Windows 10 | Das "One for All"-Betriebssystem

@mitch und frames 60

danke für die antworten^^ das beruhigt.

@finley

danke auch dir, aber ich warte noch bis sich der server clusterfuck etwas gelegt hat. Den winstore wollte ich schon mal testen ;)
 
@mitch und frames 60

danke für die antworten^^ das beruhigt.

@finley

danke auch dir, aber ich warte noch bis sich der server clusterfuck etwas gelegt hat. Den winstore wollte ich schon mal testen ;)

Also mein Laptop hat auch die Nvidia GeForce GT540M und einen Core i5 Prozessor, und dort läuft alles soweit ohne Probleme. Er fährt zwar etwas langsam hoch, aber das liegt wohl daran das dort die Platte etwas zugemüllt ist, den muss ich mal bei Gelegenheit neu machen. Aber ansonsten hab ich garkeine Probleme. Für den Grafikchip gibt es seitens Nvidia ja auch offizielle Windows 10 Treiber, also absolut kein Problem ;-)
 
Was mir bisher negativ aufgefallen ist: Bei Office werden mir bei Rechtsklick auf die Symbole in der Taskleiste nicht mehr die letzten geöffneten Dokumente angezeigt, fand ich sehr praktisch. Ansonsten bisher erstaunlich stabil und fehlerfrei.

Du musst diese Funktion aktivieren. Dann müsste es gehen ;)

j9lwn8yv.png
 
Ich hab jetzt auch endlich in Erfahrung bringen können, warum mir das Auslesetool 2 Keys angezeigt hat. Weil mein alter Key nicht aktiviert werden konnte schreibt MS da wohl vorerst generische Keys rein und sobald ich Windows aktivieren kann sollte dort auch mein alter 7er angezeigt werden. Mal schauen ob das später klappt wenn ich nach hause komme, dann kann ich Windows auch nochmal komplett neu aufsetzen.
 
@rince, hab das neue Win8 Skin auf einem Lenovo Laptop mit i5/Radeon 6600M und einem Surface Pro3 installiert. Keine Auffälligkeiten.
 
Also soweit ich das jetzt richtig verstanden habe, wird es möglich sein die Windows 10 Lizenz auch auf andere Geräte zu übertragen, sofern man über eine vollwertige Retail-Vollversion von Windows 7 oder Windows 8 verfügt.

Ungenutze alte Windows Lizenzen können aber nicht einfach in Windows 10 Lizenzen umgewandelt werden. Sie müssen verwendet werden und können nicht aufgehoben werden. Deswegen erhält man auch keinen Windows 10 Key.

http://answers.microsoft.com/en-us/...indows-7/cb7f544b-38c8-4abf-b323-58f03a519f3f
 
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Also soweit ich das jetzt richtig verstanden habe, wird es möglich sein die Windows 10 Lizenz auch auf andere Geräte zu übertragen, sofern man über eine vollwertige Retail-Vollversion von Windows 7 oder Windows 8 verfügt. Dies gilt also nicht für OEM und alle anderen Versionen.

http://answers.microsoft.com/en-us/...indows-7/cb7f544b-38c8-4abf-b323-58f03a519f3f


Wir haben in Germany ne Sonderregelung, dass bei uns die OEM Version nicht an ner Hardware gebunden sein darf, Rechtlich!
 
Wir haben in Germany ne Sonderregelung, dass bei uns die OEM Version nicht an ner Hardware gebunden sein darf, Rechtlich!

Wir werden in Europa aber sicherlich nicht schlechter gestellt. Und da ich eine Retail Full Version von Windows 8 habe, bin ich schonmal auf der sicheren Seite :) Windows 10 Volllizenz
 
Wir werden in Europa aber sicherlich nicht schlechter gestellt. Und da ich eine Retail Full Version von Windows 8 habe, bin ich schonmal auf der sicheren Seite :) Windows 10 Volllizenz

Nicht Europa, wir in Deutschland werden besser gestellt, weil wir auch die OEM Version übertragen dürfen. Das kommt vom Urteil des BGH.
 
Dazu gibt's noch keine offizielle Aussage.

Es ist Rechtslage. Gerade WENN man ne Windows 10 Volllizenz bekommt.


Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20000220
 
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Nicht für freiwillige Garantieleistungen.

Selbst wenn sie freiwillig ist.

MS räumt die Nutzungsrechte auf Windows 10 ein und die darf widerum nicht Hardwarebeschränkt sein, ansonsten Verstößt MS gegen die Deutsche Rechtslage und man sollte dagegen klagen.

Nicht deine Hardware bekommt Nutzungsrechte, deine Hardware ist kein Verbraucher, sondern DU.


Edit: Für Österreicher und Schweizer kann ich übrigens nicht sprechen.
 
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OEM-Lizenzen bleiben nach dem Update OEM-Lizenzen. Im Prinzip bedeutet dies bei Microsoft eine Bindung der Lizenz an die Hardware, was eine Verwendung der Lizenz auf einem anderen Gerät oder den Weiterverkauf der Lizenz ohne das ursprüngliche Gerät verbietet.

Allerdings gilt diese Regelung in Deutschland und einigen anderen Ländern explizit nicht, wie ein Blick in den Endbenutzer-Lizenzvertrag verrät. Nutzer in Deutschland können ihre zusammen mit einem PC erworbenen OEM-Lizenzen folglich auf andere Geräte übertragen beziehungsweise im Rahmen der rechtlichen Vorgaben veräußern.

Faktisch spielt es hierzulande also keine Rolle, dass eine OEM-Lizenz nach dem kostenloses Upgrade auf Windows 10 weiterhin eine OEM-Lizenz ist – eine Hardwarebindung besteht nicht.
http://www.computerbase.de/2015-05/...se/#abschnitt_hardwarebindung_von_oemlizenzen
 
Du bekommst ja aber keine echte Windows 10 Lizenz. Sondern auf Basis der alten Lizenz bekommt man eine Berechtigung Windows 10 zu nutzen.

Richtig und die kann ja bei den OEM Versionen nicht anders gestellt sein als bei Retailversionen in Deutschland, weil die Lizenzen nach Deutschem Recht gleichwertig sind. Ich kann sowohl die Retailversion als auch die OEM-Version weiterverkaufen.

In Amerika ist die Rechtslage anders, bei der OEM Version erwirbst du nur bei Windows 10 das Recht, dass deine Hardware Windows 10 nutzen darf. Daher Fragen zur OEM Version auf Englisch die du verlinkst bisjetzt keine Aussagekraft haben.
 
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Richtig und die kann ja bei den OEM Versionen nicht anders gestellt sein als bei Retailversionen in Deutschland, weil die Lizenzen nach Deutschem Recht gleichwertig sind. Ich kann sowohl die Retailversion als auch die OEM-Version weiterverkaufen.

In Amerika ist die Rechtslage anders, bei der OEM Version erwirbst du nur bei Windows 10 das Recht, dass deine Hardware Windows 10 nutzen darf. Daher Fragen zur OEM Version auf Englisch die du verlinkst bisjetzt keine Aussagekraft haben.

Da man Windows 10 ja aber nicht nutzen muss ... sondern es eine kostenlose und freiwillige Leistung ist, kann man nicht davon ausgehen dass dies rechtlich mit einer normalen Lizenz gleichwertig ist. Denn du kannst ja weiterhin einfach die alte Version weiterbenutzen.

Es handelt sich bei dem Upgrade nunmal weder um eine OEM noch um eine Retail Lizenz. Es ist einfach ein kostenloser Download, der nicht verpflichtend ist.
 
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Da man Windows 10 ja aber nicht nutzen muss ... sondern es eine kostenlose und freiwillige Leistung ist, kann man nicht davon ausgehen dass dies rechtlich mit einer normalen Lizenz gleichwertig ist. Denn du kannst ja weiterhin einfach die alte Version weiterbenutzen.

Es ist egal wie der Anbieter sein Produkt auf dem Markt bringt, er kann nicht Willkürlich einige Lizenzen an ner Hardware binden und anderen nicht.

In Deutschland sind OEM Lizenzen und Retail Lizenzen GLEICH.


Es handelt sich bei dem Upgrade nunmal weder um eine OEM noch um eine Retail Lizenz. Es ist einfach ein kostenloser Download, der nicht verpflichtend ist.

Wie gesagt, kein Argument, siehe oben.
 
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