• Leider ist es in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, dass Newsartikel von anderen Seiten als Ganzes im Forum gepostet wurden. Weil dies in dieser Form gegen das Urheberrecht verstößt und uns als Seite rechtliche Probleme beschert, werden wir von nun an verstärkt dagegen vorgehen und die entsprechend Benutzer verwarnen. Bitte verzichtet fortan auf das Kopieren von ganzen Newsartikeln und meldet diese über die Report-Funktion, falls euch ein entsprechender Artikel auffallen sollte. Vielen Dank!

COVID-19 - Entwicklungen und Neuigkeiten

Das Infektionsschutzgesetz ist demokratisch mit einer Mehrheit des deutschen Bundestages entschieden.

Und jederzeit von der Opposition einklagbar wenn die glaubt es verstößt gegen die Verfassung. Muss man nur 25 % organisieren.
 
Das Infektionsschutzgesetz ist demokratisch mit einer Mehrheit des deutschen Bundestages entschieden.

Das Ermächtigungsgesetz damals auch im Reichstag

Du bringst einfach kein Argument

Der Bundestag hat sich demokratisch selbst entmachtet, ja

Darum geht es aber nicht, da auch Diktaturen in der Regel juristisch auf der sicheren Seite sind.
Macht es dennoch nicht demokratisch
 
Das Ermächtigungsgesetz damals auch im Reichstag

Du bringst einfach kein Argument

Der Bundestag hat sich demokratisch selbst entmachtet, ja

Darum geht es aber nicht, da auch Diktaturen in der Regel juristisch auf der sicheren Seite sind.
Macht es dennoch nicht demokratisch
Wir hätten 'ne Diktatur, wenn die Gerichte nicht unabhängig wären.
 
Der Bundestag hat sich demokratisch selbst entmachtet, ja

Nö, das taten die Väter und Mütter des Grundgesetzes. Als diese die Gewaltenteilung einführten.

Ist schon lustig. Die Weimarer Republik hatte zig Ermächtigungsgesetze die im Rahmen der Demokratie waren.

Und man greift sich ausgerechnet den raus welche die Wahlen abgeschafft hat. Macht Sinn.


Wenn der Bundestag gegen das Infektionsschutzgesetz wäre, könnte es diesen jederzeit umändern.
 
Und kein Gericht was dem kontrollieren konnte.

Ein Verfassungsgericht wurde erst im Grundgesetz erfunden.


Und das macht jetzt den Punkt das die Legislative quasi abgeschafft ist momentan wenn es um Corona geht inwiefern anders?

Es ist Fakt das eure sogenannte Gewaltenteilung sich nur noch auf 2 Gewalten bezieht und die Gerichte sind in der Tat aktuell die einzige Grenze die vor noch schlimmeren Dingen bewahrt

Nur wie lange noch
 
Wir hätten 'ne Diktatur, wenn die Gerichte nicht unabhängig wären.


Unabhängige Gerichte...
Der ist gut

Gerichte sind nie unabghängig, die Frage ist lediglich ob die Abhängigkeit gross oder klein ist

Im Moment noch klein, weswegen reihenweise die Exekutive zurückgepfiffen wird bei ihren Massnahmen
Aber sowas ist kein Dauerzustand und der Einfluss auf Gerichte wird zunehmen über die Zeit.
Ohne eine 3.Gewalt der Legitimierung wird immer die Exekutive am Ende gewinnen.
 
Der Bundestag ist nicht zuständig Rechtsprechung zu betreiben.

Das würden sich die Abgeordnete sicherlich wünschen. Eigens dann zu bestimmen wie die Gesetze auszulegen sind.
 
Religiöse Gebäuden haben übrigens eher juristische Gründe als Epidemiologische.

Man fürchtet wohl erfolgreiche Klagen.

Auf welcher Grundlage? Weder werden Gläubige diskriminiert, da die Verordnung für Gläubige aller und keiner Religionen gilt, noch werden Gotteshäuser zur Ausübung der Religion benötigt.


Könnten hier nicht eher andere Bereiche Klagen, weil sie benachteiligt werden?
 
Der Bundestag ist nicht zuständig Rechtsprechung zu betreiben.

Das würden sich die Abgeordnete sicherlich wünschen. Eigens dann zu bestimmen wie die Gesetze auszulegen sind.

Der Bundestag ist dazu da Gesetzesvorlagen der Regierung zu beschliessen oder abzulehnen.

Stand jetzt hat der Bundestag beschlossen das er nix mehr zu beschliessen hat, damit ist er aus dem Spiel aktuell.

Bleiben die Gerichte die dann exekutive Massnahmen beurteilen müssen

Nur bestehen Gerichte aus Menschen und Menschen haben Meinungen
Und somit neigen Gerichte dazu den gleichen Sachverhalt verschieden zu beurteilen.
Die Rechtsgrundlage ist identisch und dennoch kann es zu diametralen Entscheidungen kommen.
Insofern wird jede Exekutive zunächst versuchen das Parlament auszuschalten und danach wird versucht die Gerichte umzubauen.
Das läuft überall gleich ab.
Der Umbau an sich ist auch ok, das gehört zu den Pendelbewegungen einer freien Gesellschaft, siehe Veränderungen in Polen oder dem US Supreme Court.
Ein Problem entsteht erst dann wenn das Parlament seine Aufgabe nicht mehr wahrnehmen kann, denn dann hindert niemand die jeweilige Regierung daran die Gerichte so umzubauen das die gemachten Gesetze abgenickt werden.
 
Auf welcher Grundlage? Weder werden Gläubige diskriminiert, da die Verordnung für Gläubige aller und keiner Religionen gilt, noch werden Gotteshäuser zur Ausübung der Religion benötigt.

Könnten hier nicht eher andere Bereiche Klagen, weil sie benachteiligt werden?

Artikel 4 bemisst man juristisch sehr hoch. Vor allem mit dem Argument "Jetzt Maßnahmen für Weihnachten ergreifen" dürfte es für nichtchristliche Gotteshäuser extrem schwierig werden.

Darauf hat man als Politiker keinen Einfluss. Da wir ja in einer Diktatur leben, der Gerichte. :coolface:


Der Bundestag ist dazu da Gesetzesvorlagen der Regierung zu beschliessen oder abzulehnen.

Ja, Gesetze, du sagst es.
 
Ein Problem entsteht erst dann wenn das Parlament seine Aufgabe nicht mehr wahrnehmen kann, denn dann hindert niemand die jeweilige Regierung daran die Gerichte so umzubauen das die gemachten Gesetze abgenickt werden.

Diese Situation gibt es doch gar nicht, das Parlament kann seine Aufgaben jederzeit wahrnehmen in dem es die Gesetze ändert.


Artikel 4 bemisst man juristisch sehr hoch. Vor allem mit dem Argument "Jetzt Maßnahmen für Weihnachten ergreifen" dürfte es für nichtchristliche Gotteshäuser extrem schwierig werden.

Darauf hat man als Politiker keinen Einfluss. Da wir ja in einer Diktatur leben, der Gerichte. :coolface:

Art. 4 seh ich aber gar nicht betroffen, an deiner Ausübung hindert dich ja niemand.
 
Diese Situation gibt es doch gar nicht, das Parlament kann seine Aufgaben jederzeit wahrnehmen in dem es die Gesetze ändert.

Vor allem bestimmt in Deutschland die Bundesregierung gar nicht die Richter des BVerfG.


Art. 4 seh ich aber gar nicht betroffen, an deiner Ausübung hindert dich ja niemand.

Doch, die Eröffnung wirst du wohl oder übel zugestehen müssen. Auch wenn du die Einschränkung für berechtigt halten magst.

Gotteshäuser sind ebenfalls mit umfasst, hat auch historische Gründe.
 
Diese Situation gibt es doch gar nicht, das Parlament kann seine Aufgaben jederzeit wahrnehmen in dem es die Gesetze ändert.


Die Situation aktuell ist das Gerichte die Korrektur für Verordnungen der Bundes und Landesregierungen sind

Das kann aber kein Dauerzustand sein

Man muss zu dem Punkt zurück wo alle diese Dinge zunächst im Parlament der Länder und des Bundes diskutiert und darüber abgestimmt wird
 
Vor allem bestimmt in Deutschland die Bundesregierung gar nicht die Richter des BVerfG.

Im Grunde ist das hier ein wenig wie bei Xavier Naidoo der die Bundesrepublik nicht anerkennt, aber dann vor ihren Gerichten feststellen lässt, dass man ihn nicht Antisemit nennen darf :coolface:


Die Situation aktuell ist das Gerichte die Korrektur für Verordnungen der Bundes und Landesregierungen sind

Das kann aber kein Dauerzustand sein

Man muss zu dem Punkt zurück wo alle diese Dinge im Parlament der Länder oder des Bundes diskutiert und darüber abgestimmt wird

Kann der Bundestag jederzeit machen wenn er möchte, FDP, AfD oder Die Grünen oder wer auch immer könnten ja mal einen Vorstoß machen, ansonsten ist das nur heiße Luft die die von sich geben.
 
Im Grunde ist das hier ein wenig wie bei Xavier Naidoo der die Bundesrepublik nicht anerkennt, aber dann vor ihren Gerichten feststellen lässt, dass man ihn nicht Antisemit nennen darf :coolface:

Eher die Bundesrepublik mit der Nazizeit vergleichen und dann einfach gechillt sein Tag weiter leben.

Wäre man im Dritten Reich dann auch Kritiker der ein wenig im Netz das Dritte Reich kritisiert, aber ansonsten nix tut? :coolface:
 
Zurück
Top Bottom