Bond
L99: LIMIT BREAKER
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Es ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen jeden zu prüfen.
Das hab ich auch nicht geschrieben
Ich schrieb du musst einen Ausweis mitnehmen, steht auch auf den Wahlzetteln drauf
Dann liegt es letztlich am Wahlhelfer ob er ihn verlangt
Erfahrungsgemäß eben ja und zwar bei der Europawahl wo ich in der Schlange stand wurde es bei jedem gemacht, was ich vernünftig finde
Die hier mehrfach verlinkte Seite der Bundeswahlleiterin hat das auch nochmal in einfacherer Sprache erklärt.
Da steht der Ausweis ist auf Verlangen zu zeigen, das beschränkt sich nicht auf das Fehlen des Wahlzettels sondern das Fehlen wird nur als ein expliziter Grund aufgeführt
Generell muss der Wahlhelfer es nicht begründen
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