Bedingungsloses Grundeinkommen - würdet ihr dann noch arbeiten gehen?

Würde ihr bei bedingungsloses Grundeinkommen arbeiten gehen?

  • Ja, natürlich!

    Stimmen: 126 79,2%
  • Nein würde sich dann nicht mehr lohnen

    Stimmen: 33 20,8%

  • Stimmen insgesamt
    159
1. ist es zu hoch, 2. sollte die Bezugsdauer begrenzt werden, 3. sollte es, wo es möglich ist, vermehrt Sach- statt Geldleistungen geben. Es gibt sicher noch eine Reihe weiterer Einschränkungen, die man einführen sollte/könnte. Ich finde z.B. schon den Namen falsch, wenn nicht sogar grotesk, denn wieso jemand, der in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, formell Arbeitslosengeldempfänger ist, der, der lange nicht oder nie gearbeitet hat, hingegen zum Bürgergeldempfänger geadelt wird, erschließt sich mir nicht.
1. Da gibt es ws verschiedenen Sichtweisen zu. 2. Dies ist nicht möglich. 3. Dies ist auch nicht möglich. Es dient dazu das Existenzminimum zu sichern und die Würde des Menschen zu wahren. Um es zeitlich zu begrenzen müssten wir eine neue Verfassung ohne Artikel 1 verabschieden.
 
1. Da gibt es ws verschiedenen Sichtweisen zu. 2. Dies ist nicht möglich. 3. Dies ist auch nicht möglich. Es dient dazu das Existenzminimum zu sichern und die Würde des Menschen zu wahren. Um es zeitlich zu begrenzen müssten wir eine neue Verfassung ohne Artikel 1 verabschieden.
Natürlich ist es möglich. Man muss nur die Gesetzeslage ändern. Und die Würde des Menschen umfasst nun mal nicht den komplett leistungslosen Bezug von Bürgergeld auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung. Ganz im Gegenteil, unwürdiger geht es nicht.
 
Natürlich ist es möglich. Man muss nur die Gesetzeslage ändern. Und die Würde des Menschen umfasst nun mal nicht den komplett leistungslosen Bezug von Bürgergeld auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung. Ganz im Gegenteil, unwürdiger geht es nicht.
Sieht das Bundesverfassungsgericht anders und dies ist die entscheidende Instanz in dieser Frage:
"Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. "

 
Sieht das Bundesverfassungsgericht anders und dies ist die entscheidende Instanz in dieser Frage:
"Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. "

Ein gesunder Erwachsener der selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen könnte wenn er denn wollte ist nicht hilfebedürftig.
 
Das Grundgesetz ist kein Naturgesetz, und auch das Grundgesetz, insbesondere die Sozialstaatsklausel, ist Auslegungssache und unterliegt ständigem gesellschaftlichen Wandel und wird sich angesichts einer immer größer werdenden Anzahl von (nichtdeutschen) Leistungsbeziehern auf kurz oder lang den Realitäten beugen müssen - oder dieser Staat wird daran zerbrechen.

Selbstverständlich gehört die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen zum Repertoire des SGB II.
 
Ein gesunder Erwachsener der selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen könnte wenn er denn wollte ist nicht hilfebedürftig.
Auch diese Frage wird diskutiert, wenn du dir das Urteil durchgelesen hättest. Dies hast du aber natürlich nicht, wie die schnelle der Antwort zeigt.

@Tien Aufgrund der Ewigkeitsklausel 79(3) ist eine Änderungen von Artikel 1 und Artikel 20 (3) nicht zulässig. Wie bereits gesagt bräuchte es dafür eine gänzlich neue Verfassung.
Und das SGB sieht dies nicht grundsätzlich als Sachleistung vor, nur im sehr engen Rahmen des § 24 SGB II
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch diese Frage wird diskutiert, wenn du dir das Urteil durchgelesen hättest. Dies hast du aber natürlich nicht, wie die schnelle der Antwort zeigt.
Anscheinend nicht mit einem zufriedenstellenden Ergebnis. Natürlich lese ich nicht jeden Unsinn den du hier postest, interessiert mich ja auch nicht.

Das BVerfG arbeitet auch nur anhand bestehender Gesetze und die kann und muss man in diesem Fall natürlich ändern. Das ist die Aufgabe der Politk. Die Urteile sind weder Absolut noch auf Dauer in Stein gemeißelt.
 
Anscheinend nicht mit einem zufriedenstellenden Ergebnis. Natürlich lese ich nicht jeden Unsinn den du hier postest, interessiert mich ja auch nicht.
Wenn du Urteile des BVerfG als Unsinn ansiehst, sagt dies einiges über dich aus und erübrigt wohl jede weiter Diskussion.
Das BVerfG arbeitet auch nur anhand bestehender Gesetze und die kann und muss man in diesem Fall natürlich ändern. Das ist die Aufgabe der Politk. Die Urteile sind weder Absolut noch auf Dauer in Stein gemeißelt.
Nochmals: Beachte die Ewigkeitsklausel, die hier relevant ist.
 
Ein gesunder Erwachsener der selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen könnte wenn er denn wollte ist nicht hilfebedürftig.
Wer sich weigert zu arbeiten, Jobangebot um Jobangebot ablehnt, Mitwirkungspflichten nicht oder nur nach unzähligen Ermahnungen nachkommt, während sich andere jeden Morgen aus dem Bett quälen für einen Job, bei dem sie am Ende des Monats vielleicht 200, 300 Euro mehr haben als die fünfköpfige Familie, die seit ihrer Ankunft im Asylbewerberleistungs- und danach im Bürgergeldbezug ist, sollte ab einem Punkt gar nichts mehr bekommen. Aber vielleicht sollten wir die Zahl der "Bürgergeldempfänger" akzelerationistisch auf das doppelte und dreifache hochschnellen lassen, am besten direkt das BGE einführen. Dann zerbricht auch jedes "DIE MENSCHENWÜRDE IST UNANTASTBAR" an den Realitäten. Oder man lässt es gar nicht erst so weit kommen und akzeptiert fürs Erste, dass man das Bürgergeld nicht um einen höheren Prozentsatz erhöhen darf als die Inflation, wie es Heil vorhat. Das wäre zwar nur ein kleiner Schritt, aber immerhin etwas.
 
Wenn du Urteile des BVerfG als Unsinn ansiehst, sagt dies einiges über dich aus und erübrigt wohl jede weiter Diskussion.

Nochmals: Beachte die Ewigkeitsklausel, die hier relevant ist.
So etwas wie Ewigkeit gibt es nicht. Das ist komplett realitätsfremder Unsinn. Gesetze können geändert werden, ja selbst die komplette Verfassung kann ausgetauscht und durch eine neue ersetzt werden. Dazu sind viele Gesetze natürlich Auslegungssache. Das sieht heute ein Richter so und morgen ein anderer so. :nix:
 
Wer sich weigert zu arbeiten, Jobangebot um Jobangebot ablehnt, Mitwirkungspflichten nicht oder nur nach unzähligen Ermahnungen nachkommt, während sich andere jeden Morgen aus dem Bett quälen für einen Job, bei dem sie am Ende des Monats vielleicht 200, 300 Euro mehr haben als die fünfköpfige Familie, die seit ihrer Ankunft im Asylbewerberleistungs- und danach im Bürgergeldbezug ist, sollte ab einem Punkt gar nichts mehr bekommen. Aber vielleicht sollten wir die Zahl der "Bürgergeldempfänger" akzelerationistisch auf das doppelte und dreifache hochschnellen lassen, am besten direkt das BGE einführen. Dann zerbricht auch jedes "DIE MENSCHENWÜRDE IST UNANTASTBAR" an den Realitäten. Oder man lässt es gar nicht erst so weit kommen und akzeptiert fürs Erste, dass man das Bürgergeld nicht um einen höheren Prozentsatz erhöhen darf als die Inflation, wie es Heil vorhat.
Die Erhöhung ist kein Vorhaben von Heil, sondern Gesetzeslage.
 
@Tien Aufgrund der Ewigkeitsklausel 79(3) ist eine Änderungen von Artikel 1 und Artikel 20 (3) nicht zulässig. Wie bereits gesagt bräuchte es dafür eine gänzlich neue Verfassung.
Und das SGB sieht dies nicht grundsätzlich als Sachleistung vor, nur im sehr engen Rahmen des § 24 SGB II
Konstanten gibt es in den Naturwissenschaften.
Das SGB ließe sich anpassen.
Die Realität wird jeden Verfassungspatrioten noch früh genug einholen.
 
Artikel 1 ist komplett Auslegungssache. Was ist die Würde des Menschen konkret? Auf Kosten anderer Geld zu schnorren obwohl man arbeiten könnte? Wohl kaum.
Wer sich weigert zu arbeiten, Jobangebot um Jobangebot ablehnt, Mitwirkungspflichten nicht oder nur nach unzähligen Ermahnungen nachkommt, während sich andere jeden Morgen aus dem Bett quälen für einen Job, bei dem sie am Ende des Monats vielleicht 200, 300 Euro mehr haben als die fünfköpfige Familie, die seit ihrer Ankunft im Asylbewerberleistungs- und danach im Bürgergeldbezug ist, sollte ab einem Punkt gar nichts mehr bekommen. Aber vielleicht sollten wir die Zahl der "Bürgergeldempfänger" akzelerationistisch auf das doppelte und dreifache hochschnellen lassen, am besten direkt das BGE einführen. Dann zerbricht auch jedes "DIE MENSCHENWÜRDE IST UNANTASTBAR" an den Realitäten. Oder man lässt es gar nicht erst so weit kommen und akzeptiert fürs Erste, dass man das Bürgergeld nicht um einen höheren Prozentsatz erhöhen darf als die Inflation, wie es Heil vorhat. Das wäre zwar nur ein kleiner Schritt, aber immerhin etwas.
Vor allem hat sich die Sache sowieso ab dem Moment erledigt wo der Staat/die Kommunen pleite sind und schlicht nicht mehr zahlen können. Bei der momentanen Entwicklung, immer mehr Empfänger und immer weniger Einzahler + schwächelnde Wirtschaft, ist das Ende absehbar.
 
1. Da gibt es ws verschiedenen Sichtweisen zu.

Wenn jemand, der arbeitet, am Ende kaum besser dasteht als jemand, der nicht arbeiten will, ist der Betrag zu hoch. Wenn es diesbezüglich verschiedene Ansichten gibt, ist eine der beiden Ansichten dumm.

2. Dies ist nicht möglich.

Das muss bei - freiwilliger - Untätigkeit möglich sein. Teil einer Gesellschaft zu sein bringt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Wer die Pflichten - freiwillig und grundlos - nicht erfüllt, verspielt sich auch die Rechte.
 
Artikel 1 ist komplett Auslegungssache. Was ist die Würde des Menschen konkret? Auf Kosten anderer Geld zu schnorren obwohl man arbeiten könnte? Wohl kaum.

Vor allem hat sich die Sache sowieso ab dem Moment erledigt wo der Staat/die Kommunen pleite sind und schlicht nicht mehr zahlen können. Bei der momentanen Entwicklung, immer mehr Empfänger und immer weniger Einzahler + schwächelnde Wirtschaft, ist das Ende absehbar.
Natürlich ist das alles Auslegungssache. Es hat schon seinen Grund, warum viele Politologen in den USA mehr darauf schauen, wer im Supreme Court die Mehrheit hat als wer für 4 Jahre im Weißen Haus regiert.
Viele andere Grundgesetzartikel sind ebenfalls Auslegungssache und unterliegen ständigem Wandel, allein der Begriff der Familie. Das Demonstrationsgrundrecht gilt übrigens dem Wortlaut nur oder zunächst nur für Deutsche, wird aber inzwischen auch auf offensichtlich nichtdeutsche Demonstranten ausgeweitet.
 
Natürlich ist das alles Auslegungssache. Es hat schon seinen Grund, warum viele Politologen in den USA mehr darauf schauen, wer im Supreme Court die Mehrheit hat als wer für 4 Jahre im Weißen Haus regiert.
Viele andere Grundgesetzartikel sind ebenfalls Auslegungssache und unterliegen ständigem Wandel, allein der Begriff der Familie. Das Demonstrationsgrundrecht gilt übrigens dem Wortlaut nur oder zunächst nur für Deutsche, wird aber inzwischen auch auf offensichtlich nichtdeutsche Demonstranten ausgeweitet.
Ist in Deutschland ja nicht anders. Das BVerfG ist am Ende ja auch nur Politik in Robe.

Stephan Harbarth (* 19. Dezember 1971 in Heidelberg) ist ein deutscher Jurist und Politiker (CDU). Er war Mitglied des CDU-Bundesvorstands und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
 
Sorry, das war cruzito, nicht du.
Jo, da liegt er nicht unbedingt richtig so wie du nicht dabei richtig liegst das man immer besser rauskommt wenn man arbeiten geht, weil die Folgekosten dabei nicht berücksichtigt sind.
1. Da gibt es ws verschiedenen Sichtweisen zu. 2. Dies ist nicht möglich. 3. Dies ist auch nicht möglich. Es dient dazu das Existenzminimum zu sichern und die Würde des Menschen zu wahren. Um es zeitlich zu begrenzen müssten wir eine neue Verfassung ohne Artikel 1 verabschieden.
Was Minimal zur Existenz und Würde notwendig ist, ist relativ. Was wir als unwürdig definieren würden die meisten Menschen wohl super finden und Sachleistungen sind jetzt auch nicht unbedingt gegen die Menschenwürde.
 
Was Minimal zur Existenz und Würde notwendig ist, ist relativ. Was wir als unwürdig definieren würden die meisten Menschen wohl super finden und Sachleistungen sind jetzt auch nicht unbedingt gegen die Menschenwürde.

Erst Recht, wenn es die universelle Definition von Menschenwürde wäre, dass eine komplette Versorgung von Nahrung, Unterkunft und medizinischer Versorgung ohne Gegenleistung für jeden zur Verfügung stehen muss, wäre der Großteil der kompletten Menschheitsgeschichte menschenunwürdig.

Ziemlich vermessen.
 
Erst Recht, wenn es die universelle Definition von Menschenwürde wäre, dass eine komplette Versorgung von Nahrung, Unterkunft und medizinischer Versorgung ohne Gegenleistung für jeden zur Verfügung stehen muss, wäre der Großteil der kompletten Menschheitsgeschichte menschenunwürdig.

Ziemlich vermessen.
Vor allem hieße das im Umkehrschluss ja auch, dass jede Form von Arbeit menschenunwürdig ist und absolut jeder Anspruch auf komplett leistungsfreie Versorgung hat. Viel Spaß bei der Umsetzung.
 
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