Das De-CIX-Management akzeptiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der BND-Spionage am Frankfurter Internetknoten nicht. Es sieht die vorgebrachten Fragen nicht geklärt und den Rechtsschutz gefährdet.
Die Betreiber des Internetknotens De-CIX wollen sich auch nach ihrer
verlorenen Klage gegen den breiten Datenabgriff des Bundesnachrichtendiensts (BND) an dem weltweit größten Austauschpunkt nicht länger als Komplizen bei den damit verknüpften Eingriffen ins Fernmeldegeheimnis verdingen lassen. "Wir sind uns mit unserem Gang nach Karlsruhe sehr sicher", erklärte Klaus Landefeld, Aufsichtsrat der Management-Gesellschaft, am Donnerstag gegenüber heise online. Es gelte, die zahlreichen vom Bundesverwaltungsgericht ungeklärten Rechtsfragen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
BND kopiert Datenverkehr
Der BND geht seit rund zehn Jahren an den De-CIX direkt heran, über den mittlerweile zeitweise mehr als sechs Terabits an Daten pro Sekunde fließen. Er leitet dabei den Internetverkehr angeschlossener Provider komplett zur weiteren Analyse aus, lässt sich also eine vollständige Kopie des Datenwusts übermitteln. Die Betreiber des Knotens sahen angesichts dieser weitgehenden Praxis, in die sich der BND
von der NSA einweisen ließ und abgefischte Bits und Bytes auch im großen Stil an den US-Geheimdienst weiterleitete,
frühzeitig Diskussionsbedarf.
Dabei ging es vor allem darum, wo bei den in Frankfurt anvisierten Leitungen Verkehre liegen sollten, die nicht auch Kommunikation von Bundesbürgern enthalte und somit gegebenenfalls ohne explizite Rechtsgrundlage hätte überwacht werden können. Generell passten die Regeln, nach denen der Auslandsgeheimdienst auf Basis unscharfer Prozentvorgaben die Daten abgriff, nach Ansicht der Betreiber nicht zum Netzverkehr ohne klaren "Auslandsanteil" und Mehrfachkapazitäten.
Die ausgemachten "umfassenden Verstöße" gegen Artikel 10 Grundgesetz und das darin verbriefte Kommunikationsgeheimnis hat der De-CIX nach eigenen Angaben zwar in das Verfahren in Leipzig eingebracht und detailliert dargelegt. Sie seien jedoch vom Bundesverwaltungsgericht "aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen" dort
nicht behandelt worden. Laut dem Urteil der Richter obliege die "alleinige Verantwortung für die Wahrung der Rechte der Bürger und Unternehmen" der G10-Kommission des Bundestags, die sich aber vom Vorgehen des BND
überrumpelt sahund als zahnloser Tiger gilt. Diese Gremium mit dem Schwerpunkt Auslandsüberwachung solle nun offenbar auch dafür sorgen, dass "innerdeutsche Kommunikation" angemessen geschützt bleibe.
Wo ist der Rechtsschutz?
Die Leipziger Entscheidung wirft laut dem De-CIX-Management damit insgesamt Fragen zum effektiven Rechtsschutz auf. So könnten Bürger ohne die erforderlichen Detailkenntnisse nicht darlegen, dass sie selbst von der BND-Überwachung in Frankfurt betroffen seien. Die verpflichteten Unternehmen wiederum dürften die Rechte der Bürger nicht geltend machen.
Die Betreiber wollen dem Bundesverfassungsgericht nun diese Probleme vorlegen. Man sehe sich gegenüber den Kunden "stets in der Pflicht", darauf hinzuwirken, dass eine
strategische Fernmeldeüberwachung ihrer Telekommunikation mit dem
umstrittenen BND-Datenstaubsauger "ausschließlich in rechtmäßiger Weise stattfindet". Die Karlsruher Richter sollen zudem prüfen, ob der De-CIX tatsächlich Anordnungen des federführenden Bundesinnenministeriums für den BND umsetzen muss, die zwar "formal korrekt sein mögen, aber aus unserer Sicht inhaltlich weiter fragwürdig sind".
In Karlsruhe dürfte die Beschwerde der Frankfurter besser aufgehoben sein als in Leipzig. Zumindest der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, bewertete die BND-Ausleitungen bereits in einer Einschätzung für den De-CIX als "insgesamt rechtswidrig". Dabei könne nicht sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen für derart tiefe Grundrechtseingriffe etwa nach dem G10-Gesetz gewahrt blieben. Der Bundestag hat mittlerweile das Vorgehen des Geheimdienstes
legalisiert und dessen Überwachungsbefugnisse deutlich ausgebaut. Laut Papier reicht dies aber nicht aus. So vertraue der Gesetzgeber etwa darauf, dass derzeit "begrenzte personelle und sachliche Kapazitäten" die BND-Spionage praktisch einschränkten.
De-CIX lässt nicht locker
Parallel plant die De-CIX-Managementgesellschaft laut Landefeld eine zweite Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Auf diesem Weg solle sichergestellt werden, dass "die eigenen Grundrechte des Unternehmens und seiner Mitarbeiter als Kommunikationsteilnehmer geltend gemacht und effektiv sichergestellt werden können". Abgewinnen kann der De-CIX dem jetzt ergangenen Beschluss nur, dass die Betreibern damit nicht für die beklagten Rechtsverstöße hafteten. Die Verantwortung müssten demnach "ausschließlich die Bundesregierung und ihre Organe tragen".
Quelle:
heise.de