Nach Artikel 68 kann der Bundeskanzler im Bundestag beantragen, ihm das Vertrauen auszusprechen. Er kann dies – muss es aber nicht – mit einem konkreten Gesetzgebungsvorhaben verknüpfen. Erhält der Kanzler keine Mehrheit, kann er den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen. Zuletzt verfuhr Gerhard Schröder (SPD) im Jahr 2005 so.
Dieses Vorgehen ist jedoch umstritten, weil es nicht – wie im Grundgesetz intendiert – darauf abzielt, das Vertrauen ausgesprochen zu bekommen, sondern gerade im Gegenteil, die dafür nötige Mehrheit zu verfehlen. Man spricht daher auch von einer «unechten Vertrauensfrage». Scholz gab in seinem Statement zur
Entlassung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) bereits den Tenor vor, als er sagte: «Es gibt keine Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit.»