Wieso Firlefanzvergleich? Tot ist tot.
thema ist zu ernst um sich auf derart vergleiche einzulassen.risiko vs risoko gleich leben vs leben
Im folgenden Video siehst du, wie du consolewars als Web-App auf dem Startbildschirm deines Smartphones installieren kannst.
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Wieso Firlefanzvergleich? Tot ist tot.
ja eben.beides gleich schlimm.Ah, das Thema ist zu ernst. Nette Art, sich rauszureden. Wenn ein Freund von mir stirbt, isses mir ziemlich egal, ob daran ein verrückter Autofahrer oder ein verrückter Terrorist schuld ist.
pures glück und einsatzgeschick unserer sicherheitsbehörden.Kommt nur nicht beides gleich häufig vor, die Autounfälle ziemlich oft pro Jahr, Terroranschläge zuletzt zu Zeiten der RAF.
Na, wenn unsere Sicherheitsbehörden so fähig sind, brauchen sie den ganzen Quatsch mit Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchung. Außerdem: Kannst du mir sagen, wie beide Dinge Terroranschläge verhindern sollen?pures glück und einsatzgeschick unserer sicherheitsbehörden.
Aber darum gehts ja nicht. Geht ja eher um die Privatsphaere und das sie damit 1. nicht einverstanden ist und 2. auch gar nicht das genehmigt hat, dass man ihren Namen + Schule und sowas eintraegt. Stimmt ja auch, ist eine Sache des Privatschutzgesetz oder sowas. ^^
Die richtige Reaktion wäre gewesen, eine Seite auf die Beine zu stellen, auf der man Richter oder Politiker bewerten kann. Dann wäre das ganz schnell verboten 8)Da haben manche Lehrer ja gegen so ne Seite ne Verfassungsbeschwerde eingelegt, die aber kläglich gescheitert ist![]()
Nein. Sowas fällt ganz normal unter Meinungsfreiheit. Und daher darf man auch Lehrerinnen im Netz bewerten.
Da haben manche Lehrer ja gegen so ne Seite ne Verfassungsbeschwerde eingelegt, die aber kläglich gescheitert ist![]()
Jein. Es kommt darauf an, wie groß die jeweilige Person auf dem Bild ist, was man von ihr erkennt und wieviele Personen sonst noch darauf sind. Extrembeispiel: Bei nem Bild von ner Fantribüne in nem Stadion musst du nicht alle 5.000 Menschen fragen, die du ablichtest.Wenn du zum bsp. ein urlaubsfoto machst und dort ist jemand drauf (den man jetzt nicht kennt) und derjenige findet das Bild im Inet. Koennte er theor. dich verklagen oder verlangen, dass du es entfernst. oo kein Witz
jein. Nicht ganz. es ist wirklich so, dass ohne deine Erlaubnis nix ueber dich stehen darf. NICHT mal ein Bild!!
Wenn du zum bsp. ein urlaubsfoto machst und dort ist jemand drauf (den man jetzt nicht kennt) und derjenige findet das Bild im Inet. Koennte er theor. dich verklagen oder verlangen, dass du es entfernst. oo kein Witz
Stimmt, wie wupperbayer schon sagte, nicht so ganz. Wenn man als "schmückendes Beiwerk" (der BGH hatte diesen Begriff glaub ich benutzt) auf dem Foto drauf ist, dann gilt §22 UrhG nicht.
Ich studier Jura. Ich weiß, glaub ich schon, wovon ich rede![]()
Nach oben mit dem Thread!
Heute hat das Bundesverfassungsgericht der willkürlichen(!) Onlinedurchsuchung einen Riegel vorgeschoben! ENDLICH!!
Ein schöner Artikel:
http://www.zeit.de/2008/10/01-Bundesverfassungsgericht?page=all
oder das Urteil selbst:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
Ein Teilsieg!!
Jetzt bin ich gespannt auf das Urteil bezüglich der Vorratsdatenspeicherung!
Hoffen wir, dass die Richter genauso weise entscheiden werden und diese Schnüffelei massiv einschränken!!
Und sehr beruhigend zu wissen, dass es noch eine Instanz in Deutschland gibt, welche unsere Grundrechte verteidigt!