MultiXero
L99: LIMIT BREAKER
Sehe ich prinzipiell wie Multi.
Was genau? Das du klar dagegen bist, dass 14jährige mit Erwachsene rum machen, oder das jeder mit jedem sein Lachs ins Erdreich tauchen darf?
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Sehe ich prinzipiell wie Multi.
Was genau? Das du klar dagegen bist, dass 14jährige mit Erwachsene rum machen, oder das jeder mit jedem sein Lachs ins Erdreich tauchen darf?
Das nennt sich auch Doppelmoral
Nach Deutschem Recht wäre der Sex ne Vergewaltigung wenn ne Zwangslage ausgenutzt wird, wenn also nachgewiesen werden kann, dass der/die 14 Jährige bedrängt worden ist.
Und meine das löst es am besten.
So ich ich den Text verstehe, war das ne Beziehung!
Macht auch Sinn, da ich sonst kaum glaube das die Mutter davon je was erfahren hätte.
Von daher gehe ich mal nicht von einer Zwangslage aus.
Selbst ne Beziehung könnt ne Zwangslage sein wenn der 14/15 Jährige erkenntlich gar nicht reif dazu war.
Er gilt als eines der bekanntesten Gesichter der radikalislamistischen Szene Deutschlands: Nun wurde Sven Lau in Düsseldorf zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 36-Jährige hat aus Sicht der Richter jahrelang den Terror im Ausland unterstützt.
'I was raped every day for six months': Yazidi girl says after escaping from ISIS
A Yazidi girl has spoken of the great pain she went through at the hands of ISIS militants after she was captured and used as a sex slave.
Immer mehr schwangere Frauen beantragen Asyl in Deutschland. Sie bezahlen Scheinväter, damit ihre Kinder automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Allein in Berlin soll es 700 Fälle geben.
Scheinväter, Anwälte und Notare profitieren
Die Behörden können bisher aber nur schwer gegen diese Betrugsfälle vorgehen. Eine Vaterschaft darf selbst im Verdachtsfall nicht angefochten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2013 entschieden. Zu groß sei das Risiko, dass die Kinder staatenlos werden würden.
Künftig sollen Ausländerbehörden bei Verdacht auf einen Betrug jedoch aktiv werden können. Das sieht ein Gesetzespaket vor, das gerade von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Ole Schröder (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, sagte dazu: „Selbstverständlich ist das auch mit dem Bundesverfassungsurteil im Einklang, weil wir präventiv dafür sorgen, dass solche Scheinvaterschaften gar nicht erst beurkundet werden.“
Ihre Masche flog nur dank aufmerksamer Behörden-Mitarbeiter auf: Die Polizei ermittelt gegen mehr als 300 Asylbewerber wegen Sozialbetrugs. Es geht um einen Millionen-Schaden.
Krass: Im Schnitt sollen sich die Flüchtlinge drei bis vier, in einem Fall sogar 12 Identitäten zugelegt haben!
Problem: Bei der Ankunft 2015 wurden nicht allen Flüchtlingen Fingerabdrücke genommen, viele wurden nicht registriert – das nutzten einzelne zum Abkassieren aus. Laut Gesetz steht jedem Flüchtling ein Taschengeld von 135 Euro pro Monat zu. Wer außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebt, bekommt weitere 216 Euro. Der Schaden pro Betrüger summiert sich leicht auf 10 000 Euro – macht bei 300 Verdächtigen 3 Millionen Euro pro Jahr
Der bereits in Italien registrierte Sudanese Al Haj O. (25) kassierte von Juni 2015 bis August 2016 unter sieben verschiedenen Identitäten fast 22 000 Euro Stütze, wurde verurteilt – und wird trotzdem nicht abgeschoben.
Flüchtling Ahmed M. (28) hatte sich zwischen April 2015 und Oktober 2016 unter falschen Namen in Osnabrück, Harburg und Hildesheim rund 33 500 Euro an Sozialleistungen (Taschengeld und Unterkunft) ergaunert.
In 13 Monaten kassierte Flüchtling Amir M. (19) unter neun verschiedenen Alias-Namen 40 264 Euro Stütze bei den Kommunen ab, verursachte Quartierkosten von 52 631 Euro. Macht 92 895 Euro Gesamtschaden für den Steuerzahler!
Manchmal ist es nur ein einzelner Fall, der zeigt, dass ein ganzes System nicht funktioniert. So wie der von Verica J. (31, polizeibekannt) aus Serbien. Die Schwangere lebt seit Jahren mit ihren sechs Kindern in Berlin und hat Tausende Euro Leistungen bezogen – obwohl sie gar nicht in Deutschland sein dürfte.
Wenn Behörde A nicht weiß, was Behörde B macht, kann auch Behörde C nichts mehr ausrichten: Die Geschichte der Serbin Verica J. (31) zeigt, wie leicht es ist, im deutschen Ämter-Dschungel zu betrügen.
Nicht so im Fall J.: Bereits ein halbes Jahr nach ihrer Abschiebung wird sie im März von den Berliner Behörden wieder in einem Flüchtlingsheim untergebracht. Nach B.Z.-Informationen hat sie sich bei einem Sozialamt als wohnungslos gemeldet – und bekam sofort einen Heimplatz zugewiesen – vermutlich, weil sie schwanger ist.
Unglaublich: Obwohl Verica J. auch beim zweiten Mal diesen Namen angibt, fällt niemandem auf, dass sie bereits des Landes verwiesen wurde. Sie kam mit dem Auto, an den EU-Grenzen gibt es keine Kontrollen. Nun zahlt das Sozialamt ihr und jedem ihrer Kinder 25 Euro pro Tag für die Unterkunft (1 Zimmer, ca. 20 Quadratmeter). Dazu kommt Taschengeld von mehreren hundert Euro pro Monat.
J. stellt wieder einen Asylantrag. Und: Auch hier merkt niemand, dass es für sie und ihre Familie ein Einreiseverbot gibt. Als im Mai drei ihrer Kinder vom Jugendamt Pankow in Obhut genommen werden, eskaliert die Situation. Der Verdacht: schwere Kindesmisshandlung. Die Mutter und ihr ältester Sohn greifen die Polizisten an. Die Beamten nehmen die Personalien auf. Dabei fällt zum ersten Mal auf, dass die Familie gar nicht in Deutschland sein dürfte. Und: Gegen Verica J. ermittelte die Staatsanwaltschaft.
Ein Sprecher des Kriminalgerichts Moabit bestätigt: „Es liefen drei Verfahren wegen Diebstahls, in einem Fall mit Körperverletzung. Sie soll den Ladendetektiv angegriffen haben. Alle drei Verfahren konnten nicht angeklagt werden, da keine ladungsfähige Adresse vorhanden war.“ Die Straftaten soll sie 2015, 2016 und 2017 begangen haben.
Aber obwohl jetzt allen Ämtern bekannt sein müsste, dass Verica J. auch gegen das Asylgesetz verstoßen hat, lebt sie unbehelligt weiter in der Flüchtlingsunterkunft. Die drei Kinder werden inzwischen in einer Einrichtung in Brandenburg betreut. Mehr als 150.000 Euro kostet das im Jahr – doch immerhin: Es geht ihnen dort gut.
Ein 59-Jähriger wurde am Amtsgericht Aschaffenburg des vorsätzlichen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen und des fahrlässigen unerlaubten Besitzes von Munition schuldig gesprochen. Der selbsternannte Reichsbürger erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung.
Bei einem Routine-Einsatz feuerte der Reichsbürger Wolfgang P. elf Schüsse auf Polizisten ab. Einer von ihnen starb. Auf der Anklagebank wird neben dem Reichsbürger auch ein Polizist sitzen.
Scheinbarer haben wir bei uns auch 1 oder 2, wo es mehr oder weniger ein offenes Geheimnis ist, Aber man kann es halt nicht beweisen, da man sie nicht zu Vaterschaftstests zwingen kann. Und selbst wenn es rauskommt ist das Geld verprasst und zu holen ist dann auch nichts mehr.
Ein ganz kurioser Fall, wo die Mutter noch in Serbien lebte, das Kind dort geboren ist und der "Vater" niemals dort war. Ist halt nur schwer zu beweisen.
Beim Absturz eines Kampfhubschraubers vom Typ Tiger in Mali sind zwei Bundeswehrsoldaten ums Leben gekommen. Das teilte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am späten Mittwochabend bei einem kurzfristig anberaumten Pressestatement in Berlin mit. Die Absturzursache ist noch ungeklärt. Hinweise auf eine Fremdeinwirkung lägen bisher nicht vor, sagte der Stellvertreter des Generalinspekteurs, Vizeadmiral Joachim Rühle.
Beim ganzen "Sozialbetrug" sollte man nicht vergessen wie fehlbar Programme und Menschen sein können. Ausländische Namen glänzen ja durch sehr ungewohnte Schreibweisen oder seltsamen Buchstaben die wir so nicht kennen. Wenn Behörde A den Namen ohne Sonderzeichen eingibt, Behörde B aber mit Sonderzeichen, gibt es zwei Personen. Von Schreibfehlern mal abgesehen.
Beispiel polnische Namen: Krzysztof Kiéslowski, Krzysztof Kieślowski oder Krzysztof Kieślowski? Ist halt ein wenig schwerer als ein Wolfgang Petersen
Ein Schiff ultrarechter Anti-Flüchtlings-Aktivisten hat einen Teil seiner Besatzung verloren, nun hängt es in Zypern fest. Die asiatische Crew sei von Bord gegangen, bestätigte die Gruppe "Defend Europe" auf ihrem Twitter-Account.
Das Schiff war von Mitgliedern der Identitären Bewegung gechartert worden, um Flüchtlinge an der Überfahrt über das Mittelmeer zu hindern.
Einem Zeitungsbericht zufolge wurde das Schiff von den nordzyprischen Behörden festgesetzt. Der Kapitän der C-Star und sein Stellvertreter seien im Hafen von Famagusta in der Türkischen Republik Nordzypern festgenommen worden, berichtet die zyprische Zeitung "Kibris Postasi". Der Vorwurf lautet demnach auf Dokumentenfälschung. Schwierigkeiten bereitete offenbar die asiatische Besatzung.
Bei den 20 Männern, die verschiedenen Medienberichten zufolge Tamilen seien, handelt es sich laut einer weiteren Twitter-Mitteilung von "Defend Europe" um angehende Seemänner. Sie hätten für die Fahrt auf dem Schiff gezahlt, um ihre Ausbildung abzuschließen. Ursprünglich hätten sie das Schiff in Ägypten verlassen sollen, das sei aber aufgrund von nicht näher benannten "Intrigen der NGOs nicht möglich" gewesen.
Einige der Männer sollen in Zypern Asyl beantragt haben. Dafür machte die Mitteilung von "Defend Europe" angebliche "Bestechungsangebote" von nicht benannten Nichtregierungsorganisationen verantwortlich.
http://www.spiegel.de/panorama/identitaere-bewegung-teil-der-besatzung-geht-von-bord-a-1159881.html
[STRIKE]
Die Beweislast liegt bei sicheren Herkunftsländer bei der Antragstellerin [/STRIKE]
Falsch verstanden
Hier mal exklusives Videomaterial von den deutschen Ausländerbehörden:
[video=youtube;I8NVPe_gfZQ]http://www.youtube.com/watch?v=I8NVPe_gfZQ[/video]
:v:
:v: :v: :v:Rechte Aktivisten im Mittelmeer: Crewmitglieder gehen von Bord - und beantragen Asyl
Läuft, die Verteidiger Europas schleppen also noch mehr Flüchtlinge an und fälschen scheinbar als Extra-Service noch die Dokumente :v:
Ein Tunesier unter Terrorverdacht darf nach einem Gerichtsbeschluss nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Ermittler gehen davon aus, dass er in Deutschland einen Anschlag für den sogenannten Islamischen Staat planen sollte. In Tunesien gilt er als Mittäter eines Anschlags mit 24 Todesopfern.
Hessen plante den Mann anschließend in sein Heimatland abzuschieben: Innenminister Peter Beuth (CDU) erklärte, das Land habe "großes Interesse" an dessen Rückführung nach Tunesien. Doch: Wenige Minuten bevor am 22. März der Flieger mit dem Mann an Bord in Richtung Tunesien abheben sollte, wurde die Abschiebung gestoppt. Der Grund: Der Terrorverdächtige hatte sozusagen in letzter Minute einen Asylantrag gestellt.
Zwar lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) diesen als offensichtlich unbegründet ab. Der Mann wehrte sich dagegen allerdings mit einem Eilantrag vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht. Am Mittwoch urteilte das Gericht nun, dass der Terrorverdächtige nicht abgeschoben werden darf. Zwar bestätigte das Gericht, dass Deutschland ein Interesse an der Abschiebung habe – der Mann habe in Tunesien keinen hinreichenden Schutz vor der Todesstrafe.