Sicher gibt es Unterschiede, dennoch muss der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben werden. So auch in Japan und den USA, etc. Wenn sich beide Seiten nicht einigen können, dann kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Zudem ist es ein Unterschied, ob ein Boni von beiden Parteien ausgehandelt wird, denn hier kann entweder der Arbeitgeber den Boni als Verhandlungsmasse vorschlagen, aber auch der Arbeitnehmer kann diesen in den Vertragsgesprächen fordern, oder ob ein Arbeitgeber bei Projekt „XY“ den Angestellten von sich aus und abseits des Vertrages bei Zielerreichung zusätzlich eine Prämie in Aussicht stellt.