conker64
L11: Insane
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Xee schrieb:Absolutes nein zur Todesstrafe das ist klar !
ich meine es ist doch paradox zu sagen weil du tötest töten wir dich das macht doch überhaupt keinen sinn !
Und das gilt auch für Saddam ! Sollen sie ihn doch einfach in ne Zelle werfen und nie wieder raus lassen ! und Alls Zellen Genosse einen 2m großen Pakistani und für die Wärter gibt es ne extra lange Mittagspause !
Aber der Staat darf Niemanden umbringen !
Aber scheinbar gibt es auch hier welche die glauben leute umzubringen sei eine gute idee !
wieso versteht mich keiner. der tod ist schrecklich, keine frage.
jemanden um zu bringen ist auch nicht die feine englische art.
es kann aber nicht richtig sein das jeder daher gelaufene bastard ne knarre in der hand hat, und wahllos menschen umbring. wo bleibt denn da mein recht zu leben.
irgend jemand muss doch entscheiden, wer in den knast kommt und wer nicht, wer leben darf oder wer nicht. das macht dan halt der richter.
es ist doch immer das wie, und warum jemand was gemacht hat.
ich will einfach nur, das derjenige der jemand umbringt, auch den tod verdient hat. es geht hier nicht um wolllust, das einer stirbt.
Das Auslöschen eines Lebens muss das Leben des Mörders kosten: Dies empfinden viele Menschen als einzig akzeptable Vergeltung. Sie glauben, dass sich das Prinzip der ausgleichenden Gerechtigkeit (Ius talionis) nur so wahren oder annähernd wiederherstellen lässt. Dieses Denken ist im öffentlichen Rechtsempfinden weit verbreitet und tief verankert, auch dort, wo die Todesstrafe nicht mehr ausgeübt wird.
Das allgemein menschliche Bedürfnis nach Recht (vom gleichen Wortstamm wie Rache) wird in fast allen Kulturen und Religionen mit dem Gedanken einer Sühne verbunden. So heißt es zum Beispiel in der Bibel (Gen 9,6):
Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
Hier wird die Todesstrafe mit der Gottebenbildlichkeit der Geschöpfe begründet. Der Mörder greift in Gottes Recht ein, der für die Bibel allein Herr über Leben und Tod ist. Gottes Gerechtigkeit erfordert, dass dann auch sein Leben beendet wird. Die heutige großkirchliche Ethik argumentiert auf derselben Basis einer unantastbaren, nicht empirisch fassbaren Menschenwürde: Weil alles Leben von Gott geschaffen und auch der Täter Gottes Ebenbild sei und bleibe, bezeuge gerade die Abschaffung der Todesstrafe die Achtung vor dem Schöpfer und Richter allen Lebens. Dessen Schutz diene sein Gebot, so dass die Abschaffung eher diesen Sinn erfülle.
Die Strafe muss dem Verbrechen angemessen sein: Dieses Grundprinzip allen Rechts blieb in den neuzeitlichen Staaten, die dem Erbe der Aufklärung verpflichtet sind, gültig. In deren Philosophie hat sich vor allem Immanuel Kant für die Todesstrafe ausgesprochen, weil Mord eine qualitativ adäquate Vergeltung verlange (s.u.). Auch hier gelangen Gegner der Todesstrafe von der gleichen Argumentationsbasis aus zu gegensätzlichen Folgerungen: Gerade weil der Tod eine andere, endgültige Qualität gegenüber allen sonstigen Strafen habe, dürfe der Staat keine von einem Menschen begangene Tötung wiederholen. Die Befriedigung der Gerechtigkeit, die der Tat an sich angemessen ist, könne auch durch die Tötung des Mörders nicht erreicht werden. Denn der Staat sei von fehlbaren Menschen geschaffen worden und dürfe sich nicht anmaßen, solche perfekte Gerechtigkeit herstellen zu können.
Wo er das versuche, vertrete er nur gesellschaftliche Rachebedürfnisse. Gebe er diesen nach, dann stelle er selbst die Rechtsstaatlichkeit des Gemeinwesens in Frage, statt sie zu schützen, wie es seine Aufgabe sei. Denn der Staat repräsentiere nicht nur die öffentliche Ordnung, sondern auch deren allgemeine Wertgrundlagen. Da er das Leben des Einzelnen und das Zusammenleben Aller als höchste Werte anerkenne, dürfe er sich nicht mit dem Verbrecher auf eine Stufe stellen, der diese Werte missachte. Vielmehr habe er die Pflicht, deren Durchsetzung durch sein vorbildliches Handeln zu fördern.
Dies nehmen Opferangehörige und Justizvertreter jedoch oft ganz anders wahr. Sie sehen in der Todesstrafe geradezu den Gipfel der übergeordneten Gerechtigkeit, die der Staat verkörpere. Er habe diese ohne Ansehen der Person gegenüber Rechtsbruch durchzusetzen, um die Allgemeingültigkeit der Rechtsordnung zu schützen. Dies verlange, dass der Täter eben nicht nur mit seiner Freiheit, sondern auch mit seinem Leben für das Zerstören von Leben anderer hafte. Dies sei außerdem die einzig angemessene Form der Wiedergutmachung für die Opferangehörigen. Nur so könnten sie mit dem Verbrechen innerlich abschließen.
Hier wird deutlich, dass sowohl Befürworter wie Gegner der Todesstrafe von einer Gerechtigkeitsidee ausgehen, die nicht allein empirisch begründbar ist. Ferner berühren alle Debatten um die Todesstrafe einen sozialpsychologischen Aspekt. Befragungen von Opferangehörigen in den USA, die der Hinrichtung des Mörders beiwohnten, stellen die These von der Befriedigung des Gerechtigkeitsgefühls durch die Beseitigung des Täters jedoch in Frage. So gibt es auch Vereine von Mordopfer-Angehörigen, die die Todesstrafe bewusst ablehnen und andere Formen der Verarbeitung der Tat suchen