Maverick55
L13: Maniac
Das haste nomma Glück gehabt. Wenn das Ding ein paar Tage länger gehalten hääte,wäre die Garantie eg gewesen. Der Ausfall hat also noch was gutes
Im folgenden Video siehst du, wie du consolewars als Web-App auf dem Startbildschirm deines Smartphones installieren kannst.
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Das gilt aber leider nur für AmisPisuke schrieb:Auf 2005er Boxen ja sogar Lebenslange Garantie
Das wurde auf von MS schon einmal klargestellt,dass das nur in der USA gilltMaverick55 schrieb:Ne. 1 Jahr![]()

Maverick55 schrieb:Das gilt aber leider nur für AmisPisuke schrieb:Auf 2005er Boxen ja sogar Lebenslange GarantieDas wurde auf von MS schon einmal klargestellt,dass das nur in der USA gillt
... Heißt aber für den Kunden im Prinzip trotzdem das Gleiche: 2 Jahre brauch man sich keine großen Sorgen machen ...Maverick55 schrieb:Man hat 1 Jahr Garantie und dann ein weiteres Jahr Gewährleistung. Das sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe


freeki schrieb:Wie läuft das eigentlich mit der Garantie bei Amzon?,einen Kassenbon hat man ja nicht wirklich.....

So einfach ist das nicht.Wenn man keine Garantie mehr,sondern nurnoch Gewährleistung hast dreht sich,glaube ich,die Beweispflicht.Du musst also beweisen,dass der Kasten schon zum Zeitpunkt des Kaufs kaputt war, was sich aber als relativ schwierig herausstellen könnte.Die Gewährleistungsansprüche bestehen dann auch gegenüber dem Verkäufer, nicht mehr dem Hersteller der Ware. Man muss sich also an den Händler wenden.klobrille schrieb:... Heißt aber für den Kunden im Prinzip trotzdem das Gleiche: 2 Jahre brauch man sich keine großen Sorgen machen ...Maverick55 schrieb:Man hat 1 Jahr Garantie und dann ein weiteres Jahr Gewährleistung. Das sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe![]()
Maverick55 schrieb:So schwer ists auch nicht ;-)klobrille schrieb:So einfach ist das nicht.Wenn man keine Garantie mehr,sondern nurnoch Gewährleistung hast dreht sich,glaube ich,die Beweispflicht.Du musst also beweisen,dass der Kasten schon zum Zeitpunkt des Kaufs kaputt war, was sich aber als relativ schwierig herausstellen könnte.Die Gewährleistungsansprüche bestehen dann auch gegenüber dem Verkäufer, nicht mehr dem Hersteller der Ware. Man muss sich also an den Händler wenden.
Theoretsich dreht sich die Beweispflicht, aber da der Hersteller der einzieg ist, der irgendwas überprüfen kann, kann es dem Käufer nicht obliegen, Beweis zu erbringen, der ihm nicht möglich ist. Also mach dir da mal keine Sorgen.
Zum andern wirst du in den Geschäftsbedingungen bei Erwerb der Xbox lesen, dass Gewährleistung nur über den Hersteller abzuwickeln ist. Das ist auch soweit ganz in Ordnung. Da tritt einer seine Ansprüche an den andern ab.
Und so siehts in der Praxis ja auch aus:
2 Jahre lang wird von ziemlich alle Elektronikhersteller jedes Gerät anstandslos ausgetauscht.
Freakkill83 schrieb:Hallo Leute
Ich hab da so ein Problem
Hab mir meine Xbox 360 Core + Hdd am 02.12.05 geholt und musste sie direkt umtauschen da das PGR3 abgekackt ist. So alles kein Thema gewesen. Dann funzte alles soweit.
AAAAAber
Seid ca. 3 - 4 Monaten hab ich das problem das meine Console schon fast regelmässig Freezed. Z.b "GRAW", "Viva Pinata" , " Oblivion" , Etc... Kackt ab also Freezed Starte die konsole neu und schon kann ich weiter spielen aber es ist nervig. oder Saints Row kommt er nicht mit den Laden hinterher. aber ich denk mal das liegt am spiel. Aber Das gefreeze nervt.
Liegt es an der konsole oder an den games was auch immer.
Wie würde das dann mit den umtausch ablaufen zum Mediamarkt oder direkt MS ???
Danke schon mal
malummm schrieb:Bei Mängeln gibt es grundsätzlich 2 Jahre Garantie/Gewährleistung.
Bei arglistig verschwiegenen Mängeln sogar 3 Jahre.
Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast. Danach muss der Kunde nachweisen, dass ein Mangel besteht.



Wikipedia schrieb:Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie als freiwillige Leistung zu unterscheiden.