PS4 vs. Wii U vs. Xbox One: Der große Current-Gen-War

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Nicht offen für weitere Antworten.
Das IT-Recht hebelt das UrhG doch nicht direkt aus - oder worauf möchtest du hinaus?

Nein. Aber im IT-Recht sind ggf. Schranken des Urheberrechts drinnen. Genauso wie im BGB. Das Deutsche Recht ist überall verzahnt.

Nichts von dem, was MS dort vor hat, ist rechtmäßig nicht vertretbar.

Doch. Die Möglichkeit, dass ich gebrauchte Spiele nicht weiterveräußern darf. Dafür hab ich ja den Wiki-Artikel dazu gepostet. Daneben kann man im Beck-Blog zu dem Thema schauen, was man noch vom letzten Jahr zu dem Urteil findet.

Grundsätzlich aber ist diese Option erst mal nicht mit dem Kauf des Spiels übertragen worden. So what?

Natürlich ist es das. Daher ja das Urteil. Das ist ein Urteil vom EuGH. Der BGH hat ihm das vorgelegt, weil sie sich unsicher war. Jetzt gibt es aber Rechtssicherheit und die lautet: "Du darfst gebrauchte Games verkaufen."
Dadurch, dass MS das nicht erlaubt, verstoßen sie bisher, so wie es aussieht, gegen geltendes Recht.

Wenn du das Spiel kaufst, musst du eben dank des EuGH-Urteils das Game bzw. die Lizenz weiterveräußern dürfen.
 
Und den Verbraucher blendest du komplett aus oder was? Der Publisher respektive Entwickler hat immer seinen Teil vom Kuchen bekommen, worum es hier geht ist Gewinnmaximierung zulasten der Verbraucher. Vor allem gegenüber denen mit kleinerem Budget.


So viel dazu, Banane :)

Der Verbraucher soll verbrauchen, und zwar gegen Cash. Wenn sich jemand ein Spiel nicht leisten kann, hat er Pech gehabt. Sorry, dass ich das so sagen muss - aber im Falle von Unterhaltungsmedien kann ich das ruhigen Gewissens tun.
Sofern es zu wenige Käufer gäbe (zu viele Verbraucher mit zu kleinem Budget), würde der Preis sinken. Ganz einfaches Angebot in Relation zur Nachfrage.
Um Gewinnmaximierung geht es übrigens IMMER! Ich schreib es nochmal: IMMER!
 
Nochmal um es klarzustellen. Der BGH hat es dem EuGH vorgelegt, weil sie selber nicht sicher waren, wie die Rechtslage aussieht (und ich persönlich denke auch, weil sie selbst keine IT-Rechtler im Richteramt haben).
Der EuGH hat sich dazu geäußert und naja... ich muss damit ja nicht erklären, was das heißt.

Aber wie gesagt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Hier gabs ja gottseidank ne Klage :)

Ich weiß offen gesagt nicht, wie z.B. bei Steam eine für Kunden und Industrie gleichermaßen gerechte Situation aussehen soll, aber ich hoffe, dass zumindest Microsoft nicht länger mit so etwas durchkommt. :ugly:
Werd mich bei meinem Kaufverhalten so auf jeden Fall an Laxi orientieren und einfach nur noch gezielt kaufen bzw. weitaus weniger direkt zum Release - und das obwohl ich immer schon fleißiger Releasekäufer auch bei "nur" guten Games gewesen war :hmm:

Der Verbraucher soll verbrauchen, und zwar gegen Cash. Wenn sich jemand ein Spiel nicht leisten kann, hat er Pech gehabt. Sorry, dass ich das so sagen muss - aber im Falle von Unterhaltungsmedien kann ich das ruhigen Gewissens tun.
Dagegen ist ja auch erstmal nichts zu sagen. Dennoch sieht der BGH hier offenbar Handlungsbedarf und es nicht so einseitig für den Hersteller wie du.

Sofern es zu wenige Käufer gäbe (zu viele Verbraucher mit zu kleinem Budget), würde der Preis sinken. Ganz einfaches Angebot in Relation zur Nachfrage.
Ich zahl lieber etwas mehr und hab dann gleichzeitig die Option, Spiele bei Missfallen oder aus anderen Gründen zu verkaufen.

Um Gewinnmaximierung geht es übrigens IMMER! Ich schreib es nochmal: IMMER!

Natürlich ging und geht es darum immer, es klang nur eben so als sei der arme Publisher/Entwickler der Gescholtene in der jetzigen Situation - und dafür geht es der Videospielindustrie derzeitig viel zu gut, als dass es danach aussieht. Und ob kleinere Entwickler bzw. Publisher von so einer Gebrauchtspielesperre profitieren, muss auch erst noch bewiesen werden. EA (gut, kein kleiner Publisher :ugly:) hat die Onlinepässe kürzlich erst ganz aufgegeben...
 
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Nein. Aber im IT-Recht sind ggf. Schranken des Urheberrechts drinnen. Genauso wie im BGB. Das Deutsche Recht ist überall verzahnt.
"Schranken" ist nicht aushebeln.



Doch. Die Möglichkeit, dass ich gebrauchte Spiele nicht weiterveräußern darf. Dafür hab ich ja den Wiki-Artikel dazu gepostet. Daneben kann man im Beck-Blog zu dem Thema schauen, was man noch vom letzten Jahr zu dem Urteil findet.



Natürlich ist es das. Daher ja das Urteil. Das ist ein Urteil vom EuGH. Der BGH hat ihm das vorgelegt, weil sie sich unsicher war. Jetzt gibt es aber Rechtssicherheit und die lautet: "Du darfst gebrauchte Games verkaufen."
Dadurch, dass MS das nicht erlaubt, verstoßen sie bisher, so wie es aussieht, gegen geltendes Recht.

Wenn du das Spiel kaufst, musst du eben dank des EuGH-Urteils das Game bzw. die Lizenz weiterveräußern dürfen.

Was habe ich verpasst?
Trade-in and resell your disc-based games: Today, some gamers choose to sell their old disc-based games back for cash and credit. We designed Xbox One so game publishers can enable you to trade in your games at participating retailers. Microsoft does not charge a platform fee to retailers, publishers, or consumers for enabling transfer of these games.

Die Disc ist dabei doch nur noch Formsache. Da die Daten an Accounts gekoppelt sind, lassen sich diese auch lösen und digital weiterverkaufen. Nicht?
 
"Schranken" ist nicht aushebeln.

Ich rede vom Rechtsbegriff "Schranke". Eine Schranke ist nicht immer nur eine Beschränkung, sondern, so wie du es sagst, können auch § ausgehebelt werden und gelten dann nicht.
Schranken des UrhG finden sich z.B. auch in §22I KunstUrhG.
Wenn ich jetzt z.B. nen Foto von dir mache, wo du nackt durch die Innenstadt läufst und du fett drauf bist, ich es nun in eine Galerie stelle, greift hier die Schranke ein. Du hast Anspruch auf Unterlassung.

Vereinfacht ausgedrückt:

"Wenn das zutrifft, dann gilt xyz nicht oder nur eingeschränkt."
"Wenn ich in die Rechte anderer eingreife, dann gilt (z.B.) das §xx des UrhG nicht".

Und hier im konkreten Fall greift MS in die Rechte der Verbraucher ein, so ähnlich wie das KunstUrhG-Beispiel. Da kann MS noch so rumheulen, dass sie und die Publisher Kohle verlieren. Der EuGH hat das doch jetzt geklärt.
 
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Btw. was hier irgendwie unterzugehen scheint: Mir geht es nicht nur um die rechtliche Frage, sondern auch um die moralische. Dass MS und Sony evtl. jedes Recht auf ihrer Seite haben (das wird sich zeigen), mag ja alles sein, aber Nintendo verzichtet auch mit der Wii U auf jedes irgendwie in diese Richtung geartete System und hat bislang auch immer darauf verzichtet - mit Erfolg. Warum können MS und Sony das nicht?
 
Meine Schätzung wie Sony vorgehen wird

- keine regelmäßigen Onlinechecks der Konsole
- keinerlei Einschränkungen bei eigenen Spielen
- bei 3rd Party Games wirds den einzelnen Publishern und ihren jeweiligen Systemen überlassen. Einmalige Aktivierung bei Erstnutzung und eine Gebühr bei Weiterverkauf und Zweitaktivierung ähnlich dem früheren Onlinepass von EA ist imo wahrscheinlich (damit auch weiterhin Privatverkauf möglich über Ebay und co)
 
Meine Schätzung wie Sony vorgehen wird

- keine regelmäßigen Onlinechecks der Konsole
- keinerlei Einschränkungen bei eigenen Spielen
- bei 3rd Party Games wirds den einzelnen Publishern und ihren jeweiligen Systemen überlassen. Einmalige Aktivierung bei Erstnutzung und eine Gebühr bei Weiterverkauf und Zweitaktivierung ähnlich dem früheren Onlinepass von EA ist imo wahrscheinlich (damit auch weiterhin Privatverkauf möglich über Ebay und co)
Wäre mir auf alle Fälle lieber.
 
Btw. was hier irgendwie unterzugehen scheint: Mir geht es nicht nur um die rechtliche Frage, sondern auch um die moralische. Dass MS und Sony evtl. jedes Recht auf ihrer Seite haben (das wird sich zeigen), mag ja alles sein, aber Nintendo verzichtet auch mit der Wii U auf jedes irgendwie in diese Richtung geartete System und hat bislang auch immer darauf verzichtet - mit Erfolg. Warum können MS und Sony das nicht?

Nintendo ist ja auch Oldschool.
Retailgames müssen im Laufwerk rotieren und Downloadgames kann man nicht verkaufen.
Sehr fortschrittlich.
 
Also wenn ich alles richtig verstanden habe, ist das neue System HAMMER:
- alle Games die man hat kann man auf jeder One auch ohne die Disc zocken
- bis zu 10 Familienmitglieder können alle Games die man hat auf jeder One auch ohne Disc zocken
- beliebige Leute können alle Games die man hat auf der eignen One zocken
- man kann Spiele ausleihen, sofern der Publisher für das jeweilige Game zulässt
- man kann Spiele selbstverständlich wieder verkaufen, halt in weniger Läden

Die hungrigen Schlechtmacher werden das jetzt sicher wieder zerpflücken und die gute alte Zeit der Discs hochloben, als ein Spiel nur einmal existieren konnte. Mit diesem System kann man ein Game einmal kaufen & dieses kann auf bis zu 10 verschiedenen Konsolen von Familienaccounts gespielt werden, ohne die Disc herumreichen zu müssen.
 
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Btw. was hier irgendwie unterzugehen scheint: Mir geht es nicht nur um die rechtliche Frage, sondern auch um die moralische. Dass MS und Sony evtl. jedes Recht auf ihrer Seite haben (das wird sich zeigen), mag ja alles sein, aber Nintendo verzichtet auch mit der Wii U auf jedes irgendwie in diese Richtung geartete System und hat bislang auch immer darauf verzichtet - mit Erfolg. Warum können MS und Sony das nicht?

Weil sie gerne weiterhin AAA Games von den Thirds haben möchten.
 

so ists besser, soll ruhig jeder sofort lesen können ;-)



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Schöne FUD Propaganda ;)

Edit: Nicht böse nehmen, erinner mich nur gerade an die Zeit vor dem 360 Launch - da wurde ganz schön viel Dreck durch die Luft geworfen, und wir wissen ja alle wie es gekommen ist ;) Also die neuesten News zur One klingen für mich sehr sehr gut, das System ist wesentlich flexibler als das von Steam oder dem AppStore & erlaubt Sachen, die für Disc Games bisher nicht möglich waren. Aber ich sollte jetzt besser schweigen, spätestens in einem halben Jahr wäre wieder eine tolle Gelegenheit auf das Thema zurückzukommen ^^
 
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Nintendo ist ja auch Oldschool.
Retailgames müssen im Laufwerk rotieren und Downloadgames kann man nicht verkaufen.
Sehr fortschrittlich.


fortschrittlicher ist es natürlich retailgames den DL Games gleichzusetzen :rolleyes:

Ich hab schon einmal gesagt, dann soll man halt DL only gehen, das wäre ehrlicher, als wenn man jetzt die Vorteile eines Retailsspiels quasi vollkommen eliminiert und die Disk zum puren Datenlieferanten verkommen lässt


btw kein Wort davon, dass man DL Games irgendwie handeln können wird, wie erwartet...
 
fortschrittlicher ist es natürlich retailgames den DL Games gleichzusetzen :rolleyes:

Ich hab schon einmal gesagt, dann soll man halt DL only gehen, das wäre ehrlicher, als wenn man jetzt die Vorteile eines Retailsspiels quasi vollkommen eliminiert und die Disk zum puren Datenlieferanten verkommen lässt


btw kein Wort davon, dass man DL Games irgendwie handeln können wird, wie erwartet...
Jo, das wäre zumindest ehrlicher.
 
Also wenn ich alles richtig verstanden habe, ist das neue System HAMMER:
- alle Games die man hat kann man auf jeder One auch ohne die Disc zocken
- bis zu 10 Familienmitglieder können alle Games die man hat auf jeder One auch ohne Disc zocken
- beliebige Leute können alle Games die man hat auf der eignen One zocken
- man kann Spiele ausleihen, sofern der Publisher für das jeweilige Game zulässt
- man kann Spiele selbstverständlich wieder verkaufen, halt in weniger Läden

Die hungrigen Schlechtmacher werden das jetzt sicher wieder zerpflücken und die gute alte Zeit der Discs hochloben, als ein Spiel nur einmal existieren konnte. Mit diesem System kann an ein Game einmal kaufen & dieses auf bis zu 10 verschiedenen Konsolen gleichzeitig spielen.

Wobei ich den letzten Punkt nicht glaube.
Da steht " at a given time". Ich interpretiere das so, dass immer nur einer das Game gleichzeitig zocken wird können. Macht ja auch Sinn.
 
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