Also seit meiner Jugend die schon eine Weile zurück liegt wurde fast immer hauptsächlich in den eigenen 4 Wänden gekifft.
Man tut hier gerade so als ob das was neues sein wird
Man tut hier gerade so als ob das was neues sein wird
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Aber auch hier die meisten kiffen ja jetzt schon zu Hause, was ändert sich also großartig?
Also seit meiner Jugend die schon eine Weile zurück liegt wurde fast immer hauptsächlich in den eigenen 4 Wänden gekifft.
Man tut hier gerade so als ob das was neues sein wird
Es ist nun (teilweise) legal, also wird es auch offener und häufiger gemacht werden. Ich freue mich nicht darauf, aber ich bin ja auch spießig, wenn ich Geruchsbelästigung nicht geil finde.Also seit meiner Jugend die schon eine Weile zurück liegt wurde fast immer hauptsächlich in den eigenen 4 Wänden gekifft.
Man tut hier gerade so als ob das was neues sein wird
Dass es eventuell häufiger passiert und die Nachbarn sich davon belästigt fühlen.
Das wird den Vermieter auf den Plan rufen und entweder Einschränkungen auferlegen oder versuchen den Konsum ganz zu verbannen.
Ob er das darf ist eine andere Frage.
Mich würde als Konsument interessieren, ob ich in meinen eigenen vier Wänden konsumieren darf und was sich Vermieter da einfallen lassen. Natürlich habe ich keine Lust, dass man mir mit Kündigung droht.
Naja die Legalisierung ist auch was neues und damit auch die Handhabung im Mietverhältnis.
bevor man die anzeige rausschickt könnte man ja auch mit dem kiffer nachbar das gespräch suchen und sagen dass es einen stört wenn es too much ist. dann lässt sich vielleicht ein kompromiss finden und er vaped halt nur, raucht draußen oder beschränkt das rauche auf spät abends. ich weiß crazy idee hier in denunziantenland.
Mieter dürfen in ihrer Wohnung überall rauchen. Laut Bundesgerichtshof (BGH) gehört es grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch, sich in der in der eigenen Wohnung, auf dem Balkon oder der Terrasse eine Zigarette oder eine Pfeife anzuzünden und diese zu rauchen (BGH, Az.: VIII ZR 124/05). Dasselbe gilt für das Konumieren von Marihuana nach der Cannabis-Legalisierung.
Das gilt, sofern nichts Gegenläufiges vereinbart ist, der Zustand der Wohnung dadurch nicht erheblich verschlechtert wird (BGH, Az.: VIII ZR 242/13) und der Mieter seine Mitmieter mit dem Rauchen nicht wesentlich beeinträchtigt.
Ist doch ganz einfach, es ist grundsätzlich erlaubt sofern nichts anderes vereinbart ist... Wie ist das bei euch?Puh... da habt ihr eine mehr als fragwürdige Gesetzeslage.
Ist doch ganz einfach, es ist grundsätzlich erlaubt sofern nichts anderes vereinbart ist... Wie ist das bei euch?
JawohlAchso, das bedeutet, der Vermieter darf es im Mietvertrag konkret verbieten? Dann ist es in Ordnung.
Achso, das bedeutet, der Vermieter darf es im Mietvertrag konkret verbieten? Dann ist es in Ordnung.
Zumal die Wohnung in Deutschland hoch geschützt ist.wobei es da glaub ich auch grenzen gibt, glaub pauschal kannst du niemandem im mietvertrag dazu verpflichten gar kein cannabis mehr zu konsumieren also z.b. zu vapen
Thread 'Der Cannabis Liebhaber - Thread' https://forums.consolewars.de/threads/der-cannabis-liebhaber-thread.84448/So Gesetz ist ja durch aber wo kann Ich mir jetzt den Bubatz bestellen?
Wird Zeit das mal ein paar Vertrauenswürdige Links gepostet werden um auch an den Stoff ranzukommen
Bei Ankündigung und mit Abständen schon. Wie willst du monatelanges KIffen/Rauchen verheimlichen wenn der Mief überall klebt?Zumal die Wohnung in Deutschland hoch geschützt ist.
Auch ein Vermieter darf natürlich ohne Ankündigung die Wohnung nicht betreten