Ich spreche hier mal darüber, worum es gestern inhaltlich ging!
Ich beziehe mich hier auf übereinstimmende Äußerungen und Zusatzerklärungen der Politiker. Ich verweise auf die Markus Lanz Sendung von gestern, wo Herr Hofreiter (Grüne) und die Journalisten da waren, die die Grünen bedingungslos unterstützen.
Es wurde mir so dargestellt, dass es um einen zweistellige Milliardenbetrag ging, der zusätzlich zu den geplanten Schulden als Schulden aufgenommen werden sollte. Damit das Grundgesetzkonform ist, sollte das als Notfall wegen der Ukraine begründet werden, um die Schuldenbremse auszusetzen. Soweit, so gut.
Allerdings waren von dem Paket nur 3 Milliarden als Direkthilfe für die Ukraine vorgesehen. Ein deutlich kleinerer Betrag also, den man wohl auch ohne extreme Neuverschuldung hätte finanzieren können, aber das wollten Grüne und Kanzler nicht separat. Also kam bei Lanz die Frage auf, wieso das ein Paket war.
Daraufhin kam die Begründung vom Grünen Herrn Hofreiter, dass die zweistelligen Milliarden aus dem Zusatzpaket ebenfalls für die Ukraine seien und zwar mit folgender Begründung: sollte Putin die NATO angreifen, dann wäre Deutschland der Drehpunkt für militärische Verlegung und daher müssten die Brücken mit Notfallneuverschuldung saniert werden, weil unsere Brücken nicht in der Lage wären Militärgüter zu tragen. Daher wäre das Hilfe für die Ukraine.
Die anwesende Journalistin hat die Milliarden für Sozialausgaben in diesem Paket deshalb der Ukraine zugeordnet, weil in den Sozialausgaben auch das Bürgelgeld wäre und die hierher geflüchteten Ukrainer bekommen Bürgergeld und sie sind ja wegen dem Ukrainekrieg hier.
Meine Meinung
Wenn Putin die NATO angreifen würde - und wir planen ja nicht die Ukraine mit Krieg in die NATO aufzunehmen - dann wäre die Ukraine bereits besiegt. Außerdem würde das Sanieren oder Neubauen von allen Brücken viele Jahre dauern. Es erscheint mir daher als ausgeschlossen, dass eine Sanierung der deutschen Brücken wirklich vor Gericht als direkte Notfallhilfe für die Ukraine durchkommt.
Unter den Bürgergeldempfängern sind auch Ukrainer, ja. Allerdings fahren diese geflüchteten Ukrainer auch mit dem Bus und ihre Kinder gehen in die deutschen Schulen und werden von der dt. Polizei beschützt und profitieren insgesamt von der deutschen Infrastruktur. In dem Sinne könnte man fast alles in Deutschland als Nothilfe für die Ukraine mit Schulden finanzieren. Auch das wird kein Gericht durchwinken!
Wenn man der Ukainre helfen möchte und schon wieder - zusätzlich zum kommenden EU Paket - bilateral weitere Hilfen geben möchte, dann soll man das auch entsprechend auf den Weg bringen und rechtfertigen. Hier wurde aber ein riesiges Paket aufgemacht, um die Verteilungskämpfe in der Ampel zu lösen, in den man das Geld aus Pflichtausgaben (Infrastruktur, Sozialstaat) nimmt und für Wunschprojekte verwendet. Das fehlende Geld für die Pflichtausgaben sollte dann durch ein Brechen der im Grundgesetz stehenden Schuldenbremse finanziert werden. Damit man das rechtfertigen kann, hat man nun seit Jahrzehnten laufende Pflichtausgaben unter angestrengten Begründungen als Notfallhilfe für die Ukraine beschrieben. Das Geld aus dem gestern besprochenen Paket, wäre aber nur zu einem geringen Bruchteil (20% ?) wirklich an die Ukraine gegangen.