Kuriose und schockierende News

  • Thread-Ersteller Thread-Ersteller Zaphod
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Nicht offen für weitere Antworten.
Ja das wollte ich auch gerade posten. Manche Menschen sind einfach nur dumm. Der Hier z.B.^^

Crowley man arrested after trying to cash $360 billion check

FORT WORTH -- An aspiring record label owner is singing the blues after he was arrested last week for allegedly trying to pass a $360 billion check at a Fort Worth bank.

Employees at the Chase Bank at 8601 S. Hulen St. grew suspicious after seeing all those zeroes (10 to be exact) and called the check's owner. The woman said the suspect, Charles Ray Fuller, 21, of Crowley, is her daughter’s boyfriend and that he did not have permission to take the check or cash it.

Fuller was arrested on suspicion of fraud, along with unlawfully carrying a weapon and possession of marijuana after officers found less than 2 ounces of the drug and a .25-caliber handgun and magazine in his pockets.

While inside a patrol car, police say Fuller blurted out that he is starting his own record label and had been given the money by his girlfriend’s mother to help him start it.

Apparently breaking into the music business does not come cheap.

Luckily for him, bail was a lot less expensive. Fuller was released from Mansfield Jail on Thursday after posting $3,750 bail.
http://www.star-telegram.com/804/story/613036.html

:lol::lol::lol:
 
Vuestar, ein Unternehmen aus Singapur, sieht sich im Besitz eines Patents für die automatische Bild-Verlinkungen. Die Rechte sollen sich auf Singapur, Australien und die USA erstrecken. Nun fordert man Lizenzgebühren von Bild-Suchmaschinen.

Erste Rechnungen habe man bereits verschickt, so das Unternehmen. Bei der Firma handelt es sich um einen reinen Patentverwalter, dessen Geschäft lediglich darin besteht, Lizenzgebühren einzuziehen.

Das fragliche Patent wurde im Jahr 2001 eingereicht und 2006 genehmigt. Es beschreibt eine "Methode zur Ansteuerung von Web-Seiten über sichtbare Bilder". Definiert wird ein System, dass Bilder von externen Web-Seiten bezieht und dazu verwendet, Links zu den entsprechenden Angeboten zu setzen.

Damit können sich die Forderungen Vuestars praktisch gegen alle Unternehmen richten, die in den betroffenen Ländern eine Bilder-Suchmaschine betreiben. Welche Beträge das Unternehmen von den angeschriebenen Firmen verlangt, wurde bislang nicht bekannt. Lizenzen würden in der Regel aber je nach Größe des Angebots zu Preisen zwischen 200 Dollar und einigen Millionen Dollar vergeben, hieß es.

Aber auch andere Web-Seiten könnten ins Visier der Firma geraten. So vernetzen häufig auch Weblogs ihre Beiträge zu bestimmten Inhalten, in dem Inhalte anderer Blogger eingebunden und verlinkt werden.
Quelle: winfuture..



AAAH. Auf sowas hat die Welt gewartet. Ein weiteres sinnloses und dummes Patent. Was schon dumm ist, dieses zu beantragen. Aber es auch noch zu erlauben. Da gehoert schon viel Dummheit dazu. -.-
 
Quelle: winfuture..



AAAH. Auf sowas hat die Welt gewartet. Ein weiteres sinnloses und dummes Patent. Was schon dumm ist, dieses zu beantragen. Aber es auch noch zu erlauben. Da gehoert schon viel Dummheit dazu. -.-


SCheiß Patent-Abzock-Firmen.


Es beschreibt eine "Methode zur Ansteuerung von Web-Seiten über sichtbare Bilder". Definiert wird ein System, dass Bilder von externen Web-Seiten bezieht und dazu verwendet, Links zu den entsprechenden Angeboten zu setzen.
Klingt ja wirklich revolutionär, wow, ein Bild, das wenn man draufklickt, zu einer Seite verlinkt. Naja, wenn es dynamischer ist, könnte es wohl sogar etwas komplizierter werden ;)
 
hab eine neue KURIOSE und SCHOCKIERENDE News! :x und das ist echt die uebelste heute am 13.Freitag. _._


Die britische Musikindustrie befürchtet offenbar schwindende Einnahmen, weil ausgerechnet die Polizei in der Region Lancashire auf ihren Revieren verantwortungsloserweise öffentlich Musikstücke aufgeführt hat. Die Beamten sollen durch den Betrieb ihrer Radios gegen das Urheberrecht verstoßen haben.

Der in Lancashire zuständige Polizeichef Steve Finnigan muss sich nur vor Gericht verantworten, weil ihm das britische Gegenstück der GEMA, die Performing Rights Society (PRS), den Verstoß gegen das Urheberrecht durch die Erlaubnis, in Polizeistationen Musik abzuspielen, vorwirft. Die PRS will nun eine Verfügung erwirken, die den Betrieb von Radios und anderer Geräte zur Musikwiedergabe in Polizeistationen verbietet.

Die Polizei soll Lizenzzahlungen leisten, um das Verbot zu verhindern. Außerdem fordert die PRS Schadenersatz, weil Musik in 34 Polizeistationen gespielt wurde, für die keine Lizenz erteilt worden war. Normalerweise müsste die Behörde, wie auch hierzulande üblich, Lizenzen erwerben, da die Musik in öffentlichen Gebäuden gespielt wird.

Die Vertreter der Rechteinhaber gehen offenbar schon länger gegen britische Polizeibehörden vor. In einer Reihe weiterer Regionen in England und Wales soll ebenfalls ohne entsprechende Lizenzgebühren zu zahlen Musik auf Polizeistationen gespielt worden sein, unter anderem als Hintergrundmusik oder zur Überbrückung von Wartezeiten bei Anrufen.
Quelle: winfuture

Und das hier solltet ihr gleich mitlesen! >>> RettetDasInternet <<<

Ist genial geschrieben und kommt nah an der derzeitigen Situation heran (leider X_x)

Mein Kommentar dazu:

Was soll man dazu noch sagen... :oops: einfach nur krank der ganze Mist.
 
15 Jahre nach Ende der Apartheid
USA streichen Mandela von Terrorliste


Fast 15 Jahre nach dem Ende der Apartheid in Südafrika haben die USA den früheren Präsidenten Nelson Mandela und seine Partei Afrikanischer Nationalkongress (ANC) von der Terrorliste gestrichen. Wie das Weiße Haus mitteilte, unterzeichnete US-Präsident George W. Bush in der Nacht ein Gesetz, das die südafrikanische Regierungspartei nicht mehr als Terrororganisation einstuft.

Bislang hatte das US-Außenministerium Mandela für jede Reise in die USA eine Sondergenehmigung ausstellen müssen, die besagt, dass der Friedensnobelpreisträger kein Terrorist sei. Mandela und andere ANC-Mitglieder können nun ganz normal ein Visum für US-Aufenthalte beantragen.

"Peinliche Angelegenheit"

Das Gesetz geht auf eine Initiative des demokratischen Abgeordneten Howard Berman zurück. Im April hatte sich US-Außenministerin Condoleezza Rice für die Streichung des ANC von der schwarzen Liste der Terrororganisationen stark gemacht. Rice sprach damals von einer "peinlichen Angelegenheit", dass sie Mandela immer noch eine Sondergenehmigung für die Einreise ausstellen müsse.

Der ANC-Politiker Mandela hatte 1993 für seinen Kampf gegen das Apartheid-Regime in Südafrika den Friedensnobelpreis erhalten. 1994 war er zum ersten schwarzen Präsidenten des Landes gewählt geworden. Seine Partei dominiert die südafrikanische Politik bis heute.

quelle: http://www.tagesschau.de/ausland/mandela12.html

Potzblitz!! Das ging ja mal flott :) Ein hoch auf die Bürokratie :lol:

...

einfach nur traurig :neutral:
 
Sag mal, was fällt euch ein den Thread so verkommen zu lassen? Der war ja schon 2 Meter unter der Erde... *Thread ausgrab* :oops:
Sollte doch gerade zur Olympiazeit ein paar schockierende News geben, die teilgefakete Eröffnungsfeier als Beispiel :P



Nun ja, ich glaub ich muss euch mal was aus dem Sonnigen Baden berichten, die NPD möchte nämlich gern ins Bordell und darf nicht...
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=smj2008820-239K

Aber sie geben nicht auf und klagen drum:
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=wai2008422-18J

:shakehead:




Wenn wir gerade bei sinnfreien Klagen sind StudiVZ hat diese Woche auch wieder eine auf Lager: http://www.heise.de/newsticker/StudiVZ-erwirkt-Verfuegung-gegen-BoerseVZ--/meldung/114562

Die wievielte Seite und Domain ist das, die sie jetzt niedergeklagt haben? Im mittleren zweistelligen Bereich müssten sie langsam schon angekommen sein. Meinetwegen kann Holtzbrinck-VauZett sich mit seinem Verhalten gleich zusammen mit der Musikindustrie aus dem Internet gegangen werden, beide schaden "dem Internet" in ihrer jetzigen Form mehr als sie nutzen. :evil:
 
Heute stand in der Zeitung ein Bericht über einen Selbstmörder, der sich selbst 5mal in den Kopf geschossen und mit allen 5 Kugeln im Kopf überlebt hat :o
 
Wenn wir gerade bei sinnfreien Klagen sind StudiVZ hat diese Woche auch wieder eine auf Lager: http://www.heise.de/newsticker/StudiVZ-erwirkt-Verfuegung-gegen-BoerseVZ--/meldung/114562

Die wievielte Seite und Domain ist das, die sie jetzt niedergeklagt haben? Im mittleren zweistelligen Bereich müssten sie langsam schon angekommen sein. Meinetwegen kann Holtzbrinck-VauZett sich mit seinem Verhalten gleich zusammen mit der Musikindustrie aus dem Internet gegangen werden, beide schaden "dem Internet" in ihrer jetzigen Form mehr als sie nutzen. :evil:

So ein Schwachsinn :rolleyes: Als darf ich auch kein "GamerVZ" machen, weil die Buchstaben V und Z am ende hintereinander vorkommen? Klasse, dann lasse ich mir den Begriff "board"" patentieren, der dürfte sogar noch mehr einbringen :lol2: Aber mal ehrlich, was haben sie denn davon, dass sich BörseVZ umbennennen musste? Ist ja nicht so, dass die sich gegenseitig was wegnehmen.
 
jetzt gehts ab hier :rofl3:

Gerichte erteilen Freibrief zur Jagd auf Filesharer

Die Landgerichte Köln und Düsseldorf haben in einer ersten Entscheidung zum neuen Urheberrecht eine sehr niedrige Grenze für die Auskunftspflicht von Providern gegenüber der Musikindustrie gesetzt.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Rechteinhaber bei Urheberrechtsverstößen im gewerblichen Umfang direkt die Identität des Nutzers bei seinem Internet-Anbieter erfragen können. In einer ersten Entscheidung zu einstweiligen Anordnungen gegen die Deutsche Telekom sehen die Gerichte diesen Fall bereits beim Angebot eines einzelnen Albums für gegeben.

Beantragt wurde die Anordnung von der "DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien". Das Unternehmen wirbt für seine Dienste mit dem Slogan "Turn piracy into profit" und verfolgt im Auftrag der Musikkonzerne die illegale Nutzung von Filesharing-Plattformen.

Die Zivilgerichte müssen nun mit einer regelrechten Klageflut rechnen. Immerhin kündigte DigiProtect bereits an, man werde "nun auch all die anderen Internetprovider ins Visier nehmen, die sich jahrelang aus Datenschutzgründen geweigert haben, hinter IP-Adressen stehende Straftäter zu nennen".

Die niedrige Stufe, mit der die Gerichte ein gewerbsmäßiges Ausmaß bemessen, gibt der Medienindustrie einen regelrechten Freibrief zum Eintreiben von Nutzerdaten. Schließlich dürfte jeder nahezu Nutzer von Filesharing-Diensten Daten vom Umfang eines Albums mit anderen Anwendern austauschen, seien es nun mehrere MP3-Dateien, einzelne Kinofilme oder Hörbücher.
Quelle: winfuture.de


was soll man dazu noch sagen? :rofl3: ohne Worte... :shakehead:
 
Wie war das gleich noch mit der Musikindustrie und "aus dem Internet gegangen werden" ? ;-)

Jahrelange Trends verpassen, und jetzt rumheulen und sich ein dann ein zweites Standbein mit Abmahnungen mit Fantasiebeträgen aufbauen, erbärmlich sowas. Schade dass die Politik da noch mitmacht und das Urheberrecht immer weiter verschärft, was dabei rauskommt sieht man ja.
Bin mal gespannt ob wir es irgendwann auch fertigbringen wie die USA Leute wegen Filesharings auf die Anti-Terror-Liste setzen, dem Einwohnermeldeamt für Terroristen und alle die es noch werden wollen ;-)


Die Anwälte freuts auf jeden Fall, endlich Abwechslung von den ganzen "mein Nachbar hat den Baum zu nah an die Gartengrenze gepflanzt" - Fällen, und ne ordentliche Stange mehr Kohle...
Und schade für "den Datenschutz" und die Provider, die jetzt noch mehr unnötige Arbeit haben...
 
Zuletzt bearbeitet:
der Witz sind diese 2 Punkte

dass Rechteinhaber bei Urheberrechtsverstößen im gewerblichen Umfang direkt die Identität des Nutzers bei seinem Internet-Anbieter erfragen können

und

Daten vom Umfang eines Albums

also schadet es der Firma extrem, wenn nur einer (nehmen wir mal das utopische an). NUR EIN MENSCH wuerde sich das laden, waere theor. schon ein gewerbl. Ausmass. Laut dem flachen Gesetz hier.
Denn man kann es sich ja drehen wie man will. -.-
 
ANIFri, Sep 5 12:35 PM

Washington, Sept 5 (ANI): Trained sexologists can know the history of a woman's vaginal orgasm just by observing the way she walks, according to a new study.

The study, led by Stuart Brody of the University of the West of Scotland in collaboration with colleagues in Belgium was carried out on 16 female Belgian university students.

The participants completed a questionnaire on their sexual behaviour and were then videotaped from a distance while walking in a public place.

The videotapes were then rated by two professors of sexology and two research assistants trained in the functional-sexological approach to sexology, who were had no idea about the women's orgasmic history.

It was found that the appropriately trained sexologists could correctly infer vaginal orgasm through watching the way the women walked over 80 percent of the time.

Also, on further analysis, it was discovered that the sum of stride length and vertebral rotation was greater for the vaginally orgasmic women.

"This could reflect the free, unblocked energetic flow from the legs through the pelvis to the spine," noted the authors.

Out of many plausible explanations for the results, once could be that a woman's anatomical features may predispose her to greater or lesser tendency to experience vaginal orgasm.

"Blocked pelvic muscles, which might be associated with psychosexual impairments, could both impair vaginal orgasmic response and gait," said Brody,

Besides, vaginally orgasmic women may feel more confident about their sexuality, which might be reflected in their gait.

"Such confidence might also be related to the relationship(s) that a woman has had, given the finding that specifically penile-vaginal orgasm is associated with indices of better relationship quality," stated the authors.

This study has linked vaginal orgasm to better mental health. The study provides some support for assumptions of a link between muscle blocks and sexual function, according to the authors.

The authors concluded that it might support the idea of incorporating training in movement, breathing and muscle patterns into the treatment of sexual dysfunction.

The study is published in the latest issue of The Journal of Sexual Medicine, the official journal of the International Society for Sexual Medicine and the International Society for the Study of Women's Sexual Health. (ANI)

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