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L15: Wise
ich denke viele maßnahmen lassen sich im detail gerade was pflegeheime betrifft nicht sauber klären. vieles wird ja auch gekippt. aber das meiste einfach mitgetragen weil es oft sinn ergibt.Russia's Sputnik news agency halts operations in Britain: media group
Russian news agency Sputnik will halt operations in Britain and move its English language service to Moscow and Washington, the media group that launched it in 2014 said on Friday, at a time when Russian-British relations have hit a low point.www.reuters.com
Dann sollte man den Staat verklagen, wenn die Grundlage auf wackligen Boden stehen sollten, damit bessere Grundlagen geschaffen werden. Ich gehe mal aber erstmal von aus die Grundlage lässt sich ausm Infektionsschutzgesetz ableiten.
z.b. gibt es im bayrischen infektionsschutzgesetz ein betretungsverbot für stationäre einrichtungen das die zuständigen gesundheitsämter lokal unterschiedlich umsetzen. angehörige dürfen also die betreuten in der einrichtung nichtmehr (bzw. unter sehr strengen auflagen) wirklich besuchen.
der ausgang der betreuten ist aber gesetzlich absolut nicht geregelt. d.h. meiner rechtsauffassung nach dürfte ein betreuter absolut ohne einwand vor die türe der einrichtung gehen und seine angehörigen je nach allgemeiner rechtslage samt ümarmung ohne mundschutz treffen. dass der ausgang der betreuten nicht geregelt ist hat mir auch unser landratsamt bestätigt. trotzdem beschneidet das lokale gesundheitsamt ausgänge der bewohner sehr extrem. das kann durchaus sinvoll sein aber vor gericht haltbar wäre es meiner meinung nach nicht.
und zur impfpflicht für pflegekräfte noch kurz: man vergisst immer dass es sich bei den impfstoffen nur um bedingt zugelassene impfstoffe handelt. ich denke hier würde sich eine pflicht rechtlich wirklich nur sehr schwer umsetzen lassen. vor allem da sich schwerste nebenwirkungen ja auch leider bestätigt haben...