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Kuriositäten

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Das

Wiederholt hatten Anhänger des Heim-Teams Böller und Knallkörper in Richtung Spielfeld geworfen und dabei auch eigene Fans im Rollstuhl gefährdet, die nah am Spielfeldrand saßen.

ist eine völlig andere Aussage als diese


Böller auf Rollstuhlfahrer werfen

Also unterstelle der Sportschau nicht, sie hätten hier fakenews geschrieben. Das geht auf deine Kappe.
 
Gibt einen Unterschied zwischen „Ich werfe Böller mit der Intention Rollstuhlfahrer zu erwischen“ und „Ich werfe Böller und mir egal wer in Mitleidenschaft gezogen werden könnte, wenn ich das Spielfeld verfehle“
 
Wenn ein Rollstuhlfahrer erwischt wird vom Böller, sei es auch zufällig, ist dies mit Böller auf Rollstuhlfahrer werfen. Ob es Absicht war diese zu erwischen ist egal.
 
Vorsatz oder Fahrlässigkeit :goodwork:
Nein. Wenn ich die Möglichkeit einer Rechtsgutverletzung erkenne und es billigend in Kauf nehmen, reicht das für Vorsatz. Für Vorsatz genügt es auch, wenn ich mir denke "es könnte den einen oder die andere treffen, mir egal, wen genau." Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit und bedingter Vorsatz. Muss man natürlich nicht kennen, nur sollte man dann nicht so forsch antworten.
 
Wenn ein Rollstuhlfahrer erwischt wird vom Böller, sei es auch zufällig, ist dies mit Böller auf Rollstuhlfahrer werfen. Ob es Absicht war diese zu erwischen ist egal.
Ist es eben nicht. Wenn Linksextreme Autos anzünden ist das Stetben einer Person keine Intention, wenn dies dort traurigerweise draus resultieren sollte. Außer du willst natürlich sagen das alle linksextremisten möglichst viele Menschen umbringen zu wollen, wenn sie Autos anzünden.
 
Ist es eben nicht. Wenn Linksextreme Autos anzünden ist das Stetben einer Person keine Intention, wenn dies dort traurigerweise draus resultieren sollte. Außer du willst natürlich sagen das alle linksextremisten möglichst viele Menschen umbringen zu wollen, wenn sie Autos anzünden.
Wenn jemand im Auto sitzt oder das Auto in einer Garage steht, ja dann ist eine Todesfolge durchaus im Rahmen dessen wie man es nennen kann. Z.B. "Linksextreme töten Familie" wäre da eine richtige Bezeichnung. Auch wenn das Ziel das Auto war.
Wenn aber wer ins Auto reinspringt (warum auch immer) und dabei stirbt, dann nicht.
Sonst wären ja alle Schlagzeilen wie "Porschefahrer knallt in Familienauto" ebenfalls falsch, da die Intention des Porschefahreres sicher nicht war in ein Auto zu fahren.
 
Man braucht hier keine große Diskussionskette aufmachen, da der Fall klar ist.
Kein Medium schreibt davon, dass Böller auf Rollstuhlfahrer geworfen wurden. Diese Aussage kommt einzig von der Seeschlange, der außer sich selbst, keine Quelle für die Aussage hat.
Er verweist zwar auf einen Artikel. Nur dort lässt sich seine Aussage nicht finden. Ergo betreibt Seeschlange hier trumpsches fakenewsn.
 
Nein. Wenn ich die Möglichkeit einer Rechtsgutverletzung erkenne und es billigend in Kauf nehmen, reicht das für Vorsatz. Für Vorsatz genügt es auch, wenn ich mir denke "es könnte den einen oder die andere treffen, mir egal, wen genau." Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit und bedingter Vorsatz. Muss man natürlich nicht kennen, nur sollte man dann nicht so forsch antworten.
Du hast natürlich recht, nur wollte ich es nicht allzu kompliziert machen.
Gibt der Fall auch gar nicht her
 
Man braucht hier keine große Diskussionskette aufmachen, da der Fall klar ist.
Kein Medium schreibt davon, dass Böller auf Rollstuhlfahrer geworfen wurden. Diese Aussage kommt einzig von der Seeschlange, der außer sich selbst, keine Quelle für die Aussage hat.
Er verweist zwar auf einen Artikel. Nur dort lässt sich seine Aussage nicht finden. Ergo betreibt Seeschlange hier trumpsches fakenewsn.
Beim nächsten Letzten Generationen Klebevorfall dann bitte ebenfalls so sachlich bleiben :kruemel:
 
Wie viele Straßenmeinungen gibt es denn täglich im deutschen Fernsehen? 20-40? Oder mehr?
Da sind die paar Beispiele prozentual ein Fliegenschiss.
Das sind ja nur Meldungen die aufgedeckt wurden. Wir haben jedenfalls genug Meldungen um zu belegen das Politiker als gewöhnliche Bürger zu befragen gängige Praxis ist.
 
Das sind ja nur Meldungen die aufgedeckt wurden. Wir haben jedenfalls genug Meldungen um zu belegen das Politiker als gewöhnliche Bürger zu befragen gängige Praxis ist.
Zunächst bedeutet eine Parteimitgliedschaft nicht, dass man Politiker*in ist. Und auch Mandatsträger*innen sind gewöhnliche Bürger und können befragt werden. "Aufgedeckt" wurde da nichts.
 
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