für die nächsten 10 Jahre (Kann also keinen Waffenschein beantragen), wenn ich auf den Militärdienst verzichte, weil mein Gewissen es nicht vereinbaren kann eine Waffe zu tragen. Konsequenterweise ich in anderen Bereichen Verzicht üben muss (Verbot eines Waffenscheins), heißt der Staat gerechtfertigt in mein Grundrecht eingreift und mich anders behandelt. Damit verwirke ich aber nicht auf das Grundrecht und folglich nicht auf eine mögliche Grundrechtskontrolle eines Gerichtes.

(Es gibt übrigens kein Grundrecht auf Gewissenslosigkeit)


Der Milliardär rekrutiert selbstverständlich auch medizinisches Personal aus dem Ausland und bezahlt es.

So müsste mans konsequenterweise umsetzen. Aber nur wenn das medizinische Personal für dieses eine Bett der Allgemeinheit zur Verfügung steht, ansonsten schnappt sich der Milliardär ja die Arbeitskräfte weg.
 
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Nicht zu vergessen, dass der Staat jetzt schon bei einer Triage in die Grundrechte bestimmter Menschen eingreifen würde, dass diese bei einer Triage nicht per Zufallsprinzip einen Intensivplatz bekommen, sondern im Sinne der Überlebenswahrscheinlichkeit
 
ich mache gerade den ultimativen immunitäts test. eine freundin wurde gerade über ihr positives ergebnis per warn app informiert. direkt vorm test hab ich sie bestimmt 10 stunden gesehen...
und dass wo ich schon den ganzen tag leichte erkältungssymptome hab...

-edit-
jetzt warnt mich auch meine app. mit "erhöhtem risiko" das ging schnell und das hätte ich der app nicht zugetraut...
 
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Meine Stadt hat jetzt seit längerem ne Inzidenz unter 100, unter 70, wir sind umgeben von Landkreisen mit wesentlich höheren Inzidenzen. Gäbe es weitere Verschärfungen und würden ein paar mehr Leute mitmachen könnte man es hier imo wieder so gut wie ausrotten, sogar im Winter. Wenn wir uns zwei drei Wochen vom schlampigen Landkreis abkapseln würden erst recht. Mal schaun was die FFP2 Pflicht bringt, die fängt ja erst richtig an.

Imo wäre Zero Covid möglich, man will es halt wohl gar nicht erst versuchen.

Im Mittelalter hätte man versucht auf 0 zu kommen und dann die Stadttore geschlossen :niatee:

ich mache gerade den ultimativen immunitäts test. eine freundin wurde gerade über ihr positives ergebnis per warn app informiert. direkt vorm test hab ich sie bestimmt 10 stunden gesehen...
und dass wo ich schon den ganzen tag leichte erkältungssymptome hab...

-edit-
jetzt warnt mich auch meine app. mit "erhöhtem risiko" das ging schnell und das hätte ich der app nicht zugetraut...


Viel Glück. Wenn gerade du es ein zweites mal bekommst wäre das ein heftiger Zufall oder Zweitinfektionen häufiger als man denkt.



Das gabs imo aber auch schon während der ersten Welle, halt nur bei weniger hohen Sterbezahlen.



Ab nächster Woche soll ja Astra Zenecas Chad Impfstoff hier zugelassen werden, wenn auch weniger geliefert wird als angenommen. In Berlin hat man derzeit afaik noch die Impfstoffwahl (je nach Impfzentrum), woanders leider nicht. Also ich fände es nicht so toll wenn ich den Astra Zeneca impfstoff erhalten würde.



Wusstet ihr, dass Indien einen abgeschwächten Lebendimpfstoff mit geschwächten Coronaviren einsetzt? Ich hoffe dass die weniger wirksamen Impfstoffe nicht noch weitere Mutationen fördern.
 
  • Lob
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Bist letztes Jahr verreisen, hast heut früh darüber gesprochen das Reisen hoffentlich wieder normal wird und meckerst dann stets bei anderen Leuten rum. Jede Person die ins Ausland verreist geht das Risiko ein. Da kann man noch so gründlich sein. Das Risiko besteht stets.
Verreist bin ich weil es möglich war dank niedriger zahlen. Heute haben wir eine Mutation die gefährlich sein kann und deswegen ist es für mich unverständlich das man gerade in solche Länder reisen kann in denen die Politik Corona verharmlost.
Und natürlich hoffe ich dass das Reisen normal wird wenn wir alles überstanden haben. Ich habe Sorgen das es dieses unbeschwerte reisen nie mehr geben wird weil man entweder sich vorher testen muß oder im schlimmsten Fall bei Ankunft erstmal in Quarantäne muß
 
Grundrechtsverzicht ist auch der falsche Begriff so wie du ihn definierst, weil es ja in meinem Fall nicht den kompletten Wegfall der Grundrechte bedeutet (Heißt, man negiert nicht den Schutzbereich), sondern man "nur" einen gerechtfertigten Eingriff annimmt. So wie du es bestimmst hätte es zur Konsequenz, dass ein Gericht gar nicht mehr ne Grundrechtskontrolle durchführen kann.

Man kann zwar laut Grundgesetz auf den Schutz von einigen Grundrechte verwirken (Schutzbereich wird negiert), aber das ist ein anderes Thema (Art. 18 GG). Fachsprache ist daher die Grundrechtsverwirkung.

Und in meinem Fall ist es die eigene Einwilligung, weil man vorrangig eher auf ein Intensivbett verzichten will, statt sich impfen zu lassen. Und das auf Basis der eigenen Gewissensfreiheit, welches auch ein Grundrecht darstellt. Ich verzichte auf die Ausübung der Waffe für die nächsten 10 Jahre (Kann also keinen Waffenschein beantragen), wenn ich auf den Militärdienst verzichte, weil mein Gewissen es nicht vereinbaren kann eine Waffe zu tragen. Konsequenterweise ich in anderen Bereichen Verzicht üben muss (Verbot eines Waffenscheins), heißt der Staat gerechtfertigt in mein Grundrecht eingreift und mich anders behandelt. Damit verwirke ich aber nicht auf das Grundrecht und folglich nicht auf eine mögliche Grundrechtskontrolle eines Gerichtes.

(Es gibt übrigens kein Grundrecht auf Gewissenslosigkeit)
Ich meinte schon Grundrechtsverzicht, nicht Grundrechtsverwirkung. Allerdings war meine Aussage, dass der Grundrechtsverzicht den Schutzbereich negiert, tatsächlich falsch. Bei einem wirksamen Grundrechtsverzicht wird nicht den Schutzbereich, sondern der Eingriff negiert. Man nimmt deshalb auch nicht an, dass bei einem Verzicht ein gerechtfertigter Eingriff vorliegt, sondern gar keiner. D.h. wenn ich wirksam auf mein Grundrecht auf Intensivbehandlung im Falle einer schweren Corona-Erkrankung verzichte, dann greift der Staat nicht in mein Grundrecht ein, wenn er mir ein Intensivbett verwehrt und somit gäbe es für ihn auch nichts zu rechtfertigen. Der gerechtfertigte Eingriff ist hier die Impflicht, deren Rechtfertigungsgrund mit einem Grundrechtsverzicht auf eine Intensivbehandlung im Erkrankungsfall wegfallen würde. Es ist also nicht die Befreiung von der Impfpflicht, die zum gerechtfertigten Grundrechtseingriff an anderer Stelle führt, sondern umgekehrt: der wirksame Grundrechtsverzicht an anderer Stelle führt konsequenterweise zur Befreiung von der Impfpflicht. Und die Frage ist nach wie vor, ob hier jemand überhaupt wirksam auf sein Grundrecht auf Intensivbehandlung verzichten kann. Zu prüfen wäre u.a. ob Freiwilligkeit vorliegt und ob der Verzicht evtl. sogar den Wesensgehalt des Grundrechts berührt und damit nicht mit der Menschenwürde vereinbar wäre. Deine Beispiele helfen bei der Beantwortung dieser Fragen insofern nicht weiter als dass sie wie gesagt keine Beispiele für einen Grundrechtsverzicht sind.

So müsste mans konsequenterweise umsetzen. Aber nur wenn das medizinische Personal für dieses eine Bett der Allgemeinheit zur Verfügung steht, ansonsten schnappt sich der Milliardär ja die Arbeitskräfte weg.
Ja, so hatte ich es mir vorgestellt.
 
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Ich meinte schon Grundrechtsverzicht, nicht Grundrechtsverwirkung. Allerdings war meine Aussage, dass der Grundrechtsverzicht den Schutzbereich negiert, tatsächlich falsch. Bei einem wirksamen Grundrechtsverzicht wird nicht den Schutzbereich, sondern der Eingriff negiert. Man nimmt deshalb auch nicht an, dass bei einem Verzicht ein gerechtfertigter Eingriff vorliegt, sondern gar keiner. D.h. wenn ich wirksam auf mein Grundrecht auf Intensivbehandlung im Falle einer schweren Corona-Erkrankung verzichte, dann greift der Staat nicht in mein Grundrecht ein, wenn er mir ein Intensivbett verwehrt und somit gäbe es für ihn auch nichts zu rechtfertigen. Der gerechtfertigte Eingriff ist hier die Impflicht, deren Rechtfertigungsgrund mit einem Grundrechtsverzicht auf eine Intensivbehandlung im Erkrankungsfall wegfallen würde. Es ist also nicht die Befreiung von der Impfpflicht, die zum gerechtfertigten Grundrechtseingriff an anderer Stelle führt, sondern umgekehrt: der wirksame Grundrechtsverzicht an anderer Stelle führt konsequenterweise zur Befreiung von der Impfpflicht. Und die Frage ist nach wie vor, ob hier jemand überhaupt wirksam auf sein Grundrecht verzichten kann. Zu prüfen wäre u.a. ob Freiwilligkeit vorliegt und ob der Verzicht evtl. sogar den Wesensgehalt des Grundrechts berührt und damit nicht mit der Menschenwürde vereinbar wäre. Deine Beispiele helfen bei der Beantwortung dieser Fragen insofern nicht weiter als dass sie wie gesagt keine Beispiele für einen Grundrechtsverzicht sind.

Zwei Punkte:

1. Ein Grundrechtsverzicht im klassischen Sinne, heißt der Verzicht auf den Schutzbereich von Grundrechten, ist natürlich auf Grundlage der Menschenwürde nicht möglich. Und das lässt sich auch einfach dogmatisch erklären. Wenn ich mich vom Subjekten zum Objekten verdingliche und mich durch ein Vertrag versklaven lasse, in der ich erstmal ausgebeutet, dann getötet und dann aufgegessen werde, dann verliert dieser Vertrag in dem Augenblick seinen Wert in der ich zum Objekten wurde, weil nur ein Subjekt - ein mündiger Bürger - rechtsgültige Verträge abschließen kann. Alleine deshalb ist schon die Aufgabe der Subjektstellung rein dogmatisch vollkommen ausgeschlossen. Daher auch der Kannibalismusurteil vollkommen richtig gewesen ist. Der Schutzbereich kann nicht aufgegeben werden.

2. Rein dogmatisch kann der Eingriff gar nicht "nicht mehr existieren", wenn der Schutzbereich weiterhin existiert. Wo ein Schutzbereich ist, da kann auch der Staat eingreifen. Außer der Staat handelt gar nicht, was aber nicht in meinem Fall ist, immerhin sorgt er dafür, dass man bei einer Triage benachteiligt wird. Folglich greift er in das Grundrecht ein, nur ist dieser Eingriff gerechtfertigt?


=> In meinem Fall stellt sich somit die Frage ob eine Impfpflicht überhaupt begründet ist. Die Impfpflicht soll mit Hilfe der Allgemeinheit gerechtfertigt werden, anhand der möglichen fehlenden Kapazitäten der Intensivbetten, weil bei einer Triage der Staat in die Grundrechte Dritter eingreift, indem die Verteilung der Intensivbetten nicht nach einem Zufallsprinzip erfolgt, sondern nach der Überlebenswahrscheinlichkeit. Folglich Menschen mit einer geringeren Überlebenswahrscheinlichkeit benachteiligt werden zugunsten der Menschen mit einer höheren Überlebenswahrscheinlichkeit. Ob der Staat die Kollision der Grundrechte so auflöst werden wir sehen:


Um diesen möglichen Eingriff zu verhindern, möchte der Staat vorbeugend mit diesem Rechtfertigungsgrund in die Grundrechte Dritter eingreifen, um diese zur Impfpflicht zu verpflichten. Also den Grundrechtseingriff vorbeugend an anderer Stelle vollziehen. Jedoch der Rechtfertigungsgrund entfällt, wenn diese Dritte anstelle eher bereit wären, dass man diese bei der Intensivbettvergabe benachteiligt, folglich für die Allgemeinheit lieber an dieser Stelle in sein Grundrecht eingegriffen sehen möchte.

Nach dir würde der Staat auf ein Eingriff verzichten (Impfpflicht) und an andere Stelle gar keinen Grundrechtsschutz gewähren. Nach mir dürfte der Staat dann nicht mehr bei Punkt A eingreifen, sondern bei Punkt B. In dem Fall hätte also der Dritte die Auswahl in welchem Fall in sein Grundrecht für die Allgemeinheit eingegriffen werden soll. In sein Grundrecht wird sowieso für die Allgemeinheit eingegriffen, er hätte nur die Auswahl auf Grundlage seines eigenen Gewissens. Der Eingriff der Impfpflicht soll anhand der Intensivbetten erst gerechtfertigt werden, es besteht also ein juristischer Sachzusammenhang. Eine Benachteilung bei ner Triage wäre bei nem Verzicht der Spritze ein gerechtfertigter Eingriff, weil nur deshalb überhaupt auf ne Spritze verzichtet werden konnte.

Natürlich gilt das nur wenn überhaupt ne Impfpflicht rechtlich möglich ist.


Edit: Man kann natürlich aufbauend auf diese Systematik die Ansicht vertreten, dass es Paternalistisch die Aufgabe des Staates ist einen Zustand zu verhindern, wo Person A aufgrund einer eigenen Entscheidung in einer Triage zugunsten Person B benachteiligt wird, da Person B nichtselbstverschuldet ansonsten benachteiligt worden wäre (Wobei nicht feststeht ob Person A nicht sowieso in die Intensivstation gelandet worden wäre, selbst wenn er die Spritze genommen hätte. Person A dennoch nicht bereit war für Person B zu versuchen ein Bett freizumachen). Doch halte ich die Gewissensfreiheit im Grundgesetz hoch, dass man da als mündiger Bürger dort ne eigene Auswahl zu treffen hat.
 
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Zwei Punkte:

1. Ein Grundrechtsverzicht im klassischen Sinne, heißt der Verzicht auf den Schutzbereich von Grundrechten, ist natürlich auf Grundlage der Menschenwürde nicht möglich. Und das lässt sich auch einfach dogmatisch erklären. Wenn ich mich vom Subjekten zum Objekten verdingliche und mich durch ein Vertrag versklaven lasse, in der ich erstmal ausgebeutet, dann getötet und dann aufgegessen werde, dann verliert dieser Vertrag in dem Augenblick seinen Wert in der ich zum Objekten wurde, weil nur ein Subjekt - ein mündiger Bürger - rechtsgültige Verträge abschließen kann. Alleine deshalb ist schon die Aufgabe der Subjektstellung rein dogmatisch vollkommen ausgeschlossen. Daher auch der Kannibalismusurteil vollkommen richtig gewesen ist. Der Schutzbereich kann nicht aufgegeben werden.

2. Rein dogmatisch kann der Eingriff gar nicht "nicht mehr existieren", wenn der Schutzbereich weiterhin existiert. Wo ein Schutzbereich ist, da kann auch der Staat eingreifen. Außer der Staat handelt gar nicht, was aber nicht in meinem Fall ist, immerhin sorgt er dafür, dass man bei einer Triage benachteiligt wird. Folglich greift er in das Grundrecht ein, nur ist dieser Eingriff gerechtfertigt?
Das widerspricht sich etwas mit dem was ich an verschiedenen Stellen gelesen habe. Ich zitiere mal nur aus Kingreen und Poscher (Rn 203):
Im grundrechtlichen Prüfungsschema (Schutzbereich – Eingriff – verfassungsrechtliche Rechtfertigung, vgl Rn 400 ff ) ist die Frage eines Grundrechtsverzichts regelmäßig bei der Prüfung des Eingriffs zu erörtern: Eine staatliche Maßnahme, die mit zulässigem Einverständnis des Betroffenen erfolgt, stellt keinen Eingriff in das Grundrecht dar.
Beispiel für einen zulässigen Grundrechtsverzicht wäre die Einwilligung in eine Heilbehandlung.

=> In meinem Fall stellt sich somit die Frage ob eine Impfpflicht überhaupt begründet ist. Die Impfpflicht soll mit Hilfe der Allgemeinheit gerechtfertigt werden, anhand der möglichen fehlenden Kapazitäten der Intensivbetten, weil bei einer Triage der Staat in die Grundrechte Dritter eingreift, indem die Verteilung der Intensivbetten nicht nach einem Zufallsprinzip erfolgt, sondern nach der Überlebenswahrscheinlichkeit. Folglich Menschen mit einer geringeren Überlebenswahrscheinlichkeit benachteiligt werden zugunsten der Menschen mit einer höheren Überlebenswahrscheinlichkeit. Ob der Staat die Kollision der Grundrechte so auflöst werden wir sehen:


Um diesen möglichen Eingriff zu verhindern, möchte der Staat vorbeugend mit diesem Rechtfertigungsgrund in die Grundrechte Dritter eingreifen, um diese zur Impfpflicht zu verpflichten. Also den Grundrechtseingriff vorbeugend an anderer Stelle vollziehen. Jedoch der Rechtfertigungsgrund entfällt, wenn diese Dritte anstelle eher bereit wären, dass man diese bei der Intensivbettvergabe benachteiligt, folglich für die Allgemeinheit lieber an dieser Stelle in sein Grundrecht eingegriffen sehen möchte.

Nach dir würde der Staat auf ein Eingriff verzichten (Impfpflicht) und an andere Stelle gar keinen Grundrechtsschutz gewähren. Nach mir dürfte der Staat dann nicht mehr bei Punkt A eingreifen, sondern bei Punkt B. In dem Fall hätte also der Dritte die Auswahl in welchem Fall in sein Grundrecht für die Allgemeinheit eingegriffen werden soll. In sein Grundrecht wird sowieso für die Allgemeinheit eingegriffen, er hätte nur die Auswahl auf Grundlage seines eigenen Gewissens. Der Eingriff der Impfpflicht soll anhand der Intensivbetten erst gerechtfertigt werden, es besteht also ein juristischer Sachzusammenhang. Eine Benachteilung bei ner Triage wäre bei nem Verzicht der Spritze ein gerechtfertigter Eingriff, weil nur deshalb überhaupt auf ne Spritze verzichtet werden konnte.

Natürlich gilt das nur wenn überhaupt ne Impfpflicht rechtlich möglich ist.


Edit: Man kann natürlich aufbauend auf diese Systematik die Ansicht vertreten, dass es Paternalistisch die Aufgabe des Staates ist einen Zustand zu verhindern, wo Person A aufgrund einer eigenen Entscheidung in einer Triage zugunsten Person B benachteiligt wird, da Person B nichtselbstverschuldet ansonsten benachteiligt worden wäre (Wobei nicht feststeht ob Person A nicht sowieso in die Intensivstation gelandet worden wäre, selbst wenn er die Spritze genommen hätte. Person A dennoch nicht bereit war für Person B zu versuchen ein Bett freizumachen). Doch halte ich die Gewissensfreiheit im Grundgesetz hoch, dass man da als mündiger Bürger dort ne eigene Auswahl zu treffen hat.
Damit würdest Du das Problem des Grundrechtsverzichts natürlich vermeiden. Eine Wahlmöglichkeit müsste allerdings erst gesetzlich geregelt werden.
 
darum kommen Norwegen und Finnland so viel besser durch die Krise: weil sie eben viel schneller und PRÄVENTIV reagieren: Beispiel von heute:

Norwegen hat aktuell Traumzahlen im Vergleich zu Schweiz, Deutschland oder Österreich

7 Tages Inzidenz:
Norwegen: 39,1

Sweden 190
Switzerland: 139
Österreich: 115,2
Germany: 101

Daily new confirmed COVID-19 deaths per million people (7-day average)

Norway: 0,71
Germany: 10,24
Switzerland: 6,35
Austria: 5,44

ABER: Meldung von Heute:

Norwegen hat die Corona-Beschränkungen in der Hauptstadt Oslo und neun angrenzenden Gemeinden verschärft. Grund sei der Ausbruch der in Großbritannien entdeckten, möglicherweise besonders ansteckenden Covid-Variante, erklärte die Regierung.

Einkaufszentren und andere nicht dringend notwendige Läden müssten ab Samstagmittag bis mindestens 1. Februar schließen. Auch Restaurants dürfen nicht öffnen, organisierte Sportveranstaltungen fallen aus, private Haushalte sollen keine Besucher empfangen.
 
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