Stammtisch Der allgemeine Fighting-Game_Thread

Gerade erst zugeschaltet...ist Infiltration am trollen mit Hakan?
Habe die FGS in letzter Zeit nicht so verfolgt, aber Infil ist mir mit Gouken und Akuma im Gedächtnis geblieben.
 
Hey CW. Wurde neulich auf XBL angeschrieben, ob ich noch lebe. Ja ich lebe ;)

Übe zZ. recht wenig und spiel eigtl. gar nicht online (außer Awesomenauts) :D
Und ja, sonst zock ich halt Marvel, SF4 (Ibuki, und schau mir grad Makoto an) und das beste FG ever made: Melty Blood: Current Code (gibts für PC - sogar mit gutem NetPlay) - freu mich schon auf Under Night In Birth (selber Entwickler).

Wie gehts euch, Fighting Game CW? :)
 
Heute gibts folgende Fighting Games für sehr wenig Geld :kruemel:

Also nur auf xbox live.


Mortal Kombat9 20€
Mortal Kombat vs DC Universe 5€
Street Fighter IV 10€
Street Fighter x Tekken 20€
Super Street Fighter IV Arcade Edition 10€ !!!!!
Tekken 6 10€
Tekken Tag Tournament 2 10€
The King of Fighters XIII 5€

Ach ja paar andere Games wurden auch reduziert wie Max Payne 3 ( 5€ ) usw :kruemel:

Nur heute btw beeilt euch

Werde MP3 und vllt KOF kaufen
 
Davon kann man nie genug zuhause haben.
Hätte nicht gedacht das SoulCalibur 5 fast besser aussieht als MK9. Kopf an kopf rennen.
 
War ja klar, dass Infiltration wieder das AE2012 Turnier gewinnt ;)

Momentan laufen die TTT2 Top 8 und danach kommt Mahvel :-D
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,

ich habe mir ein indiziertes kampfspiel von 2011 in österreich bestellt.
mein arbeitskollege meinte, wenn ich pech habe bleibt das game beim zoll liegen.
ist da was dranne und ist das nur dummes gerede?
 
eig nicht der richtige thread, aber egal.

wenn es nur indiziert ist, sollte es eig keine probleme geben.
ist dir bewusst, was indiziert bedeutet?
 
eigentlich ja nur das es in deutschland nicht verkauft werden darf, oder?
 
eigentlich ja nur das es in deutschland nicht verkauft werden darf, oder?


doch darf es.
nur nicht beworben und nicht öffentlich in geschäfte ausgestellt werden.

Rechtsfolgen der Indizierung [Bearbeiten]
Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen weder beworben noch im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es wird durch geeignete Vorkehrungen sichergestellt, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein. Sofern die Medien beschlagnahmt worden sind, dürfen sie jedoch überhaupt nicht angeboten werden. Bei Computerspielen kommt als Beschlagnahmegrund insbesondere Gewaltdarstellung gemäß § 131 StGB in Betracht. Zuständig für die Beschlagnahme ist aber nicht die BPjM, sondern die Strafjustiz. Der private Besitz ist jedoch nicht strafbar.[1] Indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.
Indizierungen bestehen gemäß Jugendschutzgesetz für 25 Jahre, dann werden sie aus der Liste gestrichen oder müssen einem neuen Verfahren unterworfen werden (§ 18 Abs. 7 JuSchG). Bei Änderung der Sach- und Rechtslage kann ein Verfahrensbeteiligter auch vor der Frist einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
aso... naja denn. hat mein kollege bestimmt mit beschlagnahmung verwechselt.

vielen dank Dingo für die aufklärung
 
ich würde es auch nicht als Crap bezeichnen

es kann sich nur nicht mit den sehr guten Fighting Games messen :v:
 
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