gute vorstellung.bei begründetem tatverdacht...internet als medium nummer 1 und planstelle für straftaten darf kein rechtsfreies gebiet sein.
Volle Zustimmung!
Aber dass Schäubles Gesetzt "erfolgreich" war, ist wohl leicht übertrieben.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil solch enge Grenzen für die Onlinedurchsuchung gesetzt, dass es wirklich nur dann eingesetzt werden kann, wenn es auch wirklich angebracht ist.
Und sogar ein neues Grundrecht(!) für den Bürger wurde eingeführt, welches den Computer-User umfassen vor willkürlichem, staatlichen Zugriff schützt (so wie es sein soll).
Schäuble wollte eigentlich viel mehr - nämlich die verdachtsunabhängige Durchsuchung!
Und das hat er nicht bekommen.
Insofern ist das Urteil eine schallende Ohrfeige für Schäuble. Nur hat er sich elegant aus der Sache rausgeredet, indem er sofort eine Pressemitteilung rausschickte, in der er behauptete: "Ja, so haben wir das auch gemeint...blabla". Genau das Gegenteil war der Fall - das Gesetz war nämlich nicht(!) so gemeint.
Das BVG musste den Politikern mit diesem strengen Urteil mal wieder gehörig ins Gedächtnis rufen, dass sie bei der Gesetzerstellung die Rechtsstaatprinzipen einhalten müssen.
Und es ist traurig, dass das BVG immer häufiger bei solchen Sachen eingreifen muss.
Meiner Meinung nach ist das Bundesverfassungsgericht im Moment die letzte und einzige Instanz in Deutschland, die den Rechtsstaat schützt.
Die Politiker versuchen alles, um Ihre Macht zu erweitern, und der "mündige" Bürger - und das seid auch Ihr (sofern Ihr über 18 seid) - lässt sich alles gefallen, informiert sich nicht, leistet keinen Widerstand und alles ist scheiss egal - Hauptsache "Dschungelcamp" läuft.
Aber dann im Nachhinein beschweren, wenn alles am Arsch ist...
Sowas kotzt mich an...
Sorry für die harten Worte, aber so ist es nunmal...