Der Bundestag ist nicht zuständig Rechtsprechung zu betreiben.
Das würden sich die Abgeordnete sicherlich wünschen. Eigens dann zu bestimmen wie die Gesetze auszulegen sind.
Der Bundestag ist dazu da Gesetzesvorlagen der Regierung zu beschliessen oder abzulehnen.
Stand jetzt hat der Bundestag beschlossen das er nix mehr zu beschliessen hat, damit ist er aus dem Spiel aktuell.
Bleiben die Gerichte die dann exekutive Massnahmen beurteilen müssen
Nur bestehen Gerichte aus Menschen und Menschen haben Meinungen
Und somit neigen Gerichte dazu den gleichen Sachverhalt verschieden zu beurteilen.
Die Rechtsgrundlage ist identisch und dennoch kann es zu diametralen Entscheidungen kommen.
Insofern wird jede Exekutive zunächst versuchen das Parlament auszuschalten und danach wird versucht die Gerichte umzubauen.
Das läuft überall gleich ab.
Der Umbau an sich ist auch ok, das gehört zu den Pendelbewegungen einer freien Gesellschaft, siehe Veränderungen in Polen oder dem US Supreme Court.
Ein Problem entsteht erst dann wenn das Parlament seine Aufgabe nicht mehr wahrnehmen kann, denn dann hindert niemand die jeweilige Regierung daran die Gerichte so umzubauen das die gemachten Gesetze abgenickt werden.