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COVID-19 - Entwicklungen und Neuigkeiten

Du meine Güte:

das war ein Beispiel für den Zusammenhang zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und Rechtsprechung und keine Analogie zum Impfgebot.

Die Rechtsprechung muss und soll eben wissenschaftliche Fakten berücksichtigen!
 
Und ich zeige dir auf warum dieser Fall in der Grundrechtsabwägung anders gewichtet wird als bei einem absoluten Zwang. Dein Beispiel wäre mit der Masernimpfpflicht in Deutschland vergleichbar.

Man orientiert sich den wissenschaftlichen Erkenntnissen, übernimmt die aber nicht blind 1 zu 1, sondern baut sie in der Grundrechtsprüfung mit ein.


Edit: Dein Fallbeispiel passt zu Drogen besser, gibt aber genug Juristen, die das Verbot deshalb für verfassungswidrig halten. Gerade weil Alkohol erlaubt ist.
 
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Ja, aber gerade die Masern zeigen, dass man das Grundgesetz vielleicht überarbeiten sollte.

Die Pocken hat man eben Ausrotten können WEIL es eine IMPFPFLICHT gab.
Die gabs in vielen EU Ländern bis in die 70er Jahr hinein!

Und die Masern hat man eben leider nicht mehr im Griff!

Insgesamt wurden 2019 869.770 Fälle von Masern registriert. Die Sterblichkeit in Folge von Masern nahm seit 2016 weltweit um fast 50 Prozent zu.
Allein im Jahr 2019 starben 207.500 Menschen an der gefährlichen Infektionskrankheit,

ABER Masern, Mumps und Polio hätte man schon längst wie die Pocken ausrotten können, wenn man eine Generation von Menschen weltweit durchimpfen würde, da diese Krankheiten keine tierischen Reservoirs haben.

Dann könnten zukünftige Generationen auf diese Impfung sogar komplett verzichten.

Dank Impfgegnern müssen wir uns aber weiter mit diesen Krankheiten rumschlagen, und unschuldige Menschen dran glauben...

Und genauso siehts leider auch bei Covid aus....ja das kann man nicht ausrotten...aber unschuldige Menschen retten.
 
Es gibt am Grundgesetz nichts zu überarbeiten.

Wenn der Bundestag ne allgemeine Impfpflicht wegen Corona beschließt, entscheidet das BVerfG ob der Schutz der Allgemeinheit den Grundrechtseingriff noch rechtfertigt oder nicht. Und daran muss sich der Staat dann auch halten.

Da gibt es kein Baustein was zu überarbeiten wäre, die Grundrechtsabwägung obliegt nicht dem Gesetzgeber, sondern der Rechtssprechung. Gerade vor seinem möglichen willkührlichen Eingriff will eine Verfassung schützen.

Und wenn dir das Urteil nicht passt und mit dem Urteil nicht leben kannst, musst du auswandern. xD
 
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Die saisonale Grippe ist endemisch und kann sich nicht so exponentiell ausbreiten wie ein neu aufgetauchter Virusstamm, der eben eine Epidemie oder Pandemie auslöst. Über eine allgemeine Impfpflicht würde gar nicht diskutiert werden müssen und eine Impfpflicht einzuführen klappt in quasi allen europäischen Verfassungen und wurde auch so getan bis ganze Epidemien ausgelöscht wurden.
 
Natürlich kann man das Grundgesetz ändern...wie in Österreich auch die Verfassung. Wird auch laufend gemacht. Wie gesagt: eine Impfpflicht für gewisse Impfungen gab es in dutzenden EU Ländern bis in die 70er Jahre.

"Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages[1] und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates[2] geändert werden"


@Masern, Mumps und die Impfplicht: Nur meine persönliche Meinung:
Impfverweigerung an Kindern (unmündigen Personen) und die damit einhergehende Aussetzung einer schmerzlichen und gefährlichen (im schlimmsten Fall tödlicher) Erkrankungen, die durch (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unbedenklicher) Impfung vermieden werden können, ist aus meiner Sicht Kindesmisshandlung!

Durch die Unterschrift der UN-Konvention für Kinderrechte erkennt Österreich (und etwa auch Deutschland) laut Artikel 24, das Recht der Kinder auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an, verpflichtet sich laut Artikel 6 in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes zu gewährleisten und laut Artikel 34 sexuelle Kindesmisshandlung zu unterbinden.


Mag vielleicht radikal klingen: aber eine Nichtimpfung der eigenen Kindern bezüglich Masern, Mumps, Kinderlähmung etc ist nichts anderes, als wenn man sein Kind mit einer Steckdose oder Messer spielen lässt...


Australien geht da weiter vor:
Australische Eltern, die sich weigern, ihre Kinder impfen zu lassen, verlieren einen Steuervorteil. Das "No Jab, No Pay"-Programm soll von nun an als regelmäßige "Gedächtnisstütze" wirken, mit 14-täglichen Abzügen.


Und auch in der EU wird über eine Impfpflicht von Kindern diskutiert:
"In Europa sterben Kinder an vermeidbaren Krankheiten", stellt die Weltgesundheitsorganisation fest. In der EU-Kommission wird deshalb über eine Impfpflicht debattiert.
 
Wenn der Gesetzgeber nach einer möglichen Absage (Ob die kommt ist eben noch nicht entschieden) tatsächlich es wagt mit dem BVerfG mit einer Grundgesetzänderung einen Privatkrieg zu führen, wird das BVerfG die Änderung des Gesetzgebers in der Verfassung anhand der Menschenwürde aus Artikel 1 negieren und damit wäre die Sache gegessen.

Wenn nämlich das BVerfG die Grenze zum Schutz der Allgemeinheit erreicht sieht, dann auch Anhand der Menschenwürde, dass ein Mensch nicht zum bloßen Werkzeug staatlicher Zwangsmaßnahmen degradiert werden darf (Objektformel).

Siehe Art. 1 I GG i.V.m. Art. 79 III GG


Vergleiche als Österreicher bitte nicht dein Verfassungsgerichtshof mit dem mächtigsten Verfassungsorgan in ganz Europa. Das BVerfG ist mit dem Supreme Court der USA ebenbürdig.
 
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Das ist falsch: In der Bundesrepublik waren nach dem Zweiten Weltkrieg die Bundesländer für Impfungen verantwortlich. Daher gab es in Baden-Württemberg von 1946 bis 1954 auch eine Impfpflicht gegen Diphtherie und Scharlach. Allgemein bestand in den Jahren 1949 bis Ende 1975 eine allgemeine Impfpflicht gegen die Pocken. Rechtsgrundlage der damaligen Pockenimpfpflicht war noch immer das Reichsimpfgesetz von 1874. In den 1950er Jahren wurde diese Impfpflicht diskutiert, weil sie nach Meinung einzelner Kritiker gegen das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht verstoße.[7] Das Bundesverwaltungsgericht entschied allerdings schon 1959, dass die Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.[8]

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 14.07.1959, Az.: BVerwG I C 170.56

  • Der durch das Impfgesetz vom 8. April 1874 (RGBl. S. 31) angeordnete Impfzwang ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
  • 2. Der Impfpflicht entspricht ein Recht das Bürgers auf Impfung.
  • 3. § 2 des Impfgesetzes schließt die Berücksichtigung einer allgemeinen Gefährdung der Erstimpflinge von der Erreichung einer bestimmten Altersstufe an nicht aus.
  • 4. Die Entscheidung des Impfarztes, ob eine Impfung vorzunehmen ist, darf nur von ärztlichen Erwägungen und nicht von einer Haftungsübernahme des gesetzlichen Vertreters des Impflings für etwaige Impfschaden abhängig gemacht werden.



Die Einführung einer Impfpflicht wurde seit dem Wiederaufflammen der Masern in Deutschland immer wieder gefordert. So äußerte der Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe 2015, eine Impfpflicht gegen die Masern sei für ihn „kein Tabu“ mehr.[9] Ebenfalls 2015 beschloss der Bundesparteitag der CDU, dass weitreichende Impfpflichten für Kinder eingeführt werden sollen.[10] 2019 wurde erneut die Einführung einer Impfpflicht gegen Masern gefordert.[11] Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderten, angesichts gehäufter Masernerkrankungen in Hildesheim und Meldungen von UNICEF über eine weltweit steigende Zahl dieser Erkrankungen die nötige Rechtsverordnung auszuarbeiten.

Am 11. April 2019 beschloss das Land Brandenburg als erstes Bundesland die Einführung der Masern-Impfpflicht für Kinder nach § 20 Abs. 7 IfSG., diese unterliegt der Prüfung und ist noch nicht umgesetzt.[12][13]

Am 14. November 2019 wurde die Einführung einer bundesweiten Impfpflicht gegen Masern für Kinder und Personal in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen durch eine entsprechende Änderung von § 20 Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes vom Bundestag beschlossen (Masernschutzgesetz). Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, einzelne Enthaltungen gab es von Abgeordneten der Grünen und Linken.[14][15] Die Änderung trat am 1. März 2020 in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigte im Vorläufigen Rechtsschutz, dass ein ausreichender Impfschutz gegen Masern Vorrang vor dem etwaigen Ausschluss der ungeimpften Kinder von Kinderbetreuung habe (Beschluss vom 11. Mai 2020, 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20). Dabei stellte das BVerfG unter anderem auch auf den Schutz derjenigen ab, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.[16]

Da erhältliche Impfstoffe gegen Masern (mindestens) MMR-Impfstoffe sind,[17] besteht de facto auch eine Impfpflicht gegen Mumps und Röteln.


weitere Infos gibts hier:

 
1. Ist das BVerwG nicht das BVerfG.

2. Wird kein Gericht in Deutschland heute ein Grundrechtseingriff der Impfpflicht mit dem "Recht auf Impfung" begründen, weil das der kompletten entwickelten Grundrechtsdogmatik des BVerfG widerspricht. Das BVerfG argumentiert heute mit dem Schutz der Allgemeinheit.

3. Steht beim BVerfG genau das was ich sage "Dabei stellte das BVerfG unter anderem auch auf den Schutz derjenigen ab, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können." Fachsprache, der Schutz der Allgemeinheit. Da steht nicht "Weil das für dich am besten ist mein lieber Bürger, entschieden durch die Naturwissenschaft."

Lies dir einfach das Urteil des BVerfG zur Masernpflichtimpfung durch für bestimmten Berufe, Kitas und Schulen.


Die saisonale Grippe ist endemisch und kann sich nicht so exponentiell ausbreiten wie ein neu aufgetauchter Virusstamm, der eben eine Epidemie oder Pandemie auslöst. Über eine allgemeine Impfpflicht würde gar nicht diskutiert werden müssen und eine Impfpflicht einzuführen klappt in quasi allen europäischen Verfassungen und wurde auch so getan bis ganze Epidemien ausgelöscht wurden.

Ob es klappt wird man sehen. Wäre aber das erste Urteil des BVerfG zur allgemeinen Impfpflicht.

Das versuche ich die ganze Zeit zu vermitteln.
 
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Und?
Wo steht das man eine Impfpflicht nicht wieder einführen kann?

Die Pockenimpfpflicht hat man in Deutschland 1983 nicht aus Jux und Tollerei gänzlich aufgehoben, oder weils das Grundgesetz verbietet, sondern weil die Krankheit ausgerottet wurde.


wie gesagt: eine Verfassung die eine Impfpflicht grundsätzlich ausschließt, wäre eine katastrophale Verfassung....aus medizinischer wie epidemiologische Sicht...

Nicht ohne Grund diskutiert man ja über die Einführung einer Impfpflicht für Kinder!
 
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass man eine Impfpflicht nicht einführen kann.

Sondern nur, dass es noch kein Urteil des BVerfG dazu gibt ob die Einführung rechtmäßig ist. Und das Urteil des BVerwG heute eine Nullaussagekraft hat. Ist nicht mal ein veraltetes Urteil des BVerfG. :ugly:

Ne Zwangsmaßnahme als "Recht auf Impfung" zu verkaufen ist schon absurd witzig. Lustige alte Zeiten......


Nicht ohne Grund diskutiert man ja über die Einführung einer Impfpflicht für Kinder!

Exakt, weil man Schisse hat mit einer Impfpflicht für Erwachsene möglicherweise vor Gericht zu scheitern. Wäre nämlich 50/50.
 
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"Wir nehmen bei dir das Restrisiko aktiv in Kauf, weil Andere davon profitieren."

Dieser Gedankengang ist völlig abstrus:

1. Du profitierst gesundheitlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von der Impfung (sonst dürfte es der Staat eh nicht verordnen)
2. Es profieren gesundheitlich auch andere; etwa Millionen Menschen mit Immunschwäche.
3. Du profitierst massiv gesellschaftlich davon, weil der Staat Maßnahmen wie den Lockdown beenden kann.
Das ist die gleiche Argumentation wie mit der "infiziert alle für die Herdenimmunität" Argumentation. Wenn wir alle mit corona infizieren werden die auch alle immun, wunderbar. Es ist bekannt, dass es diverse allergische Reaktionen geben kann, die bis zum Tod führen können, speziell bei Probanden die auch schon die Grippe Impfung nicht gut vertragen haben.

Ich habe kein Interesse daran mir ein möglicherweise schädliches Mittel in die Adern spritzen zu lassen, hier gehe ich kein Risiko ein, lieber halte ich mich von den Menschen fern und vermeide somit sowohl Infektion als auch Impfung. Mir hat also keiner vorzuschreiben, ob ich die Impfung anzunehmen habe oder nicht.

Von mir aus kann man aber gerne eine Impfpflicht für Disko/Bar Besucher und Urlauber/Flugreisende durchsetzen, wer das machen will, der soll sich ruhig impfen lassen müssen, habe ich kein Problem damit.
 

Komplettes versagen
wir sind in allen dingen Schlusslicht auf dieser Welt und wir werden beim Impfen Schlusslicht sein, dafür sind wir aber Weltweit führend in Lockdown!
 

Komplettes versagen
So hart würde ich mit Biontech und Pfizer nun nicht ins Gericht gehen. Klar, offenbar hat der Milliardenkonzern Pfizer nicht optimal geplant und deshalb nun kurzfristige Lieferprobleme (ab dem 25.01. soll ja wieder regulär, ab Februar sogar mehr geliefert werden), die die Impfpläne verzögern - was wirklich bitter ist. Aber das ist ja nicht gleich ein komplettes Versagen.
 
Ich hätte ja nichts gegen eine Impfpflicht nur für mich und meine Eltern und das sofort, aber leider gibts noch gar nicht soviel Impfstoff.

Mal ganz abgesehen von der Verfassungskonformität (es würden hundert Pro etliche klagen), selbst wenn die Regierung da freie Bahn hätte: Wer will sich das im Wahljahr antun? All die Bilder und Videos in den sozialen Medien? Und afaik haben nichtmal China und Russland eine Corona Impfpflicht in Vorbereitung. Kann man imo vergessen. Außer Corona mutiert und wird so ansteckend wie Masern und auch für jüngere gefährlicher.

Söders Vorstoß Pflegende zur Impfung zu zwingen kam auch nicht gut an:




Spahn will zu seinem Wort stehen​


Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn lehnte die Impfpflicht für Pflegekräfte kategorisch ab. "Ich habe im Bundestag mein Wort gegeben: In dieser Pandemie wird es keine Impfpflicht geben", sagte Spahn im Deutschlandfunk. "Wir setzen auf Aufklärung und Information", betonte der Gesundheitsminister.

Ethikrat-Vorsitzende schließt allgemeine Impfpflicht aus​


Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Alena Buyx, erklärte in den tagesthemen, dass das wissenschaftliche Beratungsgremium eine allgemeine Impfpflicht aus ethischen Gründen ausgeschlossen habe. Es könne aber zulässig sein, unter bestimmten Umständen über eine bereichsbezogene Impfpflicht nachzudenken. Ein Grund für eine Impfpflicht könne zum Beispiel sein, wenn der Schutz von besonders gefährdeten Menschen nur möglich ist, wenn jene geimpft sind, die sie versorgen. Zuvor bräuchte es aber noch "sehr viel mehr Wissen dazu", ob die Impfung eine Ansteckung weiterer Menschen verhindert. "Das wissen wir ja leider noch nicht", sagte Buyx.


Die Münchner Medizinethikerin äußerte sich "relativ zuversichtlich", dass die Impfbereitschaft steigen wird. Gerade mit der Angst im Nacken vor neuen Mutationen des Virus sei die Impfung der einzige individuelle Schutz vor einer Corona-Infektion.

Bundesärztekammer-Präsident betont knappes Pflegepersonal​


Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, betonte in der "Rheinischen Post", die Bundesregierung habe wiederholt klargestellt, dass es keine allgemeine Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus geben werde: "Dass das auch für die Beschäftigten im Gesundheitswesen gilt, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein."


Gerade in der Pflege sei das Personal knapp, betonte Reinhardt: "Wenn die Corona-Impfung zu einer Voraussetzung für eine Tätigkeit in diesem Bereich gemacht wird, muss auch geklärt werden, wie die Fachkräfte ersetzt werden, die nicht zu einer Impfung bereit sind."

Laschet gab Söder Rückendeckung, aber der Staat hat seine frühere Autorität da imo verloren. Man stelle sich vor, die ohnehin überarbeiteten Pfleger würden wegen einer Impfpflicht kündigen, quasi als letzter Tropfen..... wer soll die Alten pflegen? Laschet? Sein Sohn Joe?

Man sollte vielleicht über Gehaltserhöhungen für geimpfte Alten- und Krankenpfleger sprechen, nicht immer nur drohen oder befehlen wollen wie ein römischer Kaiser. Und für Geringverdiener könnte man ne kleine Impfprämie ausschreiben, falls sich aus prekären Gruppen zu wenige impfen lassen wollen. Wie wärs mit Gutscheinen für Textilien, der Staat bezahlt gerade für die zu vernichtende Winterkollektion.

So hart würde ich mit Biontech und Pfizer nun nicht ins Gericht gehen. Klar, offenbar hat der Milliardenkonzern Pfizer nicht optimal geplant und deshalb nun kurzfristige Lieferprobleme (ab dem 25.01. soll ja wieder regulär, ab Februar sogar mehr geliefert werden), die die Impfpläne verzögern - was wirklich bitter ist. Aber das ist ja nicht gleich ein komplettes Versagen.
Ich denke er meint den Staat, der den Einkauf der Flintenuschi überlassen hat. Und in der Tat ist es etwas unschön mitanzusehen wie ein in DE entwickelter und mit Steuergeldern gefördeter Impfstoff massiv in anderen Ländern verimpft wird und man selbst nur wenig davon hat, außer der Tatsache dass es toll ist dass es überhaupt schon einen Impfstoff gibt. Und wenn ein Spahn erst vor ein paar Tagen/Wochen angefangen hat sich zu erkundigen ob es noch irgendwelche Firmen in DE gibt die bei der Produktion helfen könnten ist das halt alles sehr spät. Genauso wie es spät ist jetzt darüber zu reden die Pflegeheime durch mehr außenstehendes Personal (ich denke mal Testpersonal, in der Hinsicht hätte man auf Streeck und Kekule hören können) zu unterstützen, nachdem man bereits massiv hohe Todeszahlen in den Heimen hat. Die rennen der Pandemie seit anfang an hinterher (da stimme ich auch Nathan zu) und das im Schneckentempo (siehe Masken). Das kann man auch mal kritisieren.

Der Milliardenkonzern hätte sich vermutlich in DE besser aufgestellt, wenn man rechtzeitig mehr Impfdosen bestellt hätte. Spät zu bestellen und sich dann zu wundern, dass der Hersteller erst noch Kapazitäten hier erweitern muss um die Nachbestellungen einigermaßen zeitig erfüllen zu können ist halt nicht vorrausschauend.


Absurd wird es dann wenn man in der Situation über ne Impfpflicht diskutiert. Von mir aus darf mir Söder den Impfstoff selbst verabreichen, aber der hat leider keinen. :shakehead:
 
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Die Kanzlerin sieht Grenzkontrollen als Möglichkeit, falls die Nachbarländer im Kampf gegen Corona „ganz andere Wege“ einschlagen als Deutschland. Damit rüttelt sie an einem Tabu. Innenpolitiker warnen vor diesem Szenario.

 

Sollten das nicht eigentlich die ERSTEN Maßnahmen sein, die man bei einer Pandemiebekämpfung ergreift??! Lustige Logik dort mal wieder :D
 
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