sMuggY
L20: Enlightened
das dein DS beschlagnahmt wurde finde ich echt komisch...
ich würde auch gerne die Begründung wissen.. is doch nur ein Handheld
ich würde auch gerne die Begründung wissen.. is doch nur ein Handheld

Im folgenden Video siehst du, wie du consolewars als Web-App auf dem Startbildschirm deines Smartphones installieren kannst.
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ganon1947 schrieb:Frage: Wenn ich bei play-asia ein game bestelle, kann dann auch ein kumpel von mir das geld überweisen??? Ich hab nämlich kein konto![]()
Moses schrieb:Ich muss schon sagen ich bewundere eure Zahlungsmoralich wäre und war nicht bereit für den DS mehr als 100 zu zahlen und ihr zahlt teilweise um die 200.
Moses schrieb:Ich muss schon sagen ich bewundere eure Zahlungsmoralich wäre und war nicht bereit für den DS mehr als 100 zu zahlen und ihr zahlt teilweise um die 200.
spike schrieb:Moses schrieb:Ich muss schon sagen ich bewundere eure Zahlungsmoralich wäre und war nicht bereit für den DS mehr als 100 zu zahlen und ihr zahlt teilweise um die 200.
Dann wirst du wohl noch ein gutes Jahr warten werden müssen, denn frühestens dann wirst du den NDS um ca. 100 bekommen werden.![]()
Moses schrieb:spike schrieb:Moses schrieb:Ich muss schon sagen ich bewundere eure Zahlungsmoralich wäre und war nicht bereit für den DS mehr als 100 zu zahlen und ihr zahlt teilweise um die 200.
Dann wirst du wohl noch ein gutes Jahr warten werden müssen, denn frühestens dann wirst du den NDS um ca. 100 bekommen werden.![]()
Ich hab ihnfür 100
Moses schrieb:Fry's Electronics
LAS VEGAS, NV
6845 Las Vegas Blvd
(702) 932-1400
FAX (702) 932-1418
manyak schrieb:auf der seite vom zoll:
Unbedingte Voraussetzung für eine Beschlagnahme ist ein Antrag durch den Rechtsinhaber und eine entsprechende Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft). Die Antragsvoraussetzungen sind mit denen im regulären Grenzbeschlagnahmeverfahren nach den EU-Vorschriften nahezu identisch. Liegt ein bewilligter Antrag vor, kann die Zollstelle eine Beschlagnahme anordnen, wenn die Schutzrechtsverletzung offensichtlich ist. Das bedeutet, dass dem Zollbeamten vor Ort die Verletzung klar auf der Hand liegen muss und keine vernünftigen Zweifel bestehen dürfen. Weitergehende Erkundigungen oder gar die Anforderung eines Gutachtens sind ausgeschlossen.
wtf? rechtsinhaber ist nintendo! und die stellen doch keinen antrag darauf, dass man ihre waren nicht importieren darf! so eine schweinerei! also das ist nicht nur bisschen, sondern ziemlich zweifelhaft!!!
nintendo anrufen, bestätiigung zuschicken lassen, dass der rechtsinhaber den import erlaubt..
und jetzt der horror:
Der Beschlagnahme folgt eine Frist von zwei Wochen, innerhalb der gegen diese Maßnahme der Zollbehörde Rechtsbehelf eingelegt werden kann. Nach Ablauf dieser Frist bzw. nach Beendigung eines denkbaren Rechtsbehelfsverfahrens werden die betroffenen Waren eingezogen. Selbstverständlich ist auch gegen die Einziehung die Möglichkeit des Rechtsbehelfs gegeben. Nach Rechtskraft der Einziehung werden die Waren der Vernichtung zugeführt.
VERNICHTUNG!!!! :dbz2: :dbz2: :dbz2: :dbz2: :dbz2: :dbz2: :dbz2: :dbz2: :dbz2: :dbz2: :dbz2: :dbz2: :dbz2:
spike schrieb:Dann wirst du wohl noch ein gutes Jahr warten werden müssen, denn frühestens dann wirst du den NDS um ca. 100 bekommen werden.![]()