denk ich nicht mit der demo.das recht auf intimssphäre ist ja grundgesetzlich geschützt.da es sich aber echt nur um eine handvoll onlinedurchsuchungen handelt,stell ich gerne nen kleinen teil dieses rechtes dem schutz der allgemeinheit hin.
Denkst du denn wirklich, dass die Methode von den Behörden NUR bei Tatverdacht genutzt wird?
Die Artikelnummern, die durch den großen Lauschangriff gekommen sind, sollten einmal auch hauptsächlich Terrorverdacht und ähnliches verhindern. Was momentan sich die zuständigen Behörden damit erlauben, sollte man aber wissen.
Und selbst wenn es nur Terroristen trifft, dann solltest du als Jurist (wenn ichs richtig mitbekommen habe) aus Staatsrecht II wissen, dass man schon eine sehr große Rechtfertigung dafür braucht persönliche Daten auszuspionieren, wenn man es nicht über die Menschenwürde greifen könnte. Die "Tagebuchfall-Entscheidung" wäre da z.B. einschlägig.
Da ging es darum, dass ein Tagebuch in einem Mordfall als Beweisstück herangeführt wurde.
Letzendlich waren da, soweit ich mich erinnern kann, die Stimmen da gespalten im BVerfG, also 4 gegen 4.
Ich stelle mich hier auf den Standpunk der 4 Richter, die dies für verfassungswidrig angesehen haben aus guten Gründen.
Nichts anderes ist die Sache mit der Onlinedurchsuchung.
Man sollte nicht nur die Rechte der potentiellen Terrorgefährdeten beachten, sondern auch die Rechte des Terroristen. Es mag zwar komisch klingen, aber hier sollte man ohne irgendwelche Wertungen an ihn rangehen.
Und er hat auch den Art. 2I i.V.m Art 1I zur Verfügung.
Wenn ihm diese Rechte genommen werden, dann ist das Prinzip des Rechtsstaates genommen und ein Schritt zum Polizeistaat ist getan.
Und wie schon gesagt. Die Behörden werden das Mittel bestimmt nicht nur zur Abwendung von Terrorgefahr nutzen, sondern auch um damit andere, bei manchen Staatsanwälten als Bagatelle angesehene kleinere Straftaten aufzuklären. Und wenn man hier das Verhältnis z.B. vom Persönlichkeitsrecht und dem Downloaden von 2 Songs sieht, wäre es schon etwas problematisch.
finde gegen kameras auf öffentlichen plätzen und veranstaltungen nichts verwerfliches.
Wenns nur auf öffentlichen Plätzen in England wäre, wäre es auch nicht schlimm. Aber dort wird in manchen Städten JEDER Platz mit Kameras ausgestattet und ich als Einwohner kann mich da die ganze Zeit beobachtet fühlen, egal was ich mache. Ich denk mal, dass das Gefühl nicht wirklich toll ist, wenn man überall gefilmt wird...