... sagt der Spiegel in einem Nebensatz:
"Für jüngere Straftäter sind schärfere Sanktionen geplant. Die Internet-Zugänge sollen bei Rechtsverstößen notfalls gesperrt werden."
Quelle:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,631666,00.html
Kommentar: Ja, warum eigentlich nicht? Warum sollte man in Deutschland nicht das einführen, was was in anderen Ländern schon als Verfassungswidrig befunden wurde?
Zitat von Heise.de zu dem Thema:
"Für jüngere Straftäter sind schärfere Sanktionen geplant. Die Internet-Zugänge sollen bei Rechtsverstößen notfalls gesperrt werden."
Quelle:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,631666,00.html
Kommentar: Ja, warum eigentlich nicht? Warum sollte man in Deutschland nicht das einführen, was was in anderen Ländern schon als Verfassungswidrig befunden wurde?
Zitat von Heise.de zu dem Thema:
Die Richter im Palais Royal erklärten jedoch, dass das Gesetz gleich in mehreren Punkten verfassungswidrig ist. So schließe das in der Menschenrechtserklärung festgeschriebene Recht auf Informationsfreiheit heute auch den freien Zugang zu Online-Diensten ein. Und es sei die Aufgabe von Richtern (nicht der HADOPI), darüber zu entscheiden, ob Verstöße so gravierend sind, dass sie eine Freiheitsbeschränkung in Form einer Internet-Zugangssperre rechtfertigen. Eine ähnliche Haltung hatte zuvor schon das Europäische Parlament vertreten, das im Mai mehrheitlich gegen die Verabschiedung von Internet-Sperrklauseln im Rahmen des EU-Telecom-Pakets votierte.
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