So, etwas ausführlicher zur Thematik, welches aber vielseitiger ist, als es den anschien hat, auch im Bezug zu physischen Kopien. Vorweg, nein, ich bin kein Freund davon, dass Spiele zukünftig ausschließlich digital vertrieben werden, nur darf man nicht glauben, dass mit Erhalt von Handelsversionen alle Probleme gelöst seien.
Man muss sich zuallererst vergegenwärtigen, dass wir (nicht nur) digital lediglich eine Lizenz erwerben, die uns die Nutzung einer, in dem Fall digitalen Kopie, erlaubt, jedoch nicht das Recht auf eine lebenslange Nutzung innehat. Das birgt allen voran die Gefahr, dass eine Lizenz, die man für die Nutzung einer Software erworben hat, entzogen werden kann, oder das Produkt schlicht nicht mehr bereitstellt, was dazu führt, dass man gegebenenfalls nicht mehr darauf zugreifen wird können und somit die Lizenz obsolet ist. Anbei ein Auszug aus den “End User License Agreement” von ,Sega´, ,UboSoft´ und ,Electronic Arts´:
"Subject to your compliance with the terms and conditions of the Agreement, SEGA hereby grants you a non-exclusive, non-transferable, limited, fully revocable right and license to install, access and use one (1) copy of the Product solely and exclusively for your personal and non-commercial use. This Agreement shall also apply to any patches, updates or upgrades you may obtain for any of the Products."
"UBISOFT (oder seinen Lizenzgebern) räumt Ihnen hiermit eine nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare, nicht-unterlizenzierbare, nicht gewerbliche und persönliche Lizenz zur Installierung und/oder Nutzung des Produkt (ganz oder teilweise) und jedes anderen Produkts ein (die „Lizenz“), bis entweder Sie oder UBISOFT diesen EULA kündigen."
"Vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung, gewährt EA Ihnen eine persönliche, zeitlich begrenzte, nicht übertragbare (d. h. nicht zur gemeinsamen Nutzung mit anderen bestimmte), widerrufliche und nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der EA-Services, auf die Sie für nicht-kommerzielle Zwecke Zugriff haben.
Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass EA-Services, Inhalte oder Berechtigungen jederzeit oder zu einem bestimmten Zeitpunkt überall zur Verfügung stehen oder dass wir weiterhin bestimmte EA-Services, Inhalte und Berechtigungen für einen festgelegten Zeitraum anbieten werden.
EA kann einen EA-Service, Inhalte oder Berechtigungen von Zeit zu Zeit ohne vorherige Benachrichtigung aktualisieren, ändern oder anpassen."
Übrigens, erwirbt man bei einem Kauf einer Handelsversion ebenfalls “nur” eine Lizenz, die einem dazu berechtigt, die Kopie (!), die auf der Disc vorhanden ist, zu verwenden. Nichts desto trotz ist die Disc Dein Eigentum und so lange Deine dafür erforderliche Konsole nicht den Geist aufgibt, kannst Du weiterhin auf das Spiel zurückgreifen, sofern dieses Offline nutzbar ist. Jedoch gibt es auch hier Gefahren, denn sollte ein Publisher/Studio darauf bestehen, dass das Spiel lediglich mit einer Internetverbindung gestartet werden kann, um eben beispielsweise einen Lizenz-Abgleich durchzuführen, ist man ebenso der “Doofe”, wenn der jeweilige Software-Hersteller der Nutzung einen Riegel vorschiebt und sich das Spiel anhand dessen nicht starten lässt, obwohl man zu einer Handelsversion gegriffen hat.
Die Thematik ist demnach weitaus komplexer, als man es vermuten mag, und ich habe diesbezüglich nur an der Oberfläche gekratzt. Hinzu kommen die Sorgen, die
@Sleeper schon geäußert hat, dass man sich durch einen rein digitalen Vertrieb noch weiter den Launen der Unternehmen aussetzt.
Dass der digitale Markt stetig zunimmt, ist kein Geheimnis und lässt sich darüber hinaus nicht mehr aufhalten. Es muss jedoch in meinen Augen gewährleistet sein, dass allen voran Spiele im Single-Player offline und ohne Einschränkungen zu nutzen sind, solange es das jeweilige Abspielgerät hergibt, ganz gleich ob es sich um eine digitale Version, oder eine Lizenz via physische Kopie handelt.
Nun bin ich selbst aber keiner, der den digitalen Vertrieb von Grund aus verteufelt, da ich erst zuletzt und immer mal wieder damit liebäugle, mir einen PC anzuschaffen. Womit ich dann natürlich einhergehend die Entscheidung treffen würde, nur noch eine Lizenz über den digitalen vertrieb kaufen. Es müssen in meinen Augen aber klar definierte Regeln zum Erhalt und der Nutzung der Spiele her, denn dass der ein oder andere Titel gerne mal verschwindet, ist nicht nur eine Verdacht, sondern schon vorgefallen.
Wie schon angemerkt, der Markt für Handelsversionen schrumpft und ich kann nachvollziehen, warum die Hersteller ihre Spiele am liebsten komplett digital vertreiben möchten. Ein Kompromiss wäre es in ferner Zukunft, wenn man mit Bestellungen für eine physische Kopie arbeiten würde. Sprich, ein Spiel erscheint beispielsweise am 15. Mai 2024 erst einmal nur digital. Gleichzeitig erhält man die Möglichkeit eine physische Kopie zu bestellen, bei der man die Bestellphase auf drei Monate beschränken könnte und nach Ablauf dieser werden die physischen Kopien gepresst und anschließend ausgeliefert. Das hätte zudem den Vorteil, dass Patches/Updates es noch auf die Disc schaffen (könnten), bevor sie dem Kunden übergeben werden. Quasi wie es bei LRG und anderen Anbietern gehandhabt wird. Denn vollständig verschwinden wird der Markt dafür nicht.
Über den Verlust des Gebrauchtmarktes brauchen wir, so glaube ich, nicht sprechen. Denn der wäre enorm.