Das Infektionsschutzgesetz ist demokratisch mit einer Mehrheit des deutschen Bundestages entschieden.
Und jederzeit von der Opposition einklagbar wenn die glaubt es verstößt gegen die Verfassung. Muss man nur 25 % organisieren.
Und jederzeit von der Opposition einklagbar wenn die glaubt es verstößt gegen die Verfassung. Muss man nur 25 % organisieren.