Gesetzeslücken schließen, Verbote aussprechen, Schulen unterstützen: Die Fraktionen der Ampel haben sich mit CDU und CSU endlich auf die Resolution zum Schutz jüdischen Lebens geeinigt. Der Text liegt dem SPIEGEL vor.
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Deutschland zieht mit seiner möglichen Antisemitismus-Resolution alle hier lebenden Juden für Israels Politik in die Verantwortung. Selbst Israelis werden damit als Antisemiten bezeichnet, was jedoch nichts neues ist. Ein guter Kommentar dazu:
Die Antisemitismus-Resolution, ist für zahlreiche Israelis ein Hohn. Kritik am Handeln der israelischen Regierung soll als antisemitisch gebrandmarkt werden.
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Man stelle sich vor, dass deine Regierung dich wegen Kritik an Israel bald Repressalien aussetzt und Proteste kriminalisiert, weil du nicht willst, dass Kinder in Gaza sterben - ein weiteres Wochenende, in dem das wieder der Fall war.
Bevor man ein Argument für unbrauchbar erklärt, sollte man es wenigstens verstanden haben:
1. Israel verfügt über die militärischen Mittel zur Verwirklichung eines Genozids.
2. Für die Genozideinordnung ist die Genozidabsicht zentral. Keine Absicht, kein Genozid.
3. Eine Genozidabsicht ist folglich unplausibel wenn in Gaza nicht auffällig mehr Zivilisten sterben als das normalerweise der Fall ist.
4. Was "normalerweise" bedeutet, hängt von den Kontextfaktoren ab. In einem urbanen Krieg sterben normalerweise deutlich mehr Zivilisten als bei Kampfhandlungen im freien Feld. Insofern sind die Rahmenbedingungen des Kriegs sehr wohl relevant für die Einordnung.
5. Relevanter Vergleichsmaßstab sind nicht die absoluten Zahlen, sondern das Verhältnis zwischen toten Kombattanten und toten Zivilisten. Die sog. Combatant-to-Civilian Kill Ratio (CCKR) gilt als Maß für die Zielgerichtetheit militärischer Operationen bzw. inwieweit Leib und Leben der Zivilbevölkerung bei Kampfhandlungen geschont werden. Die Dunkelziffer spielt für den Vergleich keine wesentliche Rolle, weil die Vergleichszahlen genauso durch diese verzerrt sind.
7. Die Schätzungen für die CCKR in urbanen Kriegen gehen teilweise erheblich auseinander und reichen etwa von 1:1 bis 1:5. D.h. auf einen toten Kämpfer kommen gewöhnlich ein bis fünf tote Zivilisten. Im Gazastreifen liegt die Schätzung zwischen 1:1 und 1:2. Damit würde der Anteil ziviler Verluste in Gaza im unteren Erwartungsbereich liegen.
8. Das Verhältnis ist also nur insofern auffällig, als dass man fragen muss, warum trotz Hamas Strategie, die es ganz bewusst auf tote Zivilisten anlegt, nicht wesentlich mehr Zivilisten in Gaza sterben.
9. Das ist keine Erklärungslücke in den Daten, sondern vorrangig eine Erklärungslücke der Genozidhypothese bzw. bei Leuten wie Olmer Bartov, welche sie vertreten.
10. Militärexperten die vor Ort in Gaza waren, haben längst eine plausible Antwort gefunden: Israel beabsichtigt keinen Genozid, sondern operiert dort weitestgehend in Einklang mit dem humanitären Völkerrecht.
1. Die Genozidabsicht ist zentral, wofür es Indizien und Evidenzmaterial gibt. Was auch zentral ist, ist die direkte Umsetzung der Genozidabsicht auf dem Schlachtfeld. Ersteres ist durch Aussagen belegbar, zweiteres weiterhin strittig, aber diskutabel.
2. Die Rahmenbedingungen sind in einem juristischen Urteil zu berücksichtigen, aber der Schauplatz der Kampfhandlungen ist nicht konstitutiv für die Genoziddefinition.
3. Die CCKR ist aktuell ungeeignet als Maß. Die Auslegung, welche Personen als Zivilisten und welche als Kombattanten gelten, ist hier entscheidend für die mangelnde Aussagekraft. Israel wird als Beschuldigter eine großzügige Auslegung von Kombattanten bevorzugen, um seinen Kampfhandlungen Legitimität zu verleihen.
4. Ferner ist davon auszugehen, dass die Todeszahlen viel höher sind als bekannt, insofern die CCKR auch im Hinblick auf diesen Punkt noch keine Aussagekraft hat.
5. Nicht Israel, sondern humanitäre Hilfen haben zudem noch weitaus höhere Todeszahlen vermieden. Die Minimierung von zivilen Toten ist nicht Israel zuzurechnen, da Israels Krieg auch ein Krieg gegen die humanitären Hilfen ist. Mit dem neueren Verbot der UNRWA ist ein weiterer Schritt getan, um die Vermeidung von zivilen Toten zu vermeiden.
6. Wenn die Hamas die Absicht hat, viele zivile Tote durch Israels Handeln herbeizurufen, dann entledigt dies Israel nicht von der Verantwortung für seine Taten ("Er hat mich dazu angestiftet, schwerwiegende Verbrechen zu begehen, insofern trägt er Verantwortung für alles" ist eine infantile Begründung, die juristisch und unter Verhältnismäßigkeitspunkten äußerst schwer bis gar nicht rechtzufertigen ist).
7. Israel operiert nicht im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und Israel beabsichtigt die Auslöschung palästinensischer Existenz.