Katana
L20: Enlightened
Das ist meines Wissens die *Herstellergarantie* - aber die Garantie von dem Händler, wo du sie gekauft hast, muss 2 Jahre betragen
Hundertprozentig bin ich mir in der Sache zwar nicht, aber so sollte es aussehen.
garantie ist nicht gleich gewährleistung!
die gewährleistung wird vom händler gegeben und beträgt wenn nicht anders angeben mindestens 2 jahre (weniger ist nicht gesetzeskonform)
in den ersten 6 monaten ist die gewährleistung wie die garantie zu handhaben und der verkäufer muss im falle einer reklamation dem käufer nachweisen das der schaden eben durch unsachgemäßen gebrauch etc. entstanden ist und dieser mangel noch nicht beim verkauf vorhanden war...
in den restlichen 18 monaten der gewährleistung muss der kunde dem händler beweisen das das gerät bereits vor auslieferung mit diesem mangel behaftet war und dieser nicht erst beim kunden entstanden ist!
die herstellergarantie hingegen ist freiwillig und unabhängig von der gewährleistung!
hierbei wird garantiert das das gerät mindestens die garantiedauer "überlebt" unabhängig davon ob der magel bereits vor verkauf oder erst beim kunden entstanden ist (ROD wäre zum beispiel ein reiner garantiefall)
wiki schrieb:* Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
* Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
EDIT: war wohl wer schneller
