Union und SPD einigen sich auf mehr Mitsprache des Bundestags
Die Länder müssen ihre Corona-Beschränkungen gut begründen, die Rechtsverordnungen müssen befristet sein: So sieht der Kompromiss der Koalition zum Bevölkerungsschutzgesetz aus.
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Die Länder haben damit nach wie vor sehr viele Optionen, von Ausgangssperren bis Reisebeschränkungen. Aber immerhin ist nun ausdrücklich gefordert, dass die Länder diese Maßnahmen gut begründen müssen. Das war eine Erkenntnis der Expertenanhörung am vergangenen Donnerstag. Damit soll für die Bürger und für die Gerichte verständlicher werden, warum ein Land welche Verordnung erlässt. Das haben die Gerichte in ihren Urteilen der letzten Zeit immer wieder angemahnt.
Außerdem hat die Koalition genauer definiert, welche Grundrechte wann eingeschränkt werden dürfen. So sollen bestimmte Grundrechte eines erhöhten Maßes an Rechtsfertigung bedürfen, etwa die Einschränkung der Religionsfreiheit.
Die Rechtsverordnungen dürfen auch nicht dauerhaft gelten, sondern müssen zeitlich befristet sein. Und die sogenannte epidemiologische Lage nationaler Tragweite wird im Gesetz weiter konkretisiert. Sie ist die Grundlage dafür, dass die Exekutive Verordnungen erlassen kann, ohne dass der Bundestag darüber abstimmt. Diese generalklauselartige Ermächtigung wird nun im Gesetz präziser formuliert. Damit sollen die Verordnungen auf eine breitere gesetzliche Grundlage gestellt werden.
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Die Länder müssen ihre Corona-Beschränkungen gut begründen, die Rechtsverordnungen müssen befristet sein: So sieht der Kompromiss der Koalition zum Bevölkerungsschutzgesetz aus.
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