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L14: Freak
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@wobcom
Du bist zu vernünftig für das Forum hier ;-)
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Im folgenden Video siehst du, wie du consolewars als Web-App auf dem Startbildschirm deines Smartphones installieren kannst.
Hinweis: This feature may not be available in some browsers.
Sollten wir also vielleicht auch mal ne Mail hinschicken oder chatten!^^
Aber ich glaube das sind eher uninformierte Amazon Mitarbeiter!![]()
Marianne Koenig: Guten Tag und willkommen beim Amazon.de Kundenservice.
Vielen Dank, dass Sie Amazon Prime nutzen.
Kleinen Moment, ich prüfe das gerne für Sie
Ich: Danke für die Mühe
Marianne Koenig: nichts zu danken
Sie haben Vorbestellpreis garantie
Ich: Das ist schön zu hören.
Marianne Koenig: Der Preis wird automatisch von System vermekrt. Sie bekommen den Aritkel zu niedrigsten Preis.
Wir können momentan nicht sagen,was für ein Betrag das wird.
Sie erhalten den Artikel zu niedrigen Preis auf jeden Fall.
Ich: Das heißt der Preis ändert sich dann erst am 2. März final für mich in der Bestellung
Marianne Koenig: Genau
Dann wird der Preis überprüft und Sie bekommen den Artikel für den nidrigsten Preis. Momentan ist 178,50 EUR
Ich: Ok. Wunderbar. Dann Danke ich für das Gespräch und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Nachmittag.
Marianne Koenig: nichts zu danken, ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte
Ich: Auf jedem Fall.
Marianne Koenig: Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und erfolgreiche Woche-
Ich: Dankeschön
Ich glaube nicht das Amazon die Switch zu dem Preis verkauft. Dann würden die ziemlich Minus machen da alle dann mit der Vorbestellen Garantie kommen würden.
"Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in seinem Urteil vom 26.01.2005 (Aktenzeichen VIII ZR 79/04) entschieden, dass der Käufer in diesem Fall keinen Lieferungsanspruch hat. Der Verkäufer hat das Recht, bei einer falschen Preisauszeichnung, den Kaufvertrag gemäß § 119 Abs. 1 BGB wegen Irrtums anzufechten. Dies hat zur Folge, dass der Kaufvertrag als nicht abgeschlossen gilt, der Kunde hat keinen Lieferanspruch. Das Gericht begründet seine zutreffende Ansicht damit, dass ein Irrtum im Rechtssinne auch dann gegeben sein kann, wenn dieser nicht nur durch eine persönliche Erklärung eines Vertragspartners, sondern automatisch durch eine Software erfolgt. Internethändler sind insoweit aus dem Schneider."
Die Leute vom Support sagen euch nur das was jetzt im System steht, und gehen ganz üblich ihren Vorgang durch. Mich würde es wundern wenn Amazon diesen Preis wirklich halt und alle unter Einkaufspreis verkauft. Da wurden sie ein fettes Minus machen. Auf jedenfall müssen sie es nicht machen:
War deren Versäumnis