Ich erachte es übrigens als Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wenn man erst handelt wenn etwas passiert. Dieses Prinzip braucht man sich gar nicht schlechtreden lassen. Mit dem Präzedenzfall geht das Gewissen mit als nur der Vorurteil.
Ich kann dir jetzt 10.000 Beispiele/Situationen konstruieren bei der man Menschenleben billigend gefährdet werden, die es so noch nicht gab und sinnvollerweise trotzden aktiv gegen die Personen vorgegangen werden sollte sobald diese Praktiken ausgeführt werden, auch wenn der Todesfall noch nicht realisiert wurde, aber ich habe den Eindruck du willst den Sachverhalt dann sowieso wieder auf einer Metaebene diskutieren die nicht unbedingt etwas zur eigentlichen Diskussion beiträgt.