Zero Tolerance Allgemeiner Klima-Thread

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Ihr befindet euch in einem ZT-Thread, entsprechend gelten hier folgende extra Regeln(Sonderregeln ggf. im Startpost sind mitzubeachten):

1) ZTF für Zero Tolerance Forums Provokationen/Beleidigungen/Bashes/Trollen/OffTopic/Spam/etc führen zur sofortigen Bestrafung in Form von Bans. Entscheidungen sind endgültig und nicht diskutierbar.

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Sowohl das Ignorieren/Abstreiten des menschengemachten Klimawandels als auch das Verhöhnen der Letzten Generation sind hier fehl am Platz.

Wenn ihr den Klimawandel als solches oder zumindest den Einfluss des Menschen nicht wahrhaben wollt, dann ist dies einfach der falsche Thread für euch. Uns ist hier eine zielgerichtete Debatte wichtiger, anstatt die Grundlagen erneut durchzukauen, zumal die etwaigen Erklärung oft ignoriert werden.

Bzgl. der Letzten Generation ist es ähnlich gelagert. So könnt ihr deren Maßnahmen und die Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Diskurs besprechen. Wenn es euch aber nur darum geht, auf die Mitglieder mit dem Finger zu zeigen und diese auszulachen, ist dies ebenfalls der falsche Thread.

Da die Klima-Idioten nicht protestieren gehen damit Personen zu schaden kommen ist es kein Vorsatz sondern ebenfalls fahrlässig. Die Situation bei Autofahrern und Klima-Idioten ist identisch, wird jedoch aufgrund der politischen Komponente anders bewertet.
Wir reden gerade über bewusstes blockieren, nicht über Personenschaden als dessen Folge und ja doch wenn ich mich gedankenlos in eine Einfahrt stelle ist es fahrlässig, wenn ich das mache um andere zu blockieren ist es Vorsatz.
 
Wir reden gerade über bewusstes blockieren, nicht über Personenschaden als dessen Folge und ja doch wenn ich mich gedankenlos in eine Einfahrt stelle ist es fahrlässig, wenn ich das mache um andere zu blockieren ist es Vorsatz.
Daraus entsteht weiterhin kein Schaden. Der eine hat den Vorsatz um zu demonstrieren. Möchte also etwas bewirken. Der andere macht es weil es ihm so passt und hat kein größeres Ziel außer vielleicht die eigene Bequemlichkeit zu befriedigen. Handelt also ebenfals vorsätzlich. Letzteres ist also ok, wenn Personen zu schaden kommen. Ersteres ist noGo? Sehr guter Witz.
 
Daraus entsteht weiterhin kein Schaden. Der eine hat den Vorsatz um zu demonstrieren. Der andere macht es weil es ihm so passt.
Wirtschaftlich schon, das automatisch Personenschäden enstehen stand nirgends. Was du mit Vorsatz vs weil halt sagen wilst, keine Ahnung...Torverschiebungsversuch?
 
Wir leben also nun in einer Welt, in der Vorsatz und Fahrläßigkeit identisch sind. Und diese mentale Gymnastik wird angewandt, um ein paar halbstarke, aufmerksamkeitsgeile Vollidioten zu verteidigen.

Und die Aussage, dass es kein vorsätzlicher Schaden ist, ist das Dümmste, in diesem Thread bislang geschrieben wurde. Wer den Verkehr blockiert, schadet bewusst und vorsätzlich den Verkehrsteilnehmern. Die weiteren Ziele sind völlig egal. Wenn ich jemanden erschieße, um gegen die Überbevölkerung zu demonstrieren ist der Mord trotzdem vorsätzlich
 
Wirtschaftlich schon, das automatisch Personenschäden enstehen stand nirgends. Was du mit Vorsatz vs weil halt sagen wilst, keine Ahnung...Torverschiebungsversuch?
Wirtschaftlicher Schaden ist komplett irrelevant wenn wir über Vorsatz oder Fahrlässigkeit sprechen, was du ins Spiel gebracht hast. verschiebst du wiederholt das Tor? Warum willst du überhaupt einen Fall schaffen indem Personenschaden in Ordnung ist und indem Personenschaden nicht in Ordnung ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wirtschaftlicher Schaden sit komplett irrelevant wenn wir über Vorsatz oder Fahrlässigkeit sprechen. verschiebst du wiederholt das Tor?

Falschparken ist natürlich auch vorsätzlich. Der Vorsatz ist aber nicht, den Verkehr zu blockieren. Der Vorsatz ist: „keine Lust, mir einen Parkplatz zu suchen, also parkiere ich nun auf der Rettungsgasse“. Wer sich aber auf die Straße klebt, um den Verkehr zu blockieren, der blockiert natürlich vorsätzlich den Verkehr.

Nach deiner Argumentation würde jemand, der die Klebedemonstranten aus Protest überfährt, den Kleber nicht vorsätzlich, sondern fahrläßig töten. Zumindest wenn das eigentliche Ziel der Aktion war, gegen die Straßenblockade zu protestieren. :ugly:
 
Wirtschaftlicher Schaden sit komplett irrelevant wenn wir über Vorsatz oder Fahrlässigkeit sprechen. verschiebst du wiederholt das Tor? Mich zur Demo hinsetzen ist eine bewusste Entscheidung. Genauso wie die Verkehrsregeln zu missachten.
Mir wäre neu das Versicherungen und Gesetzgebung wirtschaftliche Schäden bei der Vorsatzunterscheidung explizit ausschliessen...gibt es das schriftlich irgendwo zu lesen?
Warum sollte ich das Tor verschieben wenn du dich undeutlich ausdrückst?
Nein, Verkehrsregeln zu missachten ist nicht grundsätzlich eine bewusste Entscheidung, außer es wäre als Absichtshandlung zu deuten wenn ich z.B. mit 50km/h durch eine 30km/h Zone fahre weil ich das Schild übersehen habe.
Sich aus Versehen mit Protestschilder auf der Straße festkleben passiert eher selten, sollte es vorkommen wird es aber vermutlich berücksichtigt und kein Vorsatz gewertet werden.
 
Wie die übliche Brigade einfach mal auf perverseste Art und Weise den Unfall ausgenutzt haben und jetzt noch perverser rudern, lol.
 
Mir wäre neu das Versicherungen und Gesetzgebung wirtschaftliche Schäden bei der Vorsatzunterscheidung explizit ausschliessen...gibt es das schriftlich irgendwo zu lesen?
Warum sollte ich das Tor verschieben wenn du dich undeutlich ausdrückst?
Nein, Verkehrsregeln zu missachten ist nicht grundsätzlich eine bewusste Entscheidung, außer es wäre als Absichtshandlung zu deuten wenn ich z:B. mit 50km/h durch eine 30km/h Zone fahre weil ich das Schild übersehen habe.
also doch nur Tor verschieben und Menschenleben gar nicht wichtig. Fahrlässigkeit und Vorsatz sind im Verkehrsrecht eng miteinander verwoben und letztlich nur zugunsten des Täters ausgelegt. Bei alkoholisiertem Fahren wird es erst zum Vorsatz, wenn du gegen die Entscheidung vorgehst, soweit ich weiss. Was natürlich Unsinn ist. Bei Autorennen/zu schnellem Fahren ist es ähnlich abenteuerlich.
 
also doch nur Tor verschieben und Menschenleben gar nicht wichtig. Fahrlässigkeit und Vorsatz sind im Verkehrsrecht eng miteinander verwoben und letztlich nur zugunsten des Täters ausgelegt. Bei alkoholisiertem Fahren wird es erst zum Vorsatz, wenn du gegen die Entscheidung vorgehst, soweit ich weiss. Was natürlich Unsinn ist. Bei Autorennen/zu schnellem Fahren ist es ähnlich abenteuerlich.
Du hast erst Schäden allgemein angesprochen, dann wirtschaftliche Schäden ausgeschlossen und behauptest jetzt Personenschäden wären anderen egal.....aber dann anderen Tore verschieben vorwerfen....herrlich....
Wem sonst als dem Täter soll die Unterscheidung nutzen? Und nein, es ist nicht der Umstand das ich gegen ein Urteil gegen mich vorgehe der aus meiner fahrlässigen Handlung eine vorsätzliche Handlung macht.....das wäre auch sehr bescheuert.....es kommt immer auf den Einzelfall an und wenn ich dagegen vorgehe kann eine Neubewertung mir zu Gunsten, oder gegen mich ausfallen.
 
Du hast erst Schäden allgemein angesprochen, dann wirtschaftliche Schäden ausgeschlossen und behauptest jetzt Personenschäden wären anderen egal.....aber dann anderen Tore verschieben vorwerfen....herrlich....
Wem sonst als dem Täter soll die Unterscheidung nutzen? Und nein, es ist nicht der Umstand das ich gegen ein Urteil gegen mich vorgehe der aus meiner fahrlässigen Handlung eine vorsätzliche Handlung macht.....das wäre auch sehr bescheuert.....es kommt immer auf den Einzelfall an und wenn ich dagegen vorgehe kann eine Neubewertung mir zu Gunsten, oder gegen mich ausfallen.
So viele Lügen auf einmal. Mein Punkt ist von Anfang an der gleiche: Ich find die Behinderung von Rettungskräften falsch. Wer sich da beim Klimaprotest aufregt, sollte sich ebenfalls über den alltäglichen Ablauf in Deutschland beklagen (siehe WDR Artikel) und du bastelst drumrum vonwegen passiert halt im täglichen Leben und wir sollen zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit unterscheiden. Also erspar mir deine Lügen.
 
Du hast erst Schäden allgemein angesprochen, dann wirtschaftliche Schäden ausgeschlossen und behauptest jetzt Personenschäden wären anderen egal.....aber dann anderen Tore verschieben vorwerfen....herrlich....
Wem sonst als dem Täter soll die Unterscheidung nutzen? Und nein, es ist nicht der Umstand das ich gegen ein Urteil gegen mich vorgehe der aus meiner fahrlässigen Handlung eine vorsätzliche Handlung macht.....das wäre auch sehr bescheuert.....es kommt immer auf den Einzelfall an und wenn ich dagegen vorgehe kann eine Neubewertung mir zu Gunsten, oder gegen mich ausfallen.

Das Problem ist, dass er weiterhin auf seiner verschrobenen Ansicht bleibt, dass eine vorsätzliche und eine fahrlässige Straßenblockade identisch sind. Bzw. er versucht irgendeinen Strawman zu kreieren, in dem jeder Verkehrsteilnehmer, der sich bewusst falsch verhält, alle damit verbundenen Schäden vorsätzlich verursacht. Das hat mit der Realität nur nichts zu tun.
 
so Lange die Polizei sich schützend vor diesen Unruhestiftern stellt, wird sich nichts ändern. Lass es die Autofahrer doch selbst regeln, spätestens dann ist der spuck für immer vorbei, in anderen Ländern funktioniert das doch auch!
 
Es ist gesetzlich ok, hatte Naru bereits mehrmals geposted. Was nicht ok ist das festkleben. Also bitte erzähl nichts vonwegen es gäbe keine gesetzliche Grundlage.
:pokethink: :pokethink: :pokethink: :pokethink: :pokethink: :pokethink: :pokethink: :pokethink: :pokethink:

Es ist okay, außer das, was sie immer machen? :pokethink::pokethink::pokethink::pokethink::pokethink::pokethink::pokethink::pokethink::pokethink::pokethink::pokethink:

Aber Narus Posts muss ich übersehen haben.
Ich habe allgemein gesprochen und nicht dich gemeint. Falschparken ist eine bewusste Entscheidung. Außer man möchte mir sagen das etliche Autofahrer die Verkehrsregeln nicht beherrschen.
Nee. Manchmal sind die Schilder extrem obskur.
Eine Rettungsgasse nicht bilden können weil man bewusst falsch fährt ist ebenso eine bewusste Entscheidung.
Nee. Man merkt echt, dass du kein Autofahrer bist oder ernsthaft die durchschnittliche Intelligenz massiv überschätzt. Viele Autofahrer sind strotzendoof, was nicht bedeutet, dass es vorsätzlich ist. Diese Doofheit ist aber das, was solch eine Auswirkung hat. Dummheit ist nicht böse, Vorsatz schon. Und da liegt der Unterschied.

Und die "Klima-Idioten" sagen so. oft. selbst., dass die Art und Position ihrer Klebeaktionen bewusst gewählt werden, um möglichst vielen Leuten aufzufallen und auf den Sack zu gehen. Sie gehen ja auch nicht beiseite, nachdem man vor ihnen anhielt um ihre Schilder zu lesen und Predigten zu hören. Nein, sie wollen nerven und wissen um den finanziellen und "logistischen" (wie das Durchkommen von Einsatzkräften) Schaden bescheid. Das kommunizieren die auch so.
 
Es ist okay, außer das, was sie immer machen?
Wie öfters gesagt, nicht alle Demonstranten kleben sich fest. Das sind für mich dann auch keine Klima-Idioten. Du darfst demonstrieren, Sitzblockade aber nicht behindern der Beamten und das Kleben ist eine Behinderung der Ausübung der Beamten.
oder ernsthaft die durchschnittliche Intelligenz massiv überschätzt.
Das wird es sein, da es mir schwer fällt die Leute für derart geistig eingeschränkt zu halten.
Diese Doofheit ist aber das, was solch eine Auswirkung hat. Dummheit ist nicht böse, Vorsatz schon. Und da liegt der Unterschied.
Interessiert es, ob jemand vorsätzlich oder aus Dummheit für zu späte Hilfeleistung sorgt? Nein. Einzig strafrechtlich relevant aber es ändert nichts am Umstand das in beiden Fällen Menschen zu Schaden kommen…und Dummheit schützt nicht vor Strafe, soweit ich weiss. 300 Klimaproteste mit Kleben wird für weniger Schaden sorgen als die Autofahrer es allgemein tun siehe WDR Artikel. Wen juckt es ob das Vorsatz ist? Da wäre beinahe eine Familie wegen der Falschparker umgekommen. Hatten somit höchstwahrscheinlich eine Rauchvergiftung dank dieser unfähigen Personen.
Und die "Klima-Idioten" sagen so. oft. selbst., dass die Art und Position ihrer Klebeaktionen bewusst gewählt werden, um möglichst vielen Leuten aufzufallen und auf den Sack zu gehen. Sie gehen ja auch nicht beiseite, nachdem man vor ihnen anhielt um ihre Schilder zu lesen und Predigten zu hören. Nein, sie wollen nerven und wissen um den finanziellen und "logistischen" (wie das Durchkommen von Einsatzkräften) Schaden bescheid. Das kommunizieren die auch so.
Selbstverständlich wollen sie nerven. Was mit Sitzblockaden auch erreicht wird. Behinderung von Rettungskräften feht halt nicht. Autofahrer nerven? Wen juckt es? Autofahrer nerven auch also passt schon.
 
Die Begriffe Vorsatz und Fahrlässigkeit werden im deutschen Strafrecht immer in Bezug auf konkrete Straftatbestände beurteilt. Infrage kommen hier zb:

Nötigung
Behinderung helfender Personen
Fahrlässige Tötung


Mit Ausnahme der fahrlässigen Tötung wird für schuldhaftes Handeln Vorsatz vorausgesetzt. Beim Vorsatz gibt es wiederum drei Abstufungen:

Absicht
Direkter Vorsatz
Bedingter Vorsatz (Eventualvorsatz)


Beim bedingten Vorsatz hält der Täter die Verwirklichung des Tatbestands für ernsthaft möglich, nimmt sie aber billigend in Kauf („dann ist es halt so“). Oft ist die Abgrenzung von der bewussten Fahrlässigkeit schwer, bei welcher sich der Täter zwar des Risikos bewusst ist, aber ernsthaft darauf vertraut, dass nichts passiert („wird schon gut gehen“). Hier wird vielleicht auch die Paralelle zum Zuparken deutlich, auch wenn hier der Vorsatz schwerer zu beweisen ist.

Was die Nötigung betrifft, handeln die Straßenblockierer natürlich mit klarem Vorsatz. Nach der Rechtsprechung des BVerfG war die Nötigung wahrscheinlich dennoch legitim, da eine Nötigung durch Straßenblockaden im Gegensatz zum Falschparken vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sein kann.

Nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt wären hingegen die Tatbestände der fahrlässigen Tötung und der Behinderung von Helfenden. Für die Tötung müsste jedoch erstmal ein Kausalzusammenhang nachgewiesen werden, für die Behinderung der Vorsatz. Bei der Behinderung scheidet im Gegensatz zur Nötigung allerdings Absicht aus, und für den bedingten Vorsatz ergibt sich wieder das Problem der Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit.
 
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