Swisslink
L99: LIMIT BREAKER
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Ich wage ja aus Rücksicht auf meine eigene geistige Gesundheit kaum zu fragen... aber ich nehme an du willst uns damit sagen, dass man vorm TV Gameboy spielen kann (und nebenher eben fern sieht) und vergleichst das dann mit der Nintendo Switch?
Nein, es ist etwas schwierig ihm zu folgen, aber das meint er wohl tatsächlich nicht. Er meint: wenn man ein Gerät auf eine bestimmte Art nutzen kann (GBA am TV anschließen), ändert das nicht die Grundeigenschaften des Geräts (mobile Gaming). Er ignoriert dabei aber, dass er völlig individuell die Grundeigenschaft des Geräts umdefiniert. Beim Gameboy mag dies nämlich so stimmen, bei der Switch muss er aber die Grundeigenschaften des Geräts ziemlich eigenartig umdefinieren, um zu diesem Schluss zu kommen. Im Grunde genommen kann ich also sagen: wenn ich die PS4 mit einem Lenkrad nutze und diese Möglichkeit fälschlicherweise als Grundeigenschaft der PS4 definiere, gibt es guten Grund zur Annahme, dass sie ein Auto ist.
... ironischerweise ist er dann derjenige, der z.B. ein Trophy-System als Grundeigenschaft einer Konsole bezeichnet und Geräten, die diese Möglichkeit nicht bieten, den Status als Konsole abspricht.
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