Nightelve schrieb:
[Hehe...
Jaja...das errinert mich noch an gute Zeiten...

Damals hab ich u.A gemeint, dass der Wii einfach nicht so stark sein KANN....wegen dem Preis, und der Grösse...
Aber man war ein NBasher... NHasser.... ect ect, aber dabei meinte ich es nichtmal böse...
Ich gebs auch gerne zu dass ich mich damals bezüglich der PS3 geirrt habe, ich hab wirklich erwartet dass sie weitaus stärker wäre als die Xbox360 .... kein Wunder dass man daran geglaubt hat.
Aber.... naja....einmal geirrt....einmal lag ich richtig....
Mit der Quote bin ich zufrieden
Ja das haben wohl die meisten gedacht, dass die PS3 bedeutend stärker wird als die 360 .... manche glauben es noch heute!
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Hier noch was aus gegebenem Anlass:
Killerspieldebatte
Bayern reicht Gesetzesentwurf ein
"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen."
Starker Tobak? Keine Angst, das ist noch kein Auszug aus dem Strafgesetzbuch, könnte es aber nach dem Willen der bayerischen Landesregierung bald werden. Diese setzte jetzt ihre Ankündigung um, einen Gesetzesentwurf zum Verbot von Killerspielen einzureichen. In einer der nächsten Abstimmungen des Bundesrates soll dann etschieden werden, ob und in welcher Form der Entwurf dann in den Bundestag geht.
Der oben zitierte Absatz bezieht sich auf die bisherige Regelung des §131 StGB, wonach die Verbreitung von Menschenrechtswürde verletzende Medieninhalten unter Strafe steht. Aus dem bisherigen Paragraphen wird der Absatz 4, das Erziehungsprivileg gestrichen, da es aus Sicht Bayerns keine legitime Begründung gibt, dass Eltern ihre Kinder solchen Inhalten aussetzen. Der obige Text wird dann als §131a eingefügt.
Man geht aber noch weiter, denn auch der §118 soll um einen §118a erweitert werden. Dieser regelt dann die Strafe bei der Ausführung Menschenverachtender Spiele, namentlich Gotcha und Paintball. Sowohl die Veranstaltung, die Teilnahme oder das Vermieten von Flächen zur Veranstaltung wird dann zukünftig mit Geldstrafen geahndet.
Hart trifft es auch die Spieleindustrie, denn die Verantwortung über die Einstufung der Spiele geht dann von der USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle - an die obersten Landesjugendbehörden. Eine ganze Reihe von Ansprüchen an die freiwillige Selbstkontrolle wird genannt und es obliegt der obersten Landesjugendbehörde zu entscheiden, ob die Vorrausetzungen erfüllt sein. Sollte dem nicht so sein, wird die Anerkenntnis entzogen und es kann keine Einstufung von neuen Titeln erfolgen, solange die Vorraussetzungen nicht erneut geprüft und erfüllt sind.
Der Gesetzesentwurf als PDF:
http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8336/SharedDocs/Drucksa..
Quelle:
www.mediabiz.de
geschrieben von Gonzo09 | 08.02.2007 | 14:22 Uhr