Hier mal die Definition der Kausalität:
Nach der Definition wäre natürlich es auch den Körperverletzer zuzurechnen, wenn sein Opfer, welcher aufgrund seiner Körperverletzung ins Krankenhaus gekommen ist, bei der Treppe stolpert und aufgrund des Halsbruches dabei stirbt. Immerhin wäre sein Opfer ohne ihn nie im Krankenhaus gewesen. Darum gibt es zur Regulierung und Eingrenzung des Kausalzusammenhanges die Objektive Zurechenbarkeit. Immerhin ist ein Unfall im Krankenhaus dem Täter nicht anzulasten.
Wenn ich jemanden anschieße und dann jemand freiwillig der Auffassung ist von der Klippe springen zu wollen, dann stellt sich in der Tat die Frage ob es dem Täter anzurechnen wäre. Man könnte zwar dem Täter nicht mehr den Schuss als Mordwerkzeug anlasten, immerhin ist das Opfer gar nicht aufgrund des Schusses gestorben. Jedoch floh das Opfer aufgrund einer Angstsituation vor dem Täter. Wenn jedoch das Opfer sagen wir eine Stunde später nachdem dieser erwachte von der Klippe springt, obwohl der Täter gar nicht mehr anwesend ist, weil das Opfer in diesem Zustand nicht mehr leben möchte, dann wäre es kein Mord/Totschlag, sondern Selbstmord.
Im Beispiel des Staus existiert jedoch nicht mal der Kausalzusammenhang. Man kann den Stau hinwegdenken und der Tod kann immer noch gedacht werden.