Und jetzt nochmal, damit es auch der letzte versteht. Systematisch auftretende Blackouts führen glasklar zu dem Verdacht, dass Drogen (inkl. Alkohol) verabreicht wurden. Mit der steigenden Anzahl an sich deckenden Aussagen erhärtet sich dieser Verdacht immer weiter. Ist dieser Verdacht irgendwann erhärtet genug, wird dieses möchtegern-einvernehmliche vorher nichtig, weil es eine Zustimmung nur bei Zurechnungsfähigkeit gibt. Ist der Verdacht erhärtet genug, wird ein Gericht zu der Schlussfolgerung kommen, dass diese Frauen halt zum Zeitpunkt aufgrund von Drogeneinwirkung nicht zurechnungsfähig waren. Damit gibt es kein Einverständniss mehr, auch wenn die Frauen sich am Anfang "JA!" auf die Stirn haben tätowieren lassen.