geloescht7624
L18: Pre Master
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Vorschlag zur Güte:Oh man unsere beiden Konservativen die am liebsten in den 50er Jahren leben würden bauschen hier wieder was auf wo gar nichts ist…oh wunder
Komplettes Konsumverbot im öffentlichen Raum. Mitführen erlaubt außer an Orten, an denen sich überwiegend Kinder und Jugendliche aufhalten, z.B. Kitas, Schulen, Spielplätze. Im privaten Raum ist der Konsum erlaubt, wobei Veranstalter, Vermieter etc. maximales Hausrecht haben und festlegen dürfen, ob Stinkekraut auf ihrem Grund und Boden bzw. in ihren vier Wänden konsumiert werden darf. Wer Stinkekraut unbedingt rauchen will, ohne dass der Vermieter was dagegen sagen kann, geht in seine 420er-Clubräume.
Möglicherweise immer noch nicht perfekt, aber ein Anfang.